Markdorf (gup) Jetzt ist das Landratsamt Bodenseekreis wieder am Zug:
Die Einwendungen gegen das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Südumfahrung Markdorf sind wieder zurück in der
Kreisbehörde. Das Regierungspräsidium (RP) Tübingen, das seit Juni die
Einwendungen erfasst hatte, hat die Schriftstücke wieder zurückgereicht ans
Landratsamt. Dies teilte das RP gestern mit.
Im Häfler
Landratsamt werden die Einwendungen nun auf ihre Inhalte hin erfasst. Die
Kreisbehörde muss nach abschließender Bewertung dem RP wiederum eine
Stellungnahme übermitteln. Erst wenn dieses Procedere abgeschlossen ist, kann
ein Vor-Ort-Erörterungstermin angesetzt und können die weiteren
Verfahrensschritte in die Wege geleitet werden.
Alles in allem haben sich
in dem Anhörungsverfahren 2214 Einwender ans RP
gewandt, hieß es gestern aus Tübingen. Die Einwender schlüsseln sich laut RP
wie folgt auf: 1008 Umfahrung-Gegner hatten das
Formular der Bürgerinitiative Pro Kluftern
unterzeichnet. Weitere 69 Einsprecher hatten das Formular unterschrieben und
noch mit eigenen Stellungnahmen versehen. Weitere 594 gleichlautende
Einwendungen hatte die Markdorfer AG Südumfahrung organisiert. 209 Unterschriften steuerte die
Interessengemeinschaft Verkehrsneuplanung Ittendorf
bei und 333 Einsprüche sendeten private Einwender nach Tübingen. Mit der nun
amtlichen Zahl von 2214 Einsprüchen wird die von den Initiativen im Juni
genannte Zahl an 2116 Einwendungen gegen das Straßenbauvorhaben sogar noch
übertroffen. Das liegt daran, dass den Initiatoren die genaue Zahl der
unabhängig von ihnen agierenden privaten Einwender nicht bekannt sein konnte.
Das RP begründete die
deutlich länger als geplante Dauer der Prüfung damit, dass die namentliche
Prüfung der Einwender zeitaufwändig gewesen sei. Dies sei aber nötig gewesen,
denn wer keine Einwendung erhoben habe, könne auch im Fortgang des Verfahrens
keine Einsprüche mehr erheben.
Bei seiner inhaltlichen
Prüfung muss das Landratsamt nun zu den in den Einwendungen thematisierten
Fragen Stellung nehmen. Dazu zählen die Entlastungswirkung für Markdorf, eine
zusätzliche Belastung für die Ortsdurchfahrt Kluftern,
die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Grundstücke, eine
Zerschneidungswirkung der geplanten Straße sowie auch der Schutz der
Bachmuschel. Außerdem muss das Landratsamt die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und der Naturschutzverbände abarbeiten. Welchen Zeitbedarf
diese inhaltliche Prüfung erfordere, sei derzeit nicht absehbar, heißt es.