Blitzmeldung B31Dossier
Die B 31 zwischen
Immenstaad und Friedrichshafen kann neu gebaut werden. Der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab am Freitag seine Entscheidung
bekannt, wonach die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des
Regierungspräsidiums Tübingen abgewiesen werden.
Es ist besonders
der Schwerlastverkehr, der an der B31 – wie hier in Fischbach – zu einer
erheblichen Lärmbelastung der Anwohner führt.
Foto: Bagehorn
Weiterhin offen ist die
Finanzierung des Straßenbau-Projekts. Wie Friedrichshafens Oberbürgermeister
Andreas Brand im Gespräch sagte, hoffe man von Seiten der Stadt jetzt noch vor
der Bundestagswahl im September auf ein klares politisches Votum für den
möglichst raschen Bau der neuen B 31.
Der 5. Senat des
Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hatte am 27. und 28. Juli in
Friedrichshafen über den vierspurigen Neubau der B 31 zwischen Immenstaad und
Friedrichshafen verhandelt. Nachdem die Beteiligten schriftlich noch zu einigen
Punkten Stellung nehmen konnten, hat der VGH am Freitag alle sieben Klagen
gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen vom 27.
Juni abgewiesen.
Geklagt hatten mehrere
Einzelkläger, die sich unter anderem gegen die teilweise Inanspruchnahme ihrer
auch landwirtschaftlich genutzten Grundstücke durch das Planvorhaben sowie
gegen die zu erwartende Lärmbelastung wehren. Zusammen mit dem ebenfalls
klagenden BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Landesverband
Baden-Württemberg) haben die Kläger vor allem geltend gemacht, die Planung
verstoße gegen Vorschriften des Arten- und Habitatschutzrechts, weil Teile des
Mühlbachs mit seinem Bachmuschelvorkommen durch die Planung in Anspruch
genommen würden.
Außerdem seien mehrere
Planungsalternativen, die tatsächlich zur Verfügung gestanden hätten, zu
Unrecht nicht erwogen worden. Der VGH ist der Argumentation der Kläger nicht
gefolgt. Die Revision wurde nicht zuzulassen. Die Nichtzulassung der Revision
kann binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteile durch
Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.