(FRIEDRICHSHAFEN/müh) Die SZ liefert Antworten auf brennende Fragen.
Wie sehen nach dem
VGH-Urteil die nächsten Schritte aus?
Jetzt wird's juristisch: Binnen
eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung durch das VGH
müssen die Kläger (gegen den Planfeststellungsbeschluss B 31-West) eine
"Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision" beim VGH Mannheim
vorgelegt haben. Dann entscheidet zunächst der VGH-Senat in Mannheim. Lehnt er
die Beschwerde ab, wovon auszugehen ist, werden die Akten innerhalb von zwei
Monaten weitergereicht zum Bundesverwaltungsgericht (BVG) nach Leipzig. Dort
dauert die Prüfung in der Regel drei bis vier Monate. Lehnt das BVG die
Beschwerde ab, ist das B-31-Urteil Anfang 2010 endgültig rechtskräftig. Würde
das BVG eine Revision doch zulassen, wäre frühestens Ende 2010 mit einem Urteil
zu rechnen.
Was machen die
Straßenplaner?
Beim Regierungspräsidium
Tübingen werten die Straßenplaner das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichtes
als "Startschuss" für die Ausführungsplanung. "Das Urteil hat
Indizwirkung", sagte gestern ein Sprecher des RP der Schwäbischen Zeitung.
Man gehe davon aus, dass es so bestehen bleibe. Zug um Zug plane man nun
detailliert den Bau der B 31 zwischen Friedrichshafen und Immenstaad. Diese
Ausführungsplanung dauert etwa zwei Jahre, also bis Frühherbst 2011. Trotzdem
könne mit dem Bau einzelner Maßnahmen schon 2010 begonnen werden, zum Beispiel
mit Brückenbauwerken oder dem Tunnel bei Waggershausen.
Sollte es wider Erwarten doch eine Zulassung der Revision geben, werde man in
Tübingen die Arbeiten wieder etwas drosseln müssen, heißt es beim RP.
Wovon ist die
Realisierung der B 31 jetzt abhängig?
Der Bau dieses Abschnitts
der B 31 ist jetzt von der Finanzierung abhängig. Die momentan rund 70
Millionen Euro müssten vom Bundesverkehrsministerium frei gegeben werden.
Hiermit ist nach gegenwärtigem Sachstand in den nächsten Jahren nicht zu
rechnen, da es in Baden-Württemberg einen großen Überhang an baureifen Straßen
gibt, also Projekten, die ebenfalls nur noch aufs Geld warten.
Gibt es trotzdem eine
Chance, mit dem Bau schnell zu beginnen?
Vielleicht. Die B 31 ist
bereits im vordringlichen Straßenbaubedarf des Landes Baden-Württemberg an
höchster Stelle positioniert, kam aber jüngst bei vorgezogenen Bauprojekten im
Rahmen der Konjunkturprogramme des Bundes trotzdem nicht zum Zuge. Die
Begründung: Rechtsunsicherheit. Diese "aufschiebende" Argumentation
fällt nach dem VGH-Urteil nun weg. Ob das Geld für die B 31 bereitgestellt
wird, ist nun eine politische Entscheidung. Denn das Bundesverkehrsministerium
kann seine Prioritäten in Zusammenarbeit mit der Landesregierung
Baden-Württemberg frei setzen.
Konkurriert der
Weiterbau der B 31 mit dem Baubeginn für die B 30 südlich von Ravensburg?
Grundsätzlich konkurriert
die B 31 mit jedem Vorhaben in Deutschland, bei dem es um Bundesgelder geht.
Mit der B 30-Trasse von Ravensburg-Süd bis kurz vor Meckenbeuren aber nicht,
weil diese bereits seit Anfang 2006 planfestgestellt
und damit rechtskräftig ist. Es wurden schon zehn Millionen Euro in Vorarbeiten
investiert. Nach dem Lückenschluss auf der A 96 südlich von Leutkirch und der
Umfahrung Isny ist in der Region Oberschwaben nun eindeutig die B 30 an der
Reihe - und zwar vor einem Baubeginn in Friedrichshafen. Im Übrigen profitiert
Friedrichshafen sehr von einem zügigen Weiterbau der B 30, um dann später den
Lückenschluss zur B 31 auf einer neuen Trasse Richtung Messe planerisch in
Angriff zu nehmen.
Was können wir tun?
Unbedingt weiter politisch
Druck machen: Gerade vor der Bundestagswahl im September sollten vor Ort alle
Register gezogen werden, um die Berliner Politik von der Notwendigkeit des
Ausbaus der B 31 zu überzeugen. Denn der Weiterbau dieser Straße gehört
zweifellos zu den überfälligen Vorhaben in Baden-Württemberg. Gefordert sind
vor allem: Oberbürgermeister Andreas Brand, Landrat Lothar Wölfle,
die Landtagsabgeordneten Ulrich Müller, Norbert Zeller und Hans-Peter Wetzel,
der Bundestagsabgeordnete Andreas Schockenhoff sowie
natürlich alle Bürgerinnen und Bürger in der Region, die die Straße wollen. Die
Bevölkerung sollte alle bevorstehenden Aktionen und Hilferufe Richtung
Stuttgart und Berlin tatkräftig unterstützen.
Welche Folgen hat das
VGH-Urteil für die geplante B 31-Trasse zwischen Überlingen und Immenstaad?
Einfach gesagt: Umso
schneller mit dem Bau in FN begonnen wird, umso besser ist das für alle
B-31-Projekte. Hier muss man grob zwischen zwei Abschnitten unterscheiden: Das
4,5 Kilometer lange Stück zwischen Überlingen-West und Überlingen-Ost ist wie
die B 30-Süd bei Ravensburg planfestgestellt und
damit in etwa zeitgleich mit Friedrichshafen an der Reihe. Der Neubau dieser
Bundesstraße entlang des Provisoriums in Überlingen (Tierheimkreuzung bis
Burgberg) wird etwa 31 Millionen Euro kosten. Der Ausbau der restlichen B 31
zwischen Überlingen und Immenstaad wird nach aktuellem Stand sicher erst
zwischen 2020 und 2030 möglich sein.
(Erschienen: 11.08.2009)