Blitzmeldung B31Dossier Verkehr Verwaltungerichtshof
Klagen
Den
Tenor seiner Entscheidung zu den Klagen gegen die Westumfahrung
der Bundesstraße 31 von Friedrichshafen will der 5. Senat des
Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim am Freitag, 7. August, bekannt geben.
Dies sagte Heinz Bölle, Vorsitzender Richter, am Ende des zweiten
Verhandlungstages im Graf-Zeppelin-Haus in Friedrichshafen. Im Laufe der mündlichen
Erörterung der Klagen konnten einige Grundstücksfragen bereits gelöst werden.
Daneben muss die Frage eines angemessenen Grundstückstausches für einen
Obstbauern vom Gericht entschieden werden. Hier war das zuständige
Regierungspräsidium Tübingen zu Zugeständnissen bereit. Aber diese reichten dem
klagenden Landwirt nicht aus. Rechtsanwalt Rolf Schilpp,
Mitglied des Aktionsbündnisses „Pro B 31“, der die zweitägige Verhandlung des
VGH beobachtete, ist sich sicher, wie er in einem Gespräch mit dem SÜDKURIER
sagte, dass der VGH den Planfeststellungsbeschluss für die Westumgehung der B
31 im Grundsatz bestätigen wird. Damit wäre der Weg frei, damit diese Straße
gebaut werden kann, die vor allem die bisherigen Durchgangsstraßen in der
Innenstadt entlasten soll. Enttäuscht zeigte sich Walter Zacke, Sprecher des
Bürgerbündnisses „Pro Kluftern“, das vor allem einen
Anschlussknoten der B 31 für den Friedrichshafener
Ortsteil Kluftern vermeiden wollte. Das Bündnis hat
die Kläger mit insgesamt 50.000 Euro unterstützt. Ob der weitere Rechtsweg bis
zum Bundesverwaltungsgericht bestritten werden soll, sei noch offen, so Zacke
in einem SÜDKURIER-Gespräch