B-31-Verfahren zwei Tage lang
Friedrichshafen (dim) Mit den beiden
Klagen gegen die geplante neue B 31-West wird sich der Verwaltungsgerichtshof
(VGH) Baden-Württemberg am Montag, 27. Juli, und am Dienstag, 28. Juli,
auseinandersetzen. Die öffentliche Verhandlung findet im Alfred-Colsman-Saal
des Graf-Zeppelin-Hauses (GZH) statt. Neben betroffenen Grundstückseigentümern
gehört auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) zu den
insgesamt sieben Klägern gegen die West-Umgehung. Unterstützt werden Kläger
durch die von der Bürgerinitiative „Pro Kluftern“
gegründete Klägerunterstützungsgemeinschaft. In zwei getrennten Verfahren
werden die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur B 31 verhandelt.
Diesen
Beschluss rechtfertigen werden vor dem Senat des VGH Vertreter der planenden
Behörden. Im Juni 2008 war im Regierungspräsidium Tübingen die Unterschrift
unter den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße 31
zwischen Friedrichshafen und Immenstaad gesetzt worden. Ein Vertreter der Stadt
Friedrichshafen werde während der Verhandlung wohl nicht gehört werden, sagte
VGH-Pressesprecher Martin Brandt auf Anfrage dieser Zeitung. Als relativ
„großzügig bemessen“, im Vergleich zu anderen Verfahren, bezeichnete Brandt die
beiden Prozesstage. Ob es zu einem Vor-Ort-Termin komme, darüber entscheide der
Vorsitzende Richter. Dieser teile am Ende in einem Beschluss mit, ob es sofort
ein Urteil gebe, oder dieses erst später bekannt gegeben werde.