Friedrichshafen

B31Dossier Verkehr

„Schnell finanzieren“

Friedrichshafen – Eine möglichst schnelle Finanzierung der geplanten West-Umgehung der B 31 zwischen der Colsmanstraße und Immenstaad reklamiert Bernhard Leins für die Fraktion der Freien Wähler im Häfler Gemeinderat. „Die Bürger dieser Stadt und der Region können im Rahmen einer Wiedergutmachung verlangen, dass sie bei der Finanzierung so gestellt werden, wie sie bei einer ursprünglich fehlerfreien Planung gestanden wären. Jede andere zeitliche Einordnung wäre den Bürgern gegenüber unvertretbar.“ Die im ersten Planfeststellungsverfahren für diese Straße gemachten Fehler müssten dem Bund angelastet werden, so seine Überzeugung. Leins wünscht sich einen Spatenstich zum 200. Geburtstag der Stadt Friedrichshafen im Jahr 2011.

Über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim, mit dem sämtliche Klagen gegen die Straße abgewiesen wurden – wir berichteten ausführlich – freut sich auch das „Bündnis Pro B-31“, wie dessen Sprecher Rolf Schilpp mitteilt.

In Übereinstimmung mit der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das insbesondere in Entscheidungen im vergangenen Jahr die bei Planfeststellungsverfahren auftretenden Sach- und Rechtsfragen grundsätzlich geklärt beziehungsweise bestätigt hat, sieht Schilpp den VGH-Spruch zur - 31-West.

 „So hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt festgestellt, dass sich die Gerichte nicht in Gutachter-Streitigkeiten über Methoden der Bewertung einzelner Sach- und Rechtsfragen einzumischen haben, wenn bei gegenteiligen Ergebnissen die Planfeststellungsbehörde sich einer auch sachgerechten und nachvollziehbaren Methode eines Gutachters angeschlossen hat.“

Alles in allem lasse der angefochtene Planfeststellungsbeschluss keine Abwägungsfehler oder -defizite erkennen, die es rechtfertigen würden, das notwendige restliche Teilstück der B-31-Umgehung Friedrichshafen, insbesondere die Vierspurigkeit dieses Abschnitts, in Frage zu stellen.

Rechtliche Schritte gegen das Urteil des VGH durch Einlegen einer Nichtzulassungsbeschwerde sind nach Meinung des Bündnisses ‚Pro B-31' „offensichtlich aussichtslos und müssen als böswillig angesehen werden, weil damit nur eine Kosten erhöhende Verzögerung der Realisierung der B-31-Umgehung angestrebt wird“.

Mit der Gerichtsentscheidung sei zwar „eine Schlacht gewonnen, jedoch der Krieg noch nicht beendet“. Es gelte nun, zusammen mit der Stadt Friedrichshafen und allen politischen Kräften der Region die Finanzierung dieses rund 69 Millionen Euro teuren Projekts bei Land und Bund zu sichern. Zu gemeinsamen Aktionen mit der Stadt Friedrichshafen und allen politischen Kräften, die zu einer zeitnahen Verwirklichung einer funktionsfähigen B-31-Gesamtumgehung von Friedrichshafen führen, sei das Bündnis „Pro B-31“ jederzeit bereit. Letztlich weist Schilpp als Sprecher des Bündnisses darauf hin, dass durch den Bau der Umgehung nicht nur die Lärmbelastung für die betroffenen Anwohner, sondern Staus und die damit verbundenen weiter erhöhten Schadstoff-Emissionen vermieden werden könnten.