Bermatingen – Nach der Südumfahrung
Markdorf wurde nun vom Regierungspräsidium Tübingen auch das
Planfeststellungsverfahren für die Ortsumfahrung Bermatingen
eingeleitet. Das Verfahren bezeichnet die Baugenehmigung für ein
Straßenprojekt. Die Planunterlagen werden vom 22. Juni bis zum 21. Juli in Bermatingen und Markdorf zur öffentlichen Einsichtnahme
ausgelegt, Einsprüche sind bis zum 4. August möglich. Bis zu diesem Termin kann
jeder Einsprüche gegen die Planung der Ortsumfahrung vorbringen, später haben
nur noch Grundstückseigentümer diese Möglichkeit. Die Einspruchsfrist gegen die
Südumfahrung Markdorf ist bereits abgelaufen.
Nach den Angaben des
Regierungspräsidiums hat die geplante neue Straßentrasse eine Länge von 4,5
Kilometern. Sie beginnt an einem neuen Kreisverkehr rund 150 Meter vor dem
westlichen Ortseingang. Ab dort führt die Strecke unter der Bahnlinie hindurch
und verläuft dann südlich in Richtung Bermatingen.
Der neben der Bahnlinie verlaufende Wirtschaftsweg wird ab der Ziegeleistraße
auf einer Länge von 300 Metern rekultiviert und unmittelbar westlich des
Bahndamms neu hergestellt. Die neue L 205 führt im weiteren Verlauf westlich am
Gewerbegebiet Ziegelei vorbei. Der dort verdolte
Gießbach wird auf einer Länge von mehr als 150 Metern geöffnet und westlich entlang
der Ortsumgehung geführt.
Die
neue Umgehungsstraße wird an die Straße zwischen Bermatingen
und Ahausen rund 450 Meter östlich der bestehenden
Brücke mit einem Kreisverkehr angebunden. Dafür wird auch in die Fläche der
Kleingartenanlage eingegriffen. Der Radweg wird mit einer Brücke über die
Ortsumgehung geleitet. Östlich des Annenberges wird der vorhandene
Wirtschaftsweg ebenfalls mit einer Brücke über die L 205 geführt. Diese wird in
einem Abstand von 80 bis 100 Metern entlang des Bermatinger
Unterwaldes weitergeführt und weiter im Gewann Mittelweiher zwischen den
Waldbereichen Bermatinger Unterwald und Gehau bis sie beim Haslacher Hof auf die B 33 trifft, dort
soll ebenfalls ein neuer Kreisverkehr entstehen. Von diesem Kreisverkehr aus
soll später die Südumfahrung Markdorf den Verkehr
weiter an der Gehrenbergstadt vorbei leiten. Sollte
die Umgehung Bermatingen vor der Südumfahrung
realisiert werden ist ein provisorischer Anschluss an die B 33 vorgesehen.
Das Regierungspräsidium
teilt mit, dass jeder bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der
Auslegungsfrist, das wäre bis einschließlich Dienstag, 4. August, Einwendungen
gegen den Plan erheben kann. Die Einwendungen können bei der Gemeinde Bermatingen im Ortsbauamt im Nebengebäude des Rathauses
abgegeben oder ans Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20 in
72072 Tübingen, gesendet werden. Das Regierungspräsidium wird einen Termin
bekannt geben, an denen die Einwendungen erörtert werden.