Lesermeinung

Irreführung!

Auf der Website unserer Stadt lese ich mit Verwunderung, dass der „Bundesgerichtshof“ die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen habe, das ist eine Irreführung der Bürger! Es war nämlich nur der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH), der die Klagen abgewiesen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da es noch nicht unterschrieben vorliegt und die Urteilsbegründung ebenfalls noch aussteht. Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteile durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden, das heißt, es ist noch immer alles offen und kein Politiker kann in Zeiten knappen Geldes bereits jetzt die Mittel für die Realisierung des Projekts freigeben. Deshalb ist die Unterschriftenaktion der Stadt zum falschen Zeitpunkt gestartet worden. Vielleicht ist das aber auch nur ein Wahlkampfmanöver.

Adalbert Kühnle

Friedrichshafen-Kluftern