Auf der Website unserer
Stadt lese ich mit Verwunderung, dass der „Bundesgerichtshof“ die Klagen gegen
den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen habe, das ist eine Irreführung der
Bürger! Es war nämlich nur der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofes
Baden-Württemberg (VGH), der die Klagen abgewiesen hat. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig, da es noch nicht unterschrieben vorliegt und die
Urteilsbegründung ebenfalls noch aussteht. Die Nichtzulassung der Revision kann
binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteile durch Beschwerde
zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden, das heißt, es ist noch immer
alles offen und kein Politiker kann in Zeiten knappen Geldes bereits jetzt die
Mittel für die Realisierung des Projekts freigeben. Deshalb ist die
Unterschriftenaktion der Stadt zum falschen Zeitpunkt gestartet worden.
Vielleicht ist das aber auch nur ein Wahlkampfmanöver.
Adalbert
Kühnle
Friedrichshafen-Kluftern