B31dossier
Friedrichshafen
(shn) Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg wird sich am Montag,
27. Juli und am Dienstag, 28. Juli, im Graf-Zeppelin-Haus in Friedrichshafen
mit den Klagen gegen die geplante neue B 31-West auseinandersetzen. Nach
SÜDKURIER-Informationen wird das Land Baden-Württemberg – unabhängig vom Urteil
des Verwaltungsgerichtshofes – das Projekt nicht vorfinanzieren. Das bedeutet,
dass auf finanzielle Mittel des Bundes gewartet werden muss. Sollte es bei der
Entscheidung des Landes bleiben, rückt ein Bau der B 31-West wieder in weite
Ferne und wirft das Bauvorhaben zeitlich um Jahre zurück. Weil aufgrund der
Klagen der Planfeststellungsbeschluss noch keine Rechtskraft besitzt, war der
Bund um die Jahreswende 2008/09 nicht bereit gewesen, bei der B31 in eine
nähere Prüfung zur Finanzierung aus den Sonderprogrammen des Bundes
einzutreten. In den Konjunkurprogammen ist die B 31 daher nicht enthalten.
Im Graf-Zeppelin-Haus
werden die Klagen in zwei getrennten Verfahren verhandelt. Neben den
betroffenen Grundstückseigentümern gehört auch der Bund für Umwelt- und
Naturschutz Deutschland (BUND) zu den insgesamt sieben Klägern gegen die
West-Umgehung.