19.09.2008 01:39
VON CLEMENS
HAUSTEIN
Die
Planfeststellung für die Bundesstraße31 neu zwischen Immenstaad und
Friedrichshafen ist beschlossen - die Bürgerinitiative "Pro Kluftern"
gibt sich jedoch nicht geschlagen. Inzwischen sind beim Verwaltungsgerichtshof
in Mannheim Klagen gegen den Beschluss eingegangen, ein Eilantrag zur
einstweiligen Verfügung wurde eingereicht.
Friedrichshfaen-Kluftern - Eines schickt Adalbert Kühnle,
Mitglied des Vorstandes, seinem Bericht über den Stand der Klagen voraus:
"Wir als Bürgerinitiave sind selbst nicht
klageberechtigt. Klagen gehen von Privatpersonen oder Gruppen aus."
Allerdings sei man sehr wohl daran interessiert, die Klagen tatkräftig zu
unterstützen. Vor allem finanziell - so wurde mittlerweile eine
Klägerunterstützungs-Gemeinschaft gegründet, um das finanzielle Risiko für die
privaten Kläger aufzufangen.
Zwei getrennte Klagen sind
mittlerweile beim Verwaltungsgericht eingegangen, hinter denen insgesamt 13
Kläger stehen. Allerdings soll über die Person der Kläger keine Information an
die Öffentlichkeit dringen. "Wegen des laufenden Verfahrens müssen wir uns
da bedeckt halten", sagte Kühnle. Weitere Untermauerung der Klagen erhofft
sich "Pro Kluftern" durch ein selbst in Auftrag gegebenes
Verkehrsgutachten. Man habe den Gutachter ausdrücklich darum gebeten, bei
seiner Arbeit neutral vorzugehen und keine Rücksicht auf Positionen von
"Pro Kluftern" zu nehmen, sagte Kühnle. Der Gutachter habe "sehr
wissenschaftlich" gearbeitet, berichtete Bernd Caesar, Mitglied des
erweiterten Vorstands, und die Ansichten der Bürgerinitiative in den
wesentlichen Punkten bestätigt. Die Informationen aus dem Gutachten hat
"Pro Kluftern" nun dem Freiburger Rechtsanwalt präsentiert, der die
Klagen unterstützt. "Wir hoffen, dass wir von dieser Seite die Klage gut
unterfüttern können", sagte Caesar.
Einen großen Vorteil haben
sich die Klufterner bereits erstritten: einen enormen
Zeitgewinn. Bis ins nächste Jahr wird es wohl dauern, bis sich das Verwaltungsgericht
durch den Aktenberg des Planfeststellungsverfahrens gekämpft hat. Und an einen
baldigen Baubeginn mag hier keiner glauben: Es fehlt offensichtlich am Geld für
das Straßenbauprojekt. Dennoch hat man für den Fall der Fälle einen Eilantrag für
eine einstweilige Verfügung gestellt. Sollte nun doch gebaut werden, käme der
zum Tragen.
Trotz allem richtet sich
"Pro Kluftern" nicht generell gegen einen B-31-Neubau. Nach wie vor
gehe es vor allem um die Anschlussstelle Kluftern, sagt Vorstandsmitglied
Walter Zacke. "Daher ist es uns eigentlich nicht so recht, dass gegen das
Gesamtprojekt geklagt werden muss."