1 Was ist die
geplante Südumfahrung genau?
Als Südumfahrung wird die K
7743 neu Ortsumgehung Markdorf bezeichnet, die auf 2,93 Kilometern Länge vom so
genannten Wagner-Knoten aus, zwischen Stüblehof und Bürgberg verlaufend, in
einen geplanten Knoten auf Höhe des heutigen Haslacher Hofes in die B 33 einmünden
soll.
2 Weshalb hat
sich die Diskussion im Ton so sehr verschärft?
Die Straßengegner
argumentieren, dass die Situation zuzeiten des Bürgerentscheides in 2003 eine
andere gewesen sei. Seinerzeit sei die Realisierung der Südumfahrung zeitlich
parallel mit der so genannten „Bündelungstrasse“ (B 30/B 31 neu) vorgesehen
gewesen. Die Bündelungstrasse ist vom Planungsstand inzwischen jedoch weit
hinterher, ihre Realisierung ungewiss. Aus diesem Grunde müsse man sich an das
Votum des Bürgerentscheides nicht mehr gebunden fühlen, sagen die Gegner.
Außerdem würde ein isolierter Bau der Südumfahrung ohne Anbindungen an die
anderen geplanten Neubauten das Verkehrsproblem eher noch verschärfen. Die
Befürworter hingegen werfen den Gegnern Wortbruch vor, da sie nun einen
rechtsgültig herbeigeführten Bürgerentscheid missachten wollten. Außerdem sei
das Vorgehen der Gegner (Flugblätter, Aufruf zum Kopieren von Einwendungen)
undemokratisch.
3 Was genau
ist ein Planfeststellungsverfahren?
Ein
Planfeststellungsverfahren beteiligt, anders als ein Verwaltungsakt, betroffene
Bürger und Behörden im Zuge der Planung. Am Ende dieses Prozesses aus
Planerstellung, Anhörung, öffentlicher Auslegung und der Erörterung etwaiger
Einwendungen steht der Planfeststellungsbeschluss, der rechtlich die Baureife
eines Vorhabens feststellt. Nach dem Beschluss kann mit dem Bau begonnen
werden. In diesem Falle ist das Landratsamt als zuständige Kreisbehörde der
Antragsteller oder, formell korrekt, der Vorhabenträger. Das
Regierungspräsidium fällt, wenn es so weit kommt, den
Planfeststellungsbeschluss.
Helmar Grupp