Bodenseekreis – Auf Anfrage
des SPD-Abgeordneten Norbert Zeller zum Sachstand B 31-neu heißt es aus dem
Innenministerium, die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses sei noch
nicht absehbar. Angesichts der Kosten für die zahlreichen Straßenbauvorhaben
sei es einigen gar nicht so unrecht, wenn es bei der B 31-neu Verzögerungen
gibt, mutmaßt Zeller.
„Vor dem Hintergrund des
massiven Finanzierungsdefizits allein für die laufenden Maßnahmen an
Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg ist es nicht möglich, eine Realisierungsperspektive
für die B 31 bei Friedrichshafen aufzuzeigen“, zitiert der Zeller aus einem
Antwortschreiben des Innenministers Rech. Zeller wollte wissen, wie nun der
Zeitplan nach dem Planfeststellungsbeschluss aussieht, welchen Stand die
planerischen Voraussetzungen erreicht haben und bis wann mit dem Baubeginn der
B 31-neu (Umgehungsabschnitt in Friedrichshafen Colsmanknoten bis Immenstaad)
konkret zu rechnen ist.
Allein im Regierungsbezirk
Tübingen sind fünf größere Maßnahmen im Bau mit einer erforderlichen
Restfinanzierung von 96 Millionen Euro, teilt Zeller weiter mit. Rechne man die
bauvorbereitenden oder vorgezogenen und begonnen Maßnahmen sowie die
planfestgestellten und eingeleiteten Planfeststellungsverfahren hinzu, kommt
man auf eine Gesamtsumme von 650 Millionen Euro. Mit dabei ist die Strecke der
B 31, Friedrichshafen-Immenstaad, mit 63 Millionen Euro, der allerdings drei
Klagen anhängig seien.
Nach Mitteilung des
Innenministers sei der Zeitpunkt der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses
derzeit noch nicht absehbar. Zeller befürchtet, dass aufgrund des hohen
Finanzierungsbedarfs es „einigen Leuten“ durchaus Recht sei, wenn die B 31 in
ihrer Realisierung verzögert werde. Zeller hofft, dass spätestens in der
zweiten Hälfte des nächsten Jahres das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs
erfolgt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müsse dann der Baureifeplanung grünes
Licht gegeben werden. „Dann gibt es für Herrn Rech keine Ausrede mehr“, sagt
Zeller. Einen Funken Hoffnung sieht Zeller bezüglich der Finanzierung in der
Erhöhung der LKW-Maut sowie im vom Bund beschlossenen Konjunkturprogramm. Alle
politischen Kräfte müssen nun erreichen, dass der Regierungsbezirk Tübingen im
Land nicht ständig das Nachsehen habe.
Zu den Maßnahmen des
vordinglichen Bedarfs gehören laut Zeller auch der Abschnitt der B 31 zwischen
Überlingen/Ost-Oberuhldingen, Oberuhldingen-Meersburg/West, Meersburg/Stetten-
Stetten/Immenstaad sowie Waggershausen – B 30-alt. Derzeit gebe es keine
Priorisierung und keinerlei konkrete Planungen. Für Zeller ist damit klar, dass
diese Maßnahmen „auf die lange Bank geschoben werden“.