L 205 Ortsumfahrung Bermatingen
Regierungspräsidium Tübingen leitet Planfeststellungsverfahren für den Bau
der Ortsumfahrung Bermatingen ein
Planunterlagen liegen bis 21. Juli aus
Das Regierungspräsidium Tübingen hat das
Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung Bermatingen
eingeleitet. Die Planunterlagen liegen vom 22. Juni bis zum 21. Juli 2009 in Bermatingen und Markdorf zur öffentlichen Einsichtnahme
aus. Betroffen sind die Gemeinde Bermatingen mit
ihren Gemarkungen Bermatingen und Ahausen sowie Stadt Markdorf mit den Gemarkungen Markdorf
und Ittendorf.
Die geplante Trasse der L 205 neu ist etwa 4,5 km lang. Sie beginnt westlich
von Bermatingen mit einem neuen Kreisverkehrsplatz
direkt vor der Ortslage.
Von dort verläuft sie dann südlich unter der Bahnlinie Mimmenhausen/
Bermatingen hindurch in Richtung Bermatingen-Ahausen. Dabei führt sie unmittelbar westlich
am Gewerbegebiet Kesselbach-Hegelwiesen (Ziegelei)
vorbei.
Ab hier schwenkt die neue Straße in südöstlicher Richtung zur Kreisstraße
7749 Ahausen-Bermatingen ab. Ca. 450 m östlich der
Kreisstraßenbrücke über die Seefelder Aach wird die
Kreisstraße gequert und mit einem Kreisverkehr an die neue L 205 angebunden.
Im weiteren Verlauf führt die Umgehungsstraße nördlich entlang der
Waldgebiete Annenberg und Bermatinger Unterwald zum
Haslacher Hof an die B 33. Hier soll sie an die geplante Südumfahrung
von Markdorf bzw. an die B 33 ange-bunden werden.
Das betroffene Wirtschaftswegenetz wird zur Gewährleistung der Erschließung
land- und forstwirtschaftlicher Flächen angepasst.
Landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im beschrie-benen Trassenbereich geplant. Darüber hinaus ist
insbesondere vorgesehen, das ehemaligen Niedermoorgebiet 'Brunach'
zu optimieren, Gewässer- und A-ckerrandstreifen
sowie Kleingewässer anzulegen, Bäume zu pflanzen und eine Altholzinsel
anzulegen. Ferner soll die Gemeindeverbindungsstraße Bermatin-gen/
Ittendorf-Wirrensegel im Bermatinger
Unterwald für den motorisierten Allgemeinverkehr von der L 205 neu bis
Wirrensegel gesperrt werden.
Einwendungen gegen die Planung können schriftlich oder zur Niederschrift bis
04. August 2009 in Bermatingen, Markdorf oder beim
Regierungspräsidium Tü-bingen erhoben werden.
Näheres ist den ortsüblichen Bekanntmachungen zu entnehmen.
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