Friedrichshafen

B-31-Verfahren zwei Tage lang

 

Friedrichshafen (dim) Mit den beiden Klagen gegen die geplante neue B 31-West wird sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Montag, 27. Juli, und am Dienstag, 28. Juli, auseinandersetzen. Die öffentliche Verhandlung findet im Alfred-Colsman-Saal des Graf-Zeppelin-Hauses (GZH) statt. Neben betroffenen Grundstückseigentümern gehört auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) zu den insgesamt sieben Klägern gegen die West-Umgehung. Unterstützt werden Kläger durch die von der Bürgerinitiative „Pro Kluftern“ gegründete Klägerunterstützungsgemeinschaft. In zwei getrennten Verfahren werden die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur B 31 verhandelt.

 

Diesen Beschluss rechtfertigen werden vor dem Senat des VGH Vertreter der planenden Behörden. Im Juni 2008 war im Regierungspräsidium Tübingen die Unterschrift unter den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße 31 zwischen Friedrichshafen und Immenstaad gesetzt worden. Ein Vertreter der Stadt Friedrichshafen werde während der Verhandlung wohl nicht gehört werden, sagte VGH-Pressesprecher Martin Brandt auf Anfrage dieser Zeitung. Als relativ „großzügig bemessen“, im Vergleich zu anderen Verfahren, bezeichnete Brandt die beiden Prozesstage. Ob es zu einem Vor-Ort-Termin komme, darüber entscheide der Vorsitzende Richter. Dieser teile am Ende in einem Beschluss mit, ob es sofort ein Urteil gebe, oder dieses erst später bekannt gegeben werde.