Den
Tenor seiner Entscheidung zu den Klagen gegen die Westumfahrung
der Bundesstraße 31 von Friedrichshafen will der 5. Senat des
Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim am Freitag, 7. August, bekannt geben.
Geradezu euphorisch war Rolf Schilpp vom
Bündnis „Pro B 31“. In einem Gespräch mit dem SÜDKURIER ging Rechtsanwalt Schilpp fest davon aus, dass die Richter des 5. Senats des
Verwaltungsgerichtshofs (VGH) den Planfeststellungsbeschluss für die Trasse der
Westumgehung der B 31 für die Stadt Friedrichshafen bestätigen werden. Der
Senat habe keine Mühen gescheut, die zweitägige mündliche Verhandlung dem Fall
entsprechend zu verhandeln, lobte Schilpp. Den Tenor
seiner Entscheidung zu den Klagen gegen die Umfahrung will der Senat des VGH am
Freitag, 7. August, bekannt geben. Dies sagte Heinz Bölle,
Vorsitzender Richter, am Ende des gestrigen zweiten Verhandlungstages im
Graf-Zeppelin-Haus.
Im Laufe der mündlichen
Erörterung der Klagen konnten gestern einige Grundstücksfragen gelöst werden.
So wurde über eine Nutzungsregelung einem Landwirt garantiert, dass er eine
Obstwiese weiter so nutzen kann, wie er es bisher gewohnt ist. Die Wiese soll
als eine Ausgleichsfläche für den Straßenbau dienen. Daneben muss die Frage
eines angemessenen Grundstückstausches für einen Obstbauern vom Senat
entschieden werden. Hier war das zuständige Regierungspräsidium Tübingen zu
Zugeständnissen bereit. Aber diese reichten dem klagenden Landwirt nicht aus.
Vor allem ging es darum, ob eine zum Tausch angebotene Fläche erfolgreich für
Intensivobstbau genutzt werden kann. Seitens des Regierungspräsidiums (RP)
wurden hier weitere Zusagen gemacht: Die Wiese soll unter anderem eine Drainage
bekommen und die Bodenqualität soll zusätzlich verbessert werden. Mögliche
Ernteverluste, bedingt durch die schlechtere Bodenqualität an dieser Stelle,
sollen durch Entschädigungszahlungen ausgeglichen werden.
Doch
letztlich war das Entgegenkommen der Planungsbehörde nicht ausreichend, damit
der betroffene Obstbauer einem Vergleich und damit einem Verzicht auf eine
Klage zustimmte. Dagegen konnte den Lärmschutzforderungen eines Hausbesitzers
genügt werden, dessen Anwesen während der Bauarbeiten beeinträchtigt werden
wird.
Kein Erfolg wird wohl die
Klage einer Grundstückseigentümerin haben, die reklamierte, dass mit dem Bau
der geplanten B 31 bereits klar sei, dass ihr Grundstück durch den
nachfolgenden Bau einer neuen Kreisstraße von Markdorf in Richtung Efrizweiler beeinträchtigt werde. Für die Richter ist dies,
das ließ der Senatsvorsitzende Heinz Bölle
durchblicken, nicht zwangsweise nötig. Denn wo die Trasse dieser Kreisstraße
verläuft, sei noch gar nicht klar und es gebe auch keinen Zwang, auf einer
bestimmten Linie zu bauen. Landrat Lothar Wölfle
hatte während des ersten Verhandlungstages unterstrichen, dass der Kreis, der
diese Straße bauen wird, sich erst für eine Trasse aussprechen werde, wenn das
VGH-Urteil vorliege.
Obwohl mit der Frage nach
einem Schutzgebiet für die Bachmuschel juristisches Neuland beschritten wird,
wie gestern berichtet, gab es während der gestrigen Verhandlung klare Anzeichen
dafür, dass der Senat auch in diesem Fall wohl zugunsten des RP entscheiden
wird. Denn alle entsprechenden Beweisanträge der Kläger-Anwälte wurden vom
Senat abgelehnt.
Enttäuscht zeigte sich
Walter Zacke vom Bürgerbündnis „Pro Kluftern“, das
vor allem einen Anschlussknoten der B 31 für Kluftern
vermeiden wollte, über den Verlauf der Verhandlung. Das Bündnis hat die Kläger
mit insgesamt 50 000 Euro unterstützt. Ob der weitere Rechtsweg bis zum
Bundesverwaltungsgericht gegangen werde, sei völlig offen, so Zacke in einem SÜDKURIER-Gespräch.
Manfred Dieterle-Jöchle