Bermatingen

Verfahren für neue Straße läuft

Bermatingen – Nach der Südumfahrung Markdorf wurde nun vom Regierungspräsidium Tübingen auch das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumfahrung Bermatingen eingeleitet. Das Verfahren bezeichnet die Baugenehmigung für ein Straßenprojekt. Die Planunterlagen werden vom 22. Juni bis zum 21. Juli in Bermatingen und Markdorf zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt, Einsprüche sind bis zum 4. August möglich. Bis zu diesem Termin kann jeder Einsprüche gegen die Planung der Ortsumfahrung vorbringen, später haben nur noch Grundstückseigentümer diese Möglichkeit. Die Einspruchsfrist gegen die Südumfahrung Markdorf ist bereits abgelaufen.

Nach den Angaben des Regierungspräsidiums hat die geplante neue Straßentrasse eine Länge von 4,5 Kilometern. Sie beginnt an einem neuen Kreisverkehr rund 150 Meter vor dem westlichen Ortseingang. Ab dort führt die Strecke unter der Bahnlinie hindurch und verläuft dann südlich in Richtung Bermatingen. Der neben der Bahnlinie verlaufende Wirtschaftsweg wird ab der Ziegeleistraße auf einer Länge von 300 Metern rekultiviert und unmittelbar westlich des Bahndamms neu hergestellt. Die neue L 205 führt im weiteren Verlauf westlich am Gewerbegebiet Ziegelei vorbei. Der dort verdolte Gießbach wird auf einer Länge von mehr als 150 Metern geöffnet und westlich entlang der Ortsumgehung geführt.

Die neue Umgehungsstraße wird an die Straße zwischen Bermatingen und Ahausen rund 450 Meter östlich der bestehenden Brücke mit einem Kreisverkehr angebunden. Dafür wird auch in die Fläche der Kleingartenanlage eingegriffen. Der Radweg wird mit einer Brücke über die Ortsumgehung geleitet. Östlich des Annenberges wird der vorhandene Wirtschaftsweg ebenfalls mit einer Brücke über die L 205 geführt. Diese wird in einem Abstand von 80 bis 100 Metern entlang des Bermatinger Unterwaldes weitergeführt und weiter im Gewann Mittelweiher zwischen den Waldbereichen Bermatinger Unterwald und Gehau bis sie beim Haslacher Hof auf die B 33 trifft, dort soll ebenfalls ein neuer Kreisverkehr entstehen. Von diesem Kreisverkehr aus soll später die Südumfahrung Markdorf den Verkehr weiter an der Gehrenbergstadt vorbei leiten. Sollte die Umgehung Bermatingen vor der Südumfahrung realisiert werden ist ein provisorischer Anschluss an die B 33 vorgesehen.

Das Regierungspräsidium teilt mit, dass jeder bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das wäre bis einschließlich Dienstag, 4. August, Einwendungen gegen den Plan erheben kann. Die Einwendungen können bei der Gemeinde Bermatingen im Ortsbauamt im Nebengebäude des Rathauses abgegeben oder ans Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20 in 72072 Tübingen, gesendet werden. Das Regierungspräsidium wird einen Termin bekannt geben, an denen die Einwendungen erörtert werden.