B31Dossier
Friedrichshafen
– Ab Montag, 27. Juli, verhandelt der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs
(VGH) Baden-Württemberg die Klagen gegen die B31-neu-Planfeststellung. Hierbei
geht es um den geplanten Abschnitt zwischen Immenstaad und Friedrichshafen. Die
Verhandlung findet im Graf-Zeppelin-Haus (Alfred-Colsman-Saal)
statt und beginnt um 11.30 Uhr – wir berichteten bereits. Es sind zwei
Verhandlungstage vorgesehen. Der zweite Verhandlungstag am Dienstag, 28. Juli,
beginnt um 9 Uhr.
Friedrichshafens
Oberbürgermeister Andreas Brand und der Sprecher des Bündnisses „Pro B31“, Rolf
Schilpp, weisen darauf hin, dass diese
Gerichtsverhandlung öffentlich ist und somit von jedermann verfolgt werden
kann. Es wäre wünschenswert, wenn die Bürger in Friedrichshafen und Umgebung
zahlreich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würden. Beifalls- oder
Missfallensbekundungen sowie Plakate oder Demonstrationen sind im Gerichtssaal
nicht zulässig, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt weiter. Der
Oberbürgermeister und das Bündnis „Pro B 31“ bitten dringend darum, dass
Demonstrationen vor dem Graf-Zeppelin-Haus anlässlich der Verhandlung
unterlassen werden. Das Verwaltungsgericht entscheidet über die Klagen gegen
den Planfeststellungsbeschluss zur Trasse der B 31 neu zwischen der Colsmanstraße und Immenstaad (Grenzhof). Sollte das Gericht
die Klage ablehnen, hat der Planfeststellungsbeschluss Bestand und es steht aus
rechtlicher Sicht dem Bau der Westumgehung nichts mehr im Weg. Sollten die
Kläger Recht erhalten, wäre der Planfeststellungsbeschluss in der jetzigen Form
nicht mehr gültig.