Norbert Zeller stellt Anfrage zu B 31 im Landtag

FRIEDRICHSHAFEN (sz) Ob die Landesregierung bereit ist, die B 31 neu zwischen Friedrichshafen und Immenstaad in das Konjunkturprogramm II aufzunehmen, obwohl Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss anhängig sind, will Norbert Zeller (SPD), wissen. Er stellte eine so genannte Kleine Anfrage an die Landesregierung.

Die Landesregierung muss die Anfrage nun innerhalb von drei Wochen beantworten. Auch will der Abgeordnete der Bodenseeregion eine Antwort auf die Frage, bis wann der Planfeststellungsbeschluss für die B 31 Überlingen/Tierheimkreuzung bis Überlingen/Ost erlassen wird und ob die Landesregierung bereit ist, diesen Teilabschnitt für das Konjunkturprogramm II beim Bund anzumelden. Er will darüber hinaus wissen, welche Sanierungs- und Neubauprojekte bei Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen im Bodenseekreis und den Kreisen Ravensburg und Konstanz in Planung sind und wie der derzeitige Stand der Planung und des Genehmigungsverfahrens aussieht sowie welche davon 2009 und 2010 begonnen werden.

Wie Zeller in seiner Begründung zu dem Antrag ausführt, ist seit Jahren ist der Straßenbauetat des Landes unterfinanziert. Die Anfrage soll klären, inwiefern die Landesregierung bereit ist, im Rahmen des Konjunkturpakets II wichtige Maßnahmen der Bodenseeregion gegenüber dem Bund anzumelden. Zeller argumentiert, dass das Konjunkturpaket II der Bundesregierung unter anderem auch die Finanzierung von Bundesfernstraßen vorsieht. Das Land Baden-Württemberg (Staatssekretär Wicker) hat mit einem Schreiben vom 2. Januar 2009 dem Bund gegenüber Bundesstraßen als vorgezogene Baumaßnahmen angemeldet, so Zeller: "Ich begrüße ausdrücklich, dass die B 30 Ortsumgehung Ravensburg/Eschach-Baindt dabei ist. Leider aber hat die Landesregierung nicht die B 31 neu Friedrichshafen-Immenstaad und Überlingen/Tierheimkreuzung-Überlingen/Ost als vorgezogene Maßnahmen angemeldet. Derzeit sind drei Klagen anhängig. Es ist davon auszugehen, dass Ende Februar der VGH über die aufschiebende Wirkung entscheidet. Mitte des Jahres wird in der Hauptsache entschieden. Dann dürfte die Rechtskräftigkeit des Planfeststellungsbeschlusses beschlossen werden, zumal die Kläger sich nicht grundsätzlich gegen die B 31 neu wenden. Alles hängt vom Engagement der Landesregierung ab."

(Erschienen: 20.01.2009)