Der Planfeststellungsbeschluss für den vierspurigen Neubau
der B 31 zwischen Friedrichshafen und Immenstaad kommt in die Mühlen der
Justiz. Zwei Klagen sind gestern - nach Ablauf der vierwöchigen Frist - beim
Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg eingegangen. Das bestätigte eine
Sprecherin des VGH in Mannheim.
FRIEDRICHSHAFEN
So viel aber
scheint sicher: Die Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat
keine aufschiebende Wirkung. Ein entsprechender Antrag, der innerhalb eines
Monats nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt und begründet
werden muss, liege dem Gericht nicht vor, wie VGH-Sprecherin Christine
Warnemünde sagte. Das heißt, es könnte trotz anhängigem Verfahren mit dem Bau
der Straße begonnen werden. Schließlich ist der B 31-Bauabschnitt im
vordringlichen Bedarf und damit in der höchsten Priorität des
Fernstraßenausbaugesetzes. Allerdings gibt es viele - zu viele - andere planfestgestellte oder bereits im Bau befindliche Projekte,
die um Geld Schlange stehen.
Die Baukosten für das
Teilstück zwischen Friedrichshafen/ Riedleöschtunnel
und dem Grenzhof in Immenstaad veranschlagt das Regierungspräsidium auf rund
68,5 Millionen Euro. "Wann mit den Bauarbeiten tatsächlich begonnen werden
kann, hängt von der Mittelzuweisung durch den Bund als Träger der
Straßenbaulast ab", heißt es aus Tübingen. Den Bundestagsabgeordneten im
neuen Wahlkreis Bodensee erwartet hier ein dickes Brett, das zu bohren ebenso
viel Durchsetzungsvermögen wie Einfluss in Berlin brauchen wird.
Derweil ist man bei der
Bürgerinitiative Pro B 31 "angenehm überrascht", dass nicht mehr
Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss eingegangen sind. Bei nahezu 2500
im Planfeststellungsverfahren gemachten privaten Einwendungen habe er mehr
befürchtet, sagte Rolf Schilpp. Er sieht die Sache
"sehr positiv" und ist zuversichtlich, dass der fünfte Senat des VGH
das Verfahren zügig über die Bühne bringt.
Über die Kläger herrscht
Stillschweigen. Bei der Bürgerinitiative Pro Kluftern
hält man sich ebenso bedeckt wie bei den Fischbacher
Landwirten. Adalbert Kühnle, Pro Kluftern, und Mario Arnegger, Landwirt aus Spaltenstein, befürchten, dass Druck
auf die Betreffenden ausgeübt wird. Beim VGH kann man zu den Anfechtungsklagen
noch nichts Inhaltliches sagen. "Wir müssen erst die Begründungen
abwarten", sagt Christine Warnemünde. Diese muss der Kläger innerhalb
einer Frist von sechs Wochen einreichen. Die Klage selbst muss lediglich den
Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens enthalten. Ferner
"soll sie einen bestimmten Antrag enthalten", heißt es in der
Rechtsbehelfsbelehrung.
Eine Klage dürfte aus dem
Umfeld der Bürgerinitiative Pro Kluftern kommen. Im
April dieses Jahres ist eine sogenannte Klägerunterstützungsgemeinschaft (KUG)
ins Leben gerufen worden. Mit Hilfe dieser sollte potenziellen Klägern
finanziell unter die Arme gegriffen werden. Die zweite Klage stammt offenbar
aus einem anderen Stadtteil. Bei dem Kläger dürfte es sich um einen Landwirt
handeln, der durch den Bau der vierspurigen Straße seine Existenz gefährdet
sieht. Das sind aber vorerst nur Vermutungen. Spätestens bei einer Verhandlung
werden Ross und Reiter genannt.
(Erschienen: 22.08.2008)