Friedrichshafen

VGH-Urteil zur B31-Umgehung am 7. August

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Den Tenor seiner Entscheidung zu den Klagen gegen die Westumfahrung der Bundesstraße 31 von Friedrichshafen will der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim am Freitag, 7. August, bekannt geben.

Dies sagte Heinz Bölle, Vorsitzender Richter, am Ende des zweiten Verhandlungstages im Graf-Zeppelin-Haus in Friedrichshafen. Im Laufe der mündlichen Erörterung der Klagen konnten einige Grundstücksfragen bereits gelöst werden. Daneben muss die Frage eines angemessenen Grundstückstausches für einen Obstbauern vom Gericht entschieden werden. Hier war das zuständige Regierungspräsidium Tübingen zu Zugeständnissen bereit. Aber diese reichten dem klagenden Landwirt nicht aus. Rechtsanwalt Rolf Schilpp, Mitglied des Aktionsbündnisses „Pro B 31“, der die zweitägige Verhandlung des VGH beobachtete, ist sich sicher, wie er in einem Gespräch mit dem SÜDKURIER sagte, dass der VGH den Planfeststellungsbeschluss für die Westumgehung der B 31 im Grundsatz bestätigen wird. Damit wäre der Weg frei, damit diese Straße gebaut werden kann, die vor allem die bisherigen Durchgangsstraßen in der Innenstadt entlasten soll. Enttäuscht zeigte sich Walter Zacke, Sprecher des Bürgerbündnisses „Pro Kluftern“, das vor allem einen Anschlussknoten der B 31 für den Friedrichshafener Ortsteil Kluftern vermeiden wollte. Das Bündnis hat die Kläger mit insgesamt 50.000 Euro unterstützt. Ob der weitere Rechtsweg bis zum Bundesverwaltungsgericht bestritten werden soll, sei noch offen, so Zacke in einem SÜDKURIER-Gespräch