19.09.2008 01:39



Friedrichshfaen-Kluftern

"Pro Kluftern" gibt sich nicht geschlagen

VON CLEMENS HAUSTEIN

Die Planfeststellung für die Bundesstraße31 neu zwischen Immenstaad und Friedrichshafen ist beschlossen - die Bürgerinitiative "Pro Kluftern" gibt sich jedoch nicht geschlagen. Inzwischen sind beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Klagen gegen den Beschluss eingegangen, ein Eilantrag zur einstweiligen Verfügung wurde eingereicht.

Friedrichshfaen-Kluftern - Eines schickt Adalbert Kühnle, Mitglied des Vorstandes, seinem Bericht über den Stand der Klagen voraus: "Wir als Bürgerinitiave sind selbst nicht klageberechtigt. Klagen gehen von Privatpersonen oder Gruppen aus." Allerdings sei man sehr wohl daran interessiert, die Klagen tatkräftig zu unterstützen. Vor allem finanziell - so wurde mittlerweile eine Klägerunterstützungs-Gemeinschaft gegründet, um das finanzielle Risiko für die privaten Kläger aufzufangen.

Zwei getrennte Klagen sind mittlerweile beim Verwaltungsgericht eingegangen, hinter denen insgesamt 13 Kläger stehen. Allerdings soll über die Person der Kläger keine Information an die Öffentlichkeit dringen. "Wegen des laufenden Verfahrens müssen wir uns da bedeckt halten", sagte Kühnle. Weitere Untermauerung der Klagen erhofft sich "Pro Kluftern" durch ein selbst in Auftrag gegebenes Verkehrsgutachten. Man habe den Gutachter ausdrücklich darum gebeten, bei seiner Arbeit neutral vorzugehen und keine Rücksicht auf Positionen von "Pro Kluftern" zu nehmen, sagte Kühnle. Der Gutachter habe "sehr wissenschaftlich" gearbeitet, berichtete Bernd Caesar, Mitglied des erweiterten Vorstands, und die Ansichten der Bürgerinitiative in den wesentlichen Punkten bestätigt. Die Informationen aus dem Gutachten hat "Pro Kluftern" nun dem Freiburger Rechtsanwalt präsentiert, der die Klagen unterstützt. "Wir hoffen, dass wir von dieser Seite die Klage gut unterfüttern können", sagte Caesar.

Einen großen Vorteil haben sich die Klufterner bereits erstritten: einen enormen Zeitgewinn. Bis ins nächste Jahr wird es wohl dauern, bis sich das Verwaltungsgericht durch den Aktenberg des Planfeststellungsverfahrens gekämpft hat. Und an einen baldigen Baubeginn mag hier keiner glauben: Es fehlt offensichtlich am Geld für das Straßenbauprojekt. Dennoch hat man für den Fall der Fälle einen Eilantrag für eine einstweilige Verfügung gestellt. Sollte nun doch gebaut werden, käme der zum Tragen.

Trotz allem richtet sich "Pro Kluftern" nicht generell gegen einen B-31-Neubau. Nach wie vor gehe es vor allem um die Anschlussstelle Kluftern, sagt Vorstandsmitglied Walter Zacke. "Daher ist es uns eigentlich nicht so recht, dass gegen das Gesamtprojekt geklagt werden muss."