Regierungspräsidium
Tübingen leitet Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Ortsumgehung
Markdorf als K 7743 neu ein
Auf Antrag des Landratsamts Bodenseekreis leitet das
Regierungspräsidium Tübingen das Planfeststellungsverfahren für den Neubau
der Ortsumgehung Markdorf als K 7743 neu ein.
Geplant ist eine ca. 3 km lange Ortsumgehung im Süden von Markdorf als K 7743
neu zwischen der B 33 (Meersburg-Markdorf) und der L 207 (Markdorf -
Immenstaad). Die Trasse der neuen Kreisstraße beginnt an der
bestehenden B 33 im Bereich des Haslacher Hofes. In diesem
Bereich sind zwei Rampen für einen Anschluss an die B 33 erforderlich. Der
Haslacher Hof soll dabei abgerissen werden. In der Fortführung in Richtung
Osten wird die Trasse entweder abgesenkt oder es ist eine beidseitige
Verwallung zur Abschirmung der Trasse vorgesehen. Der Anschluss an die L 207
erfolgt nördlich von Lipbach über eine Einmündung
mit einer Lichtsignalanlage. Die dort verlaufende Bahnstrecke wird mit der
neuen Kreisstraße unterfahren.
Unterbrochene Feld- und Wirtschaftswege werden wieder hergestellt bzw. neu
verknüpft.
Die Start- und Landebahn des Segelfluggeländes soll nach Norden verschoben
werden.
Landschaftspflegerische Maßnahmen sind im gesamten engeren Maßnahmenbereich
und teilweise abseits der Trasse vorgesehen.
Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit von
Montag, dem 04. Mai 2009, bis einschließlich Mittwoch, dem 03. Juni 2009, in
den Rathäusern von Markdorf und Friedrichshafen während der Dienststunden zur
allgemeinen Einsicht aus.
Jeder kann bis einschließlich Mittwoch, 17. Juni 2009, bei diesen Städten
oder beim Regierungspräsidium Tübingen schriftlich oder zur Niederschrift
Einwendungen gegen die Planung erheben.
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