"Die Vorschläge sind keine Alternative"

((FRIEDRICHSHAFEN/sig) Das parteiübergreifende Bündnis "Pro B 31-Westumfahrung - jetzt" hofft, dass der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs nächste Woche die Signale auf Baubeginn stellt. Initiativen-Sprecher Rolf Schilpp zeigte sich gestern gegenüber der SZ zuversichtlich, dass sich die Klagen trotz des Auffahrens von "schweren Geschützen" als "Theaterdonner" erweisen werden.

Zwei Tage verhandelt der 5. Senat des VGH aus Mannheim am Montag und Dienstag öffentlich im Graf-Zeppelin-Haus über die Klagen gegen das 7,5 Kilometer lange Teilstück der B 31-neu von der Colsmanstraße bis nach Immenstaad. Die Entscheidung sei insbesondere für die Anwohner der bisherigen Durchgangsstraße B 31 sowie für die Anwohner der Zeppelinstraße bis zum Landratsamt, der Albrechtstraße und der Maybachstraße bis zum Anschlussknoten Colsmanstraße von Bedeutung, sagt Schilpp.

Bei einer Abweisung der Klagen könnten sich die Schadstoff- beziehungsweise Lärmimmissionen insbesondere durch den Schwerlastverkehr nach Berechnungen des Bündnisses auf etwa ein Drittel vermindern. Denn: In den Hauptverkehrszeiten betrage die Durchfahrtszeit auf der bisherigen Strecke von Fischbach-West bis zur Colsmanstraße zwischen 25 und 30 Minuten, während sie auf der kreuzungsfreien vierspurigen Neubaustrecke etwa zehn Minuten betragen würde. Neben dem Lärm für die Anwohner wäre insbesondere das Treibhausgas Kohlendioxid entsprechend vermindert, bemerkt Rolf Schilpp.

Das Bündnis B 31-neu ist überzeugt, dass der etwa 276 Seiten umfassende Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen gerichtsfest ist. Insbesondere sei die sogenannte Planrechtfertigung für das planfestgestellte Vorhaben gegeben. Das Vorhaben sei im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als vordringlicher Bedarf ausgewiesen. Außerdem sei es Teil des transeuropäischen Straßennetzes (Europastraße E 54) und diene nach Fertigstellung der Neubaustrecken entsprechend der Planvariante 7.5 von Überlingen bis Friedrichshafen auch der Verbindung der beiden Nord-/Süd-Autobahnen A 86 Stuttgart-Singen und A 98 Ulm-Lindau.

"Die durch Gutachten bestätigte Verkehrsprognose von über 25 000 bis 35000 Kraftfahrzeuge innerhalb von 24 Stunden bedingt nach Ansicht des Bündnisses die Notwendigkeit des zweibahnigen Ausbaus", betont Rolf Schilpp, für den es hinsichtlich der Straßenführung "keine vernünftige Alternative" gibt. Die von den Klägern vorgebrachten Ansinnen (Tunnel bei Rupberg, Abschwenken nach Norden westlich von Schnetzenhausen mit südlicher Umfahrung von Markdorf und Inanspruchnahme der B 33) ergäben im Variantenvergleich "kein Bild der eindeutigen Vorzugswürdigkeit" der geprüften Alternativen. Die Alternativstraßen der Kläger seien wegen ihrer höheren Kosten, ihrer geringeren Entlastungswirkung für die Stadtdurchfahrt der B 31 und wegen ihres größeren Flächenbedarfs keine sinnvolle Lösung, urteilt Schilpp.

In diesem Zusammenhang bemerkte der Jurist, dass der VGH in seinem Urteil aus dem Jahr 1989, bei dem der Planfeststellungsbeschluss teilweise aufgehoben wurde, an der Trassenführung der B 31 nichts beanstandet habe. Nach Meinung des Bündnisses können die Kläger auch nicht erfolgreich auf die Tatsache verweisen, dass sowohl östlich wie westlich der Umfahrung die B 31 zweispurig verläuft. Schilpp erinnert, dass der Ausbau der B 31 zwischen Überlingen und Friedrichshafen bis zur Abzweigung der B 30 (Ravensburg-Ulm) in der Zukunft vierspurig werden soll: "Die gutachterlich untermauerten Verkehrsprognosen erfordern den vierspurigen Ausbau, da bei über 20 000 bis 25 000 Kfz/24 Stunden) ein lediglich zweispuriger kreuzungsfreiern Ausbau unweigerlich zu Staus hinter dem langsamsten Fahrzeug führt und Überholvorgänge äußerst gefährlich sein würden". Die weiteren Einwendungen der Kläger bezüglich des Artenschutzes habe die Planfeststellungsbehörde "ausreichend und fehlerfrei gewürdigt". Es bleibe zu hoffen, dass trotz des Auffahrens von "schweren Geschützen" die Klagen vor Gericht im Ergebnis sich als "Theaterdonner" erweisen und die über 30-jährige Planung der B 31 umgesetzt werden könne.

(Erschienen: 25.07.2009)