Von unserem Redakteur
Andreas Mühl
(FRIEDRICHSHAFEN)
"Ich bin natürlich sehr zufrieden mit dem Urteil", kommentierte
gestern Oberbürgermeister Andreas Brand die Nachricht aus Mannheim. "Das
ist tatsächlich ein Meilenstein auf dem Weg zum Bau der neuen B 31." Nach
dem ersten Prozesstag vor knapp zwei Wochen sei er noch skeptisch gewesen.
"Ich bin aus den zwei Verhandlungstagen nicht mit dem Gefühl
herausgegangen, dass die Sachlage glasklar ist." Man sei jetzt rechtlich
aber verdammt gut abgesichert. Die Politik könne sich nun nicht mehr hinter dem
Gericht verstecken.
Landrat Lothar Wölfle zeigte sich ebenfalls erleichtert, dass das
Planfeststellungsverfahren durch das Gerichtsurteil zum Abschluss gebracht
worden sei. "Das Regierungspräsidium Tübingen hat gute Arbeit geleistet,
die nun durch das Urteil gerichtlich bestätigt wurde,"
lobte Wölfle die Verantwortlichen. Jetzt müsse
nachhaltig darauf gedrängt werden, dass endlich auch die erforderlichen
Finanzmittel zur Verfügung gestellt würden."Der
heutige Tag ist für die Stadt Friedrichshafen, aber auch für die ganze
Bodenseeregion ein bedeutender Meilenstein,"
begrüßt Regierungspräsident Hermann Strampfer für die
Planungsbehörde die Entscheidung. "Nachdem zuvor über viele Jahre hinweg
dieses wichtige Straßenbauvorhaben geplant und erörtert wurde, hat der VGH
jetzt die Rechtmäßigkeit dieser Planungen und des Beschlusses bestätigt." Strampfer versichert, dass bei der Realisierung der neuen B
31 dem Schutz der betroffenen Anwohner wie auch dem Schutz von Natur und
Landschaft ein besonderes Gewicht beigemessen werde. "Die viele Arbeit,
die wir in das Verfahren gesteckt haben, hat sich gelohnt." Ausdrücklich
bedankt er sich bei der Stadt Friedrichshafen für die Unterstützung.
Aus Sicht des
Regierungspräsidenten sollte man sich jetzt verstärkt um die weiteren Schritte
zur Realisierung der B 31 kümmern. Vom Bund müsse nun möglichst rasch eine
Zusage über die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel kommen. Strampfer: "Das Regierungspräsidium Tübingen wird sich
in besonderem Maße dafür einsetzen, dass die Verlegung der B 31 in naher
Zukunft realisiert werden kann."
"Recht dünn in der
Begründung", findet Rechtsanwalt Hansjörg Wurster die Entscheidung des
VGH. Sie sei eine Pauschalabsolution des Regierungspräsidiums als zuständiger
Planungsbehörde. Zwar komme das Urteil auch für ihn nicht völlig überraschend,
passe aber nicht zur Verhandlung. Der Freiburger Rechtsanwalt vertritt die
Interessen aller Kläger (Eigentümergemeinschaft, Landwirte, BUND und
Wagnerstiftung) und will nun die ausführliche schriftliche Begründung des
Urteils abwarten. "Wir sind noch nicht am Ende", hält Wurster eine
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim
Bundesverwaltungsgerichtshof für wahrscheinlich. Das Thema
"Bachmuschel" sei spannend und neu. "Damit sollten sich die
Richter nochmal beschäftigen."Ebenfalls
enttäuscht reagierte Walter Zacke von "Pro Kluftern". Man unterstütze die Kläger und sei jetzt
natürlich nicht mehr besonders optimistisch. "Die Hürde ist nun sehr
hoch." Man habe versucht, den Anschluss von Kluftern
an die B 31 zu verhindern. Die Entscheidung des Gerichts erhöhe den
Verkehrsdruck auf Kluftern. Nun müsse man sich auf
lokale Straßenplanungen wie die bahnparallele Trasse konzentrieren.
"Wir sind von dem
Urteil enttäuscht, weil das Gericht damit einen bedenklichen Eingriff in den
Bestand der Kleinen Bachmuschel im Mühlbach zulässt, obwohl diese durch
europäische Richtlinien geschützt ist", teilte der BUND gestern mit. Man
sei erstaunt, so BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender,
dass das Gericht einer Straßenbaumaßnahme einen höheren Stellenwert beimesse
als europäischem Recht.
(Erschienen: 08.08.2009)