Pressemitteilung

23.04.2009

 

Regierungspräsidium Tübingen leitet Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Ortsumgehung Markdorf als K 7743 neu ein
 



 Auf Antrag des Landratsamts Bodenseekreis leitet das Regierungspräsidium Tübingen das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumgehung Markdorf als K 7743 neu ein.

Geplant ist eine ca. 3 km lange Ortsumgehung im Süden von Markdorf als K 7743 neu zwischen der B 33 (Meersburg-Markdorf) und der L 207 (Markdorf - Immenstaad). Die Trasse der neuen Kreisstraße beginnt an der bestehenden   B 33 im Bereich des Haslacher Hofes. In diesem Bereich sind zwei Rampen für einen Anschluss an die B 33 erforderlich. Der Haslacher Hof soll dabei abgerissen werden. In der Fortführung in Richtung Osten wird die Trasse entweder abgesenkt oder es ist eine beidseitige Verwallung zur Abschirmung der Trasse vorgesehen. Der Anschluss an die L 207 erfolgt nördlich von Lipbach über eine Einmündung mit einer Lichtsignalanlage. Die dort verlaufende Bahnstrecke wird mit der neuen Kreisstraße unterfahren.
Unterbrochene Feld- und Wirtschaftswege werden wieder hergestellt bzw. neu verknüpft.

Die Start- und Landebahn des Segelfluggeländes soll nach Norden verschoben werden.
Landschaftspflegerische Maßnahmen sind im gesamten engeren Maßnahmenbereich und teilweise abseits der Trasse vorgesehen.

Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit von Montag, dem 04. Mai 2009, bis einschließlich Mittwoch, dem 03. Juni 2009, in den Rathäusern von Markdorf und Friedrichshafen während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.

Jeder kann bis einschließlich Mittwoch, 17. Juni 2009, bei diesen Städten oder beim Regierungspräsidium Tübingen schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen die Planung erheben.