Pressemitteilung RP Tübingen

11.03.2009

 

Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 31 von Stockach bis Überlingen wird vom 16.03.09 bis 30.03.09 in Überlingen und Owingen ausgelegt


Am 16.02.2009 hat das Regierungspräsidium Tübingen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 31 zwischen Stockach und Überlingen im Bauabschnitt II B zwischen der Tierheimkreuzung und Überlingen-Ost erlassen.

Von Montag, 16. März bis einschließlich Montag, 30. März 2009 wird nun der Planfeststellungsbeschluss zusammen mit den Planunterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Stadt Überlingen, Bahnhofstraße 4, 88662 Überlingen, und im Rathaus Owingen, Hauptstraße 35, 88696 Owingen
zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, diesbezüglich auch auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten. Die Unterlagen können außerdem  beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 451, eingesehen werden.

Die Zustellung des Beschlusses an die einzelnen Einwender wird durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt.
Innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist, also bis Donnerstag, den 30. April 2009, kann der Beschluss beklagt werden

Nachdem das erste, 2003 für diesen Bauabschnitt eingeleitete Verfahren aufgrund einer Vielzahl von Einwendungen 2007 eingestellt wurde, konnte das Regierungspräsidium nun den veränderten Plan auf der Grundlage des erneuten Antrags vom 13.06.2007 feststellen und so die planungsrechtliche Voraussetzung für die dringend gebotene verkehrliche Entlastung von Überlingen und den angrenzenden Uferorten schaffen.

Dabei wurde auf eine Planung Wert gelegt, die keine erheblichen neuen Belastungen mit sich bringt. So wurden durch die Verwendung vorhandener Straßenzüge zusätzliche Durchschneidungseffekte weitgehend vermieden. Bestandteile der Planung sind auch Teilrückbauten im Zuge der B 31 alt und am bestehenden Anschluss B 31 alt/K 7786 südlich von Aufkirch, sowie Lärmschutzwälle, Geländemodellierungen und landschaftspflegerische
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Auch ein eigens für das Natura 2000-Teilgebiet „Andelshofer Weiher / Neuweiher“ errichteter Lärmschutzwall gehört dazu.

Eingehend geprüft wurden schließlich die Belange von Anwohnern, die eine erhebliche Lärmzunahme auf der Owinger Straße in Überlingen befürchten, mittelbar hervorgerufen durch den Bau der B 31 neu. Hier war in einem Fall passiver Lärmschutz zu gewähren.

Wird der Beschluss nicht beklagt, steht dem Bau der B 31 neu nun rechtlich nichts mehr im Wege. Die Realisierung liegt allerdings in der Hand des Bundes. Der planfestgestellte Abschnitt ist im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Maßnahme im vordringlichen Bedarf ausgewiesen.