Im Namen des Volkes für
Recht erkannt: Die Klagen werden abgewiesen! So lautet das Urteil des
Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Sachen B31 neu. Der aufmerksame
Beobachter beider Verhandlungstage vom 27. und 28. Juli konnte nichts anderes
erwarten, denn die Vorgehensweise des Gerichts ließ von Anfang an ein
derartiges Urteil erwarten. Die Gutachter der Beklagten (Land
Baden-Württemberg) konnten reden, so oft und so lange sie wollten. Sie durften
ungerügt einfach das Wort ergreifen und den Gutachtern der Klägerseite ins Wort
fallen. Sie konnten ihre oft weit hergeholten unbewiesenen Argumente langatmig
vortragen, während den Gutachtern der Kläger vom Gericht bedeutet wurde, sie
mögen sich bitte kurz fassen und diese zudem vom Senat oft mitten im Vortrag
unterbrochen wurden. Die vom Gutachter der Klägerseite detailliert
nachgewiesenen und belegten Fehler des Verkehrsgutachtens der Fa. Modus Consult wurden vom Senat einfach vom Tisch gewischt.
Das Gericht setzte sich
über Europäisches Recht hinweg, indem es zulässt, dass das wichtigste Vorkommen
der höchst geschützten Bachmuschel in Süd-Württemberg zerstört wird. Eine
Umsetzung in einen neuen Lebensraum, wie dies das Regierungspräsidium Tübingen
vorschlägt, ist bis heute noch nie erfolgreich durchgeführt worden. Dabei wäre
die Muschelpopulation unter Beibehaltung der B-31-neu-Trassenlinie durch
Verschieben des Heiselochknotens leicht zu retten.
Das
Gericht lässt sich von der Beklagtenseite, dem Regierungspräsidium Tübingen,
irreführen. Letzteres behauptet, es würden Alternativen zur geplanten
bahnparallelen Trasse erwogen, die den Spaltensteiner
Knoten ebenfalls benötigen. Obwohl das Regierungspräsidium kurze Zeit vorher
ausgeführt hatte, es gäbe bis jetzt noch keinerlei Pläne, zauberte es einen
Plan aus dem Hut, der neben der bahnparallelen Trasse zwei Alternativen
enthielt, die jedoch jeder vernünftige Straßenplaner wegen Undurchführbarkeit
ablehnen würde. Dadurch sei bewiesen, dass dieser Anschlussknoten die
bahnparallele Trasse nicht erzwinge. Dabei übersieht das Gericht außerdem geflissentlich,
dass Gemeinderats- und Kreistagsbeschlüsse schon längst die bahnparallele
Trasse beschlossen haben und keinerlei Alternativen mehr in Betracht ziehen.
Schließlich muss das
Gericht bei seinem Urteil kalte Füße bekommen haben, sonst würde es bedenkenlos
die Revision zugelassen haben. So aber riskiert das Gericht jedoch, dass die
Nichtzulassung der Revision binnen eines Monats nach Zustellung der
schriftlichen Urteile durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten
wird.
Adalbert
Kühnle, Mitglied des Vorstands von „Pro Kluftern
e.V.“,
Friedrichshafen-Kluftern