B31Dossier Verkehr
Friedrichshafen – Eine
möglichst schnelle Finanzierung der geplanten West-Umgehung der B 31 zwischen
der Colsmanstraße und Immenstaad reklamiert Bernhard
Leins für die Fraktion der Freien Wähler im Häfler
Gemeinderat. „Die Bürger dieser Stadt und der Region können im Rahmen einer
Wiedergutmachung verlangen, dass sie bei der Finanzierung so gestellt werden,
wie sie bei einer ursprünglich fehlerfreien Planung gestanden wären. Jede
andere zeitliche Einordnung wäre den Bürgern gegenüber unvertretbar.“ Die im
ersten Planfeststellungsverfahren für diese Straße gemachten Fehler müssten dem
Bund angelastet werden, so seine Überzeugung. Leins wünscht sich einen
Spatenstich zum 200. Geburtstag der Stadt Friedrichshafen im Jahr 2011.
Über das Urteil des
Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim, mit dem sämtliche Klagen gegen die
Straße abgewiesen wurden – wir berichteten ausführlich – freut sich auch das
„Bündnis Pro B-31“, wie dessen Sprecher Rolf Schilpp
mitteilt.
In Übereinstimmung mit der
Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das insbesondere in
Entscheidungen im vergangenen Jahr die bei Planfeststellungsverfahren
auftretenden Sach- und Rechtsfragen grundsätzlich geklärt beziehungsweise
bestätigt hat, sieht Schilpp den VGH-Spruch zur - 31-West.
„So hat das Bundesverwaltungsgericht
wiederholt festgestellt, dass sich die Gerichte nicht in
Gutachter-Streitigkeiten über Methoden der Bewertung einzelner Sach- und
Rechtsfragen einzumischen haben, wenn bei gegenteiligen Ergebnissen die Planfeststellungsbehörde
sich einer auch sachgerechten und nachvollziehbaren Methode eines Gutachters
angeschlossen hat.“
Alles in allem lasse der
angefochtene Planfeststellungsbeschluss keine Abwägungsfehler oder -defizite
erkennen, die es rechtfertigen würden, das notwendige restliche Teilstück der
B-31-Umgehung Friedrichshafen, insbesondere die Vierspurigkeit dieses
Abschnitts, in Frage zu stellen.
Rechtliche Schritte gegen
das Urteil des VGH durch Einlegen einer Nichtzulassungsbeschwerde sind nach
Meinung des Bündnisses ‚Pro B-31' „offensichtlich aussichtslos und müssen als
böswillig angesehen werden, weil damit nur eine Kosten erhöhende Verzögerung
der Realisierung der B-31-Umgehung angestrebt wird“.
Mit der
Gerichtsentscheidung sei zwar „eine Schlacht gewonnen, jedoch der Krieg noch
nicht beendet“. Es gelte nun, zusammen mit der Stadt Friedrichshafen und allen
politischen Kräften der Region die Finanzierung dieses rund 69 Millionen Euro
teuren Projekts bei Land und Bund zu sichern. Zu gemeinsamen Aktionen mit der
Stadt Friedrichshafen und allen politischen Kräften, die zu einer zeitnahen
Verwirklichung einer funktionsfähigen B-31-Gesamtumgehung von Friedrichshafen
führen, sei das Bündnis „Pro B-31“ jederzeit bereit. Letztlich weist Schilpp als Sprecher des Bündnisses darauf hin, dass durch
den Bau der Umgehung nicht nur die Lärmbelastung für die betroffenen Anwohner,
sondern Staus und die damit verbundenen weiter erhöhten Schadstoff-Emissionen
vermieden werden könnten.