FRIEDRICHSHAFEN (sz) Ob die Landesregierung bereit ist, die B 31 neu
zwischen Friedrichshafen und Immenstaad in das Konjunkturprogramm II
aufzunehmen, obwohl Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss anhängig sind,
will Norbert Zeller (SPD), wissen. Er stellte eine so genannte Kleine Anfrage
an die Landesregierung.
Die Landesregierung muss
die Anfrage nun innerhalb von drei Wochen beantworten. Auch will der
Abgeordnete der Bodenseeregion eine Antwort auf die Frage, bis wann der
Planfeststellungsbeschluss für die B 31 Überlingen/Tierheimkreuzung bis
Überlingen/Ost erlassen wird und ob die Landesregierung bereit ist, diesen
Teilabschnitt für das Konjunkturprogramm II beim Bund anzumelden. Er will
darüber hinaus wissen, welche Sanierungs- und Neubauprojekte bei
Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen im
Bodenseekreis und den Kreisen Ravensburg und Konstanz in Planung sind und wie
der derzeitige Stand der Planung und des Genehmigungsverfahrens aussieht sowie
welche davon 2009 und 2010 begonnen werden.
Wie Zeller in seiner
Begründung zu dem Antrag ausführt, ist seit Jahren ist der Straßenbauetat des
Landes unterfinanziert. Die Anfrage soll klären, inwiefern die Landesregierung
bereit ist, im Rahmen des Konjunkturpakets II wichtige Maßnahmen der
Bodenseeregion gegenüber dem Bund anzumelden. Zeller argumentiert, dass das
Konjunkturpaket II der Bundesregierung unter anderem auch die Finanzierung von
Bundesfernstraßen vorsieht. Das Land Baden-Württemberg (Staatssekretär Wicker) hat mit einem Schreiben vom 2. Januar 2009 dem Bund
gegenüber Bundesstraßen als vorgezogene Baumaßnahmen angemeldet, so Zeller:
"Ich begrüße ausdrücklich, dass die B 30 Ortsumgehung Ravensburg/Eschach-Baindt
dabei ist. Leider aber hat die Landesregierung nicht die B 31 neu
Friedrichshafen-Immenstaad und Überlingen/Tierheimkreuzung-Überlingen/Ost
als vorgezogene Maßnahmen angemeldet. Derzeit sind drei Klagen anhängig. Es ist
davon auszugehen, dass Ende Februar der VGH über die aufschiebende Wirkung
entscheidet. Mitte des Jahres wird in der Hauptsache entschieden. Dann dürfte
die Rechtskräftigkeit des Planfeststellungsbeschlusses beschlossen werden, zumal
die Kläger sich nicht grundsätzlich gegen die B 31 neu wenden. Alles hängt vom
Engagement der Landesregierung ab."
(Erschienen: 20.01.2009)