Planfeststellungsbeschluss
für den Neubau der B 31 von Stockach bis Überlingen wird vom 16.03.09 bis
30.03.09 in Überlingen und Owingen ausgelegt
Am 16.02.2009 hat das Regierungspräsidium Tübingen den
Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 31 zwischen Stockach und
Überlingen im Bauabschnitt II B zwischen der Tierheimkreuzung und
Überlingen-Ost erlassen.
Von Montag, 16. März bis einschließlich Montag, 30. März 2009 wird nun der
Planfeststellungsbeschluss zusammen mit den Planunterlagen während der
allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Stadt Überlingen, Bahnhofstraße 4,
88662 Überlingen, und im Rathaus Owingen,
Hauptstraße 35, 88696 Owingen
zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet,
diesbezüglich auch auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten. Die
Unterlagen können außerdem beim Regierungspräsidium Tübingen,
Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 451, eingesehen werden.
Die Zustellung des Beschlusses an die einzelnen Einwender wird durch die
öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der
Planfeststellungsbeschluss allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die
Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt.
Innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist, also bis
Donnerstag, den 30. April 2009, kann der Beschluss beklagt werden
Nachdem das erste, 2003 für diesen Bauabschnitt eingeleitete Verfahren
aufgrund einer Vielzahl von Einwendungen 2007 eingestellt wurde, konnte das
Regierungspräsidium nun den veränderten Plan auf der Grundlage des erneuten
Antrags vom 13.06.2007 feststellen und so die planungsrechtliche
Voraussetzung für die dringend gebotene verkehrliche Entlastung von
Überlingen und den angrenzenden Uferorten schaffen.
Dabei wurde auf eine Planung Wert gelegt, die keine erheblichen neuen
Belastungen mit sich bringt. So wurden durch die Verwendung vorhandener
Straßenzüge zusätzliche Durchschneidungseffekte weitgehend vermieden.
Bestandteile der Planung sind auch Teilrückbauten im Zuge der B 31 alt und am
bestehenden Anschluss B 31 alt/K 7786 südlich von Aufkirch,
sowie Lärmschutzwälle, Geländemodellierungen und landschaftspflegerische
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Auch ein eigens für das Natura
2000-Teilgebiet „Andelshofer Weiher / Neuweiher“
errichteter Lärmschutzwall gehört dazu.
Eingehend geprüft wurden schließlich die Belange von Anwohnern, die eine
erhebliche Lärmzunahme auf der Owinger Straße in
Überlingen befürchten, mittelbar hervorgerufen durch den Bau der B 31 neu.
Hier war in einem Fall passiver Lärmschutz zu gewähren.
Wird der Beschluss nicht beklagt, steht dem Bau der B 31 neu nun rechtlich
nichts mehr im Wege. Die Realisierung liegt allerdings in der Hand des
Bundes. Der planfestgestellte Abschnitt ist im
aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Maßnahme im vordringlichen
Bedarf ausgewiesen.
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