Friedrichshafen

B 31 neu ist Thema

B31Dossier

Friedrichshafen – Ab Montag, 27. Juli, verhandelt der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg die Klagen gegen die B31-neu-Planfeststellung. Hierbei geht es um den geplanten Abschnitt zwischen Immenstaad und Friedrichshafen. Die Verhandlung findet im Graf-Zeppelin-Haus (Alfred-Colsman-Saal) statt und beginnt um 11.30 Uhr – wir berichteten bereits. Es sind zwei Verhandlungstage vorgesehen. Der zweite Verhandlungstag am Dienstag, 28. Juli, beginnt um 9 Uhr.

Friedrichshafens Oberbürgermeister Andreas Brand und der Sprecher des Bündnisses „Pro B31“, Rolf Schilpp, weisen darauf hin, dass diese Gerichtsverhandlung öffentlich ist und somit von jedermann verfolgt werden kann. Es wäre wünschenswert, wenn die Bürger in Friedrichshafen und Umgebung zahlreich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würden. Beifalls- oder Missfallensbekundungen sowie Plakate oder Demonstrationen sind im Gerichtssaal nicht zulässig, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt weiter. Der Oberbürgermeister und das Bündnis „Pro B 31“ bitten dringend darum, dass Demonstrationen vor dem Graf-Zeppelin-Haus anlässlich der Verhandlung unterlassen werden. Das Verwaltungsgericht entscheidet über die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Trasse der B 31 neu zwischen der Colsmanstraße und Immenstaad (Grenzhof). Sollte das Gericht die Klage ablehnen, hat der Planfeststellungsbeschluss Bestand und es steht aus rechtlicher Sicht dem Bau der Westumgehung nichts mehr im Weg. Sollten die Kläger Recht erhalten, wäre der Planfeststellungsbeschluss in der jetzigen Form nicht mehr gültig.