(FRIEDRICHSHAFEN/af) Nächste Woche schlägt für den Bau der B 31-neu zwischen
Friedrichshafen und Immenstaad die Stunde der Wahrheit - zumindest in
rechtlicher Hinsicht. Am Montag und Dienstag verhandelt der fünfte Senat des
Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim in zwei Verfahren über den
Planfeststellungsbeschluss.
Schwarz malen gilt diesmal
zwar nicht, aber es sei dennoch daran erinnert, dass die Sache schon einmal
schief ging: Vor genau 20 Jahren, im Juli 1989, haben die Mannheimer Richter
den vom Regierungspräsidium Tübingen 1987 erlassenen Planfeststellungsbeschluss
für genau dieses Teilstück kassiert. Zwölf Fischbacher
Landwirte hatten damals geklagt. Nach dem Motto "besser den Spatz in der
Hand als die Taube auf dem Dach" wartete man nicht ab, bis die ganze Strecke
planerisch in trockenen Tüchern war. Mitte der 90er Jahre nahm man den ersten
Bauabschnitt von Löwental bis zum Colsmanknoten
in Angriff und vollendete ihn 2001. Seitdem endet der Umfahrungstorso am Rande
des Industriegebietes, und von Jahr zu Jahr mehr Autos und Lastwagen quälen
sich weiter durch Manzell und Fischbach.
Neuplanung zog sich hin
Die Neuplanung des zweiten
Bauabschnittes zog sich Jahre hin. Die Planer ließen sich jetzt Zeit,
schließlich sollte diesmal alles "wasserdicht" sein. Am 27. Juni 2008
war es so weit: der lang ersehnte Planfeststellungsbeschluss wurde erlassen,
nachdem der Landtag tags zuvor Petitionen von Pro Kluftern
und einer Verkehrsinitiative abgewiesen hatte.
Bereits eine Woche nach dem
Erlass aus Tübingen haben 450 Immenstaader mit einer Unterschriftenaktion den
Aufstand geprobt und Bürgermeister Jürgen Beisswenger samt Gemeinderat
aufgefordert, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen. Schließlich endet
die B 31-neu vierspurig unmittelbar an der Ortsgrenze in die alte Bundesstraße
und präjudiziert damit den weiteren Trassenverlauf unmittelbar an Wohngebieten
vorbei.
Während sich die
Immenstaader zurückhielten und zähneknirschend die Pläne akzeptierten,
formierte sich in Kluftern Widerstand im Stillen. Im
August 2008 gingen beim VGH zwei Klagen sowie ein Eilantrag über die Aussetzung
des Sofortvollzugs ein. Während der Eilantrag erledigt scheint, sind die beiden
Klagen am Montag und Dienstag Gegenstand der Sitzung. Hinter den zwei Verfahren
stehen insgesamt sieben Kläger, wie Martin Brandt, Richter und Pressesprecher
am Mannheimer VGH, auf Anfrage der SZ gestern mitteilte.
Im ersten Verfahren handelt
es sich um Klagen dreier Landwirte, die sich in ihrer Existenz bedroht sehen,
sowie eine Klage des Bundes für Natur- und Umweltschutz Deutschland (BUND), der
existenzgefährdende Eingriffe in den Bestand der
Bachmuschel "unio crassus"
im Lipbach, in der Brunnisach
und im Mühlbach ins Feld führen. Im zweiten Verfahren geht es drei weiteren
Klägern vor allem um Lärmschutz. Betroffen sind unter anderem die unter
Denkmalschutz stehende Villa Wagner und eine 23 Wohneinheiten umfassende
Eigentümergemeinschaft in der Klufterner Straße in
Spaltenstein sowie ein altes Mühlengebäude. Von den Klägern werde
"schweres Geschütz aufgefahren", sagte Brandt. Sie zweifeln unter
anderem die Verkehrsprognosen an und halten die Lärmbelastung in Kluftern, Spaltenstein, Lipbach
und Efrizweiler trotz Schutzmaßnahmen für zu hoch.
Sie plädieren für eine Zusammenfassung der Anschlussstellen Kluftern,
Spaltenstein und Schnetzenhausen.
Oberbürgermeister Andreas
Brand und der Sprecher des Bündnisses Pro B 31, Rolf Schilpp,
halten es für wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger aus Friedrichshafen und der
Umgebung möglichst zahlreich ins GZH kommen. Beifallens- oder
Missfallenskundgebungen sowie Plakate oder Demonstrationen seien im
Gerichtssaal aber nicht zulässig. OB und Bündnis Pro B 31 bitten dringend
darum, Demonstrationen vor dem GZH anlässlich der Verhandlung zu unterlassen.
(Erschienen: 23.07.2009)