((FRIEDRICHSHAFEN/sig) Das
parteiübergreifende Bündnis "Pro B 31-Westumfahrung - jetzt" hofft,
dass der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs nächste Woche die Signale auf
Baubeginn stellt. Initiativen-Sprecher Rolf Schilpp
zeigte sich gestern gegenüber der SZ zuversichtlich, dass sich die Klagen trotz
des Auffahrens von "schweren Geschützen" als
"Theaterdonner" erweisen werden.
Zwei Tage verhandelt der 5.
Senat des VGH aus Mannheim am Montag und Dienstag öffentlich im
Graf-Zeppelin-Haus über die Klagen gegen das 7,5 Kilometer lange Teilstück der
B 31-neu von der Colsmanstraße bis nach Immenstaad.
Die Entscheidung sei insbesondere für die Anwohner der bisherigen
Durchgangsstraße B 31 sowie für die Anwohner der Zeppelinstraße bis zum
Landratsamt, der Albrechtstraße und der Maybachstraße bis zum Anschlussknoten Colsmanstraße von Bedeutung, sagt Schilpp.
Bei einer Abweisung der
Klagen könnten sich die Schadstoff- beziehungsweise Lärmimmissionen
insbesondere durch den Schwerlastverkehr nach Berechnungen des Bündnisses auf
etwa ein Drittel vermindern. Denn: In den Hauptverkehrszeiten betrage die
Durchfahrtszeit auf der bisherigen Strecke von Fischbach-West bis zur Colsmanstraße zwischen 25 und 30 Minuten, während sie auf
der kreuzungsfreien vierspurigen Neubaustrecke etwa zehn Minuten betragen
würde. Neben dem Lärm für die Anwohner wäre insbesondere das Treibhausgas
Kohlendioxid entsprechend vermindert, bemerkt Rolf Schilpp.
Das Bündnis B 31-neu ist
überzeugt, dass der etwa 276 Seiten umfassende Planfeststellungsbeschluss des
Regierungspräsidiums Tübingen gerichtsfest ist. Insbesondere sei die sogenannte
Planrechtfertigung für das planfestgestellte Vorhaben
gegeben. Das Vorhaben sei im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als
vordringlicher Bedarf ausgewiesen. Außerdem sei es Teil des transeuropäischen
Straßennetzes (Europastraße E 54) und diene nach Fertigstellung der
Neubaustrecken entsprechend der Planvariante 7.5 von Überlingen bis
Friedrichshafen auch der Verbindung der beiden Nord-/Süd-Autobahnen A 86
Stuttgart-Singen und A 98 Ulm-Lindau.
"Die durch Gutachten
bestätigte Verkehrsprognose von über 25 000 bis 35000 Kraftfahrzeuge innerhalb
von 24 Stunden bedingt nach Ansicht des Bündnisses die Notwendigkeit des
zweibahnigen Ausbaus", betont Rolf Schilpp, für
den es hinsichtlich der Straßenführung "keine vernünftige
Alternative" gibt. Die von den Klägern vorgebrachten Ansinnen (Tunnel bei Rupberg, Abschwenken nach Norden westlich von Schnetzenhausen mit südlicher Umfahrung von Markdorf und
Inanspruchnahme der B 33) ergäben im Variantenvergleich "kein Bild der
eindeutigen Vorzugswürdigkeit" der geprüften Alternativen. Die
Alternativstraßen der Kläger seien wegen ihrer höheren Kosten, ihrer geringeren
Entlastungswirkung für die Stadtdurchfahrt der B 31 und wegen ihres größeren
Flächenbedarfs keine sinnvolle Lösung, urteilt Schilpp.
In diesem Zusammenhang
bemerkte der Jurist, dass der VGH in seinem Urteil aus dem Jahr 1989, bei dem
der Planfeststellungsbeschluss teilweise aufgehoben wurde, an der
Trassenführung der B 31 nichts beanstandet habe. Nach Meinung des Bündnisses
können die Kläger auch nicht erfolgreich auf die Tatsache verweisen, dass
sowohl östlich wie westlich der Umfahrung die B 31 zweispurig verläuft. Schilpp erinnert, dass der Ausbau der B 31 zwischen
Überlingen und Friedrichshafen bis zur Abzweigung der B 30 (Ravensburg-Ulm) in
der Zukunft vierspurig werden soll: "Die gutachterlich
untermauerten Verkehrsprognosen erfordern den vierspurigen Ausbau, da bei über
20 000 bis 25 000 Kfz/24 Stunden) ein lediglich zweispuriger kreuzungsfreiern
Ausbau unweigerlich zu Staus hinter dem langsamsten Fahrzeug führt und
Überholvorgänge äußerst gefährlich sein würden". Die weiteren Einwendungen
der Kläger bezüglich des Artenschutzes habe die Planfeststellungsbehörde
"ausreichend und fehlerfrei gewürdigt". Es bleibe zu hoffen, dass
trotz des Auffahrens von "schweren Geschützen" die Klagen vor Gericht
im Ergebnis sich als "Theaterdonner" erweisen und die über 30-jährige
Planung der B 31 umgesetzt werden könne.
(Erschienen: 25.07.2009)