Markdorf

Die Debatte hat sich verschärft

 

1          Was ist die geplante Südumfahrung genau?

Als Südumfahrung wird die K 7743 neu Ortsumgehung Markdorf bezeichnet, die auf 2,93 Kilometern Länge vom so genannten Wagner-Knoten aus, zwischen Stüblehof und Bürgberg verlaufend, in einen geplanten Knoten auf Höhe des heutigen Haslacher Hofes in die B 33 einmünden soll.

2          Weshalb hat sich die Diskussion im Ton so sehr verschärft?

Die Straßengegner argumentieren, dass die Situation zuzeiten des Bürgerentscheides in 2003 eine andere gewesen sei. Seinerzeit sei die Realisierung der Südumfahrung zeitlich parallel mit der so genannten „Bündelungstrasse“ (B 30/B 31 neu) vorgesehen gewesen. Die Bündelungstrasse ist vom Planungsstand inzwischen jedoch weit hinterher, ihre Realisierung ungewiss. Aus diesem Grunde müsse man sich an das Votum des Bürgerentscheides nicht mehr gebunden fühlen, sagen die Gegner. Außerdem würde ein isolierter Bau der Südumfahrung ohne Anbindungen an die anderen geplanten Neubauten das Verkehrsproblem eher noch verschärfen. Die Befürworter hingegen werfen den Gegnern Wortbruch vor, da sie nun einen rechtsgültig herbeigeführten Bürgerentscheid missachten wollten. Außerdem sei das Vorgehen der Gegner (Flugblätter, Aufruf zum Kopieren von Einwendungen) undemokratisch.

3          Was genau ist ein Planfeststellungsverfahren?

Ein Planfeststellungsverfahren beteiligt, anders als ein Verwaltungsakt, betroffene Bürger und Behörden im Zuge der Planung. Am Ende dieses Prozesses aus Planerstellung, Anhörung, öffentlicher Auslegung und der Erörterung etwaiger Einwendungen steht der Planfeststellungsbeschluss, der rechtlich die Baureife eines Vorhabens feststellt. Nach dem Beschluss kann mit dem Bau begonnen werden. In diesem Falle ist das Landratsamt als zuständige Kreisbehörde der Antragsteller oder, formell korrekt, der Vorhabenträger. Das Regierungspräsidium fällt, wenn es so weit kommt, den Planfeststellungsbeschluss.

Helmar Grupp