B31Dossier Verkehr Straßenbau Verwaltungsgerichtshof
Gefährden
kann die vom Aussterben bedrohte Bachmuschel die Planungen für die B 31-Westumgehung
von Friedrichshafen. Dies wurde zum Auftakt der Verhandlung der Klagen gegen
den Planfeststellungsbeschluss für die Trasse durch den Verwaltungsgerichtshof
(VGH) deutlich. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.
Friedrichshafen – Seine
Klage stützt der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) auf das
Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Bachmuschel im Mühlbach, der durch den B
31-Bau in seiner geplanten Form tangiert würde. Entgegen den bisherigen
Annahmen, die dem Planfeststellungsbeschluss zu Grunde lagen, ist das Vorkommen
der Bachmuschel im Mühlbach deutlich größer. Die Population könnte sich auf bis
zu 12 000 Tiere belaufen, sagte Jürgen Trautner, vom
Tübinger Regierungspräsidium beauftragter Gutachter, gestern im Laufe der Verhandlung.
Ende der vergangenen Woche waren Experten nochmals vor Ort gewesen, um den
Muschel-Bestand zu erfassen, nachdem der BUND in einem eigenen Gutachten eine
höhere Zahl an Muscheln ermittelte hatte, als Basis für die Planung war.
Vor allem die Frage, ob der
Mühlbach als Lebensraum der Bachmuschel nicht als FFH-Schutzgebiet
an die Europäische Union hätte nachgemeldet werden müssen, ist eine von
grundsätzlicher Bedeutung. Dies deutete der Vorsitzende Richter des 5. Senats
des VGH, Heinz Bölle, im Rahmen der Verhandlung im Häfler Graf-Zeppelin-Haus ebenso an wie Tobias Lieber,
neben Hansjörg Wurster einer der beiden Rechtsanwälte, die die Kläger
vertreten. Was den grundsätzlichen Schutz des Lebensraums von bedrohten Tieren
anlangt, gebe es noch keine entsprechenden Urteile, so Lieber. Geklärt werden
muss nach der Auffassung des VGH-Senats auch die Formulierung, dass es eine
„bewusste Entscheidung“ gewesen sei, den Mühlbach nicht als Schutzgebiet
auszuweisen. Eine Klärung soll es nach unseren Informationen durch die
Vertreter des Tübinger Regierungspräsidiums möglichst bis heute, zum zweiten
Verhandlungstag, geben.
Dass
die Klage gegen die B 31-Pläne als bedeutend angesehen wird, wurde auch dadurch
deutlich, dass neben regionalen Vertretern auch die Landesspitze des BUND der
Verhandlung beiwohnte. Die grundsätzliche Bedeutung des Themas dokumentierte
sich auch darin, dass unter den rund 130 Besucherinnen und Besuchern auch die
Spitze der Häfler Stadtverwaltung mit
Oberbürgermeister Andreas Brand und Bau-Bürgermeister Stefan Köhler vertreten
war. Obendrein verfolgte auch Landrat Lothar Wölfle
zu Beginn die Verhandlung.
Nachdem gestern auch die
Frage nach einem möglichen alternativen Verlauf der Trasse und die Zahl der
Anschlussknoten ebenso erörtert wurde wie die nach der Korrektheit der zugrunde
gelegten Verkehrsprognosen, geht es heute unter anderem um die Frage, ob vom
Straßenbau betroffene Landwirte in ihrer Existenz bedroht sind.
Die
Bachmuschel, auch Gemeine Flussmuschel (Unio crassus),
ist eine im Süßwasser, selten auch im Brackwasser lebende Muschel. Der Name
„Bachmuschel“ ist gebräuchlich geworden als in den 1980er Jahren deutlich
wurde, dass diese Art fast nur noch in den Oberläufen der Gewässer anzutreffen
war. Allerdings ist die Art ursprünglich auch bis in die großen Flusssysteme
von Elbe, Rhein und Donau hinein verbreitet gewesen und ist in Nordeuropa auch
immer noch in großen Strömen anzutreffen. Daher wird der Name „Bachmuschel“ von
manchen Spezialisten als irreführend bezeichnet. Die Bachmuschel ist eine Art
nach Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
92/43/EWG (FFH) und steht damit in der gesamten EU unter Schutz. Sie ist in
Deutschland nach der Bundesartenschutzverordnung eine besonders und streng
geschützte Art und unterliegt gleichzeitig den Landesfischereigesetzen, die
eine ganzjährige Schonzeit festlegen. (Quelle: Wikipedia)