Friedrichshafen

Kein Geld vom Land

B31dossier

Friedrichshafen (shn) Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg wird sich am Montag, 27. Juli und am Dienstag, 28. Juli, im Graf-Zeppelin-Haus in Friedrichshafen mit den Klagen gegen die geplante neue B 31-West auseinandersetzen. Nach SÜDKURIER-Informationen wird das Land Baden-Württemberg – unabhängig vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofes – das Projekt nicht vorfinanzieren. Das bedeutet, dass auf finanzielle Mittel des Bundes gewartet werden muss. Sollte es bei der Entscheidung des Landes bleiben, rückt ein Bau der B 31-West wieder in weite Ferne und wirft das Bauvorhaben zeitlich um Jahre zurück. Weil aufgrund der Klagen der Planfeststellungsbeschluss noch keine Rechtskraft besitzt, war der Bund um die Jahreswende 2008/09 nicht bereit gewesen, bei der B31 in eine nähere Prüfung zur Finanzierung aus den Sonderprogrammen des Bundes einzutreten. In den Konjunkurprogammen ist die B 31 daher nicht enthalten.

Im Graf-Zeppelin-Haus werden die Klagen in zwei getrennten Verfahren verhandelt. Neben den betroffenen Grundstückseigentümern gehört auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) zu den insgesamt sieben Klägern gegen die West-Umgehung.