Zwei Klagen: B 31 landet vor Gericht

Der Planfeststellungsbeschluss für den vierspurigen Neubau der B 31 zwischen Friedrichshafen und Immenstaad kommt in die Mühlen der Justiz. Zwei Klagen sind gestern - nach Ablauf der vierwöchigen Frist - beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg eingegangen. Das bestätigte eine Sprecherin des VGH in Mannheim.

FRIEDRICHSHAFEN So viel aber scheint sicher: Die Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung. Ein entsprechender Antrag, der innerhalb eines Monats nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt und begründet werden muss, liege dem Gericht nicht vor, wie VGH-Sprecherin Christine Warnemünde sagte. Das heißt, es könnte trotz anhängigem Verfahren mit dem Bau der Straße begonnen werden. Schließlich ist der B 31-Bauabschnitt im vordringlichen Bedarf und damit in der höchsten Priorität des Fernstraßenausbaugesetzes. Allerdings gibt es viele - zu viele - andere planfestgestellte oder bereits im Bau befindliche Projekte, die um Geld Schlange stehen.

Die Baukosten für das Teilstück zwischen Friedrichshafen/ Riedleöschtunnel und dem Grenzhof in Immenstaad veranschlagt das Regierungspräsidium auf rund 68,5 Millionen Euro. "Wann mit den Bauarbeiten tatsächlich begonnen werden kann, hängt von der Mittelzuweisung durch den Bund als Träger der Straßenbaulast ab", heißt es aus Tübingen. Den Bundestagsabgeordneten im neuen Wahlkreis Bodensee erwartet hier ein dickes Brett, das zu bohren ebenso viel Durchsetzungsvermögen wie Einfluss in Berlin brauchen wird.

Derweil ist man bei der Bürgerinitiative Pro B 31 "angenehm überrascht", dass nicht mehr Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss eingegangen sind. Bei nahezu 2500 im Planfeststellungsverfahren gemachten privaten Einwendungen habe er mehr befürchtet, sagte Rolf Schilpp. Er sieht die Sache "sehr positiv" und ist zuversichtlich, dass der fünfte Senat des VGH das Verfahren zügig über die Bühne bringt.

Über die Kläger herrscht Stillschweigen. Bei der Bürgerinitiative Pro Kluftern hält man sich ebenso bedeckt wie bei den Fischbacher Landwirten. Adalbert Kühnle, Pro Kluftern, und Mario Arnegger, Landwirt aus Spaltenstein, befürchten, dass Druck auf die Betreffenden ausgeübt wird. Beim VGH kann man zu den Anfechtungsklagen noch nichts Inhaltliches sagen. "Wir müssen erst die Begründungen abwarten", sagt Christine Warnemünde. Diese muss der Kläger innerhalb einer Frist von sechs Wochen einreichen. Die Klage selbst muss lediglich den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens enthalten. Ferner "soll sie einen bestimmten Antrag enthalten", heißt es in der Rechtsbehelfsbelehrung.

Eine Klage dürfte aus dem Umfeld der Bürgerinitiative Pro Kluftern kommen. Im April dieses Jahres ist eine sogenannte Klägerunterstützungsgemeinschaft (KUG) ins Leben gerufen worden. Mit Hilfe dieser sollte potenziellen Klägern finanziell unter die Arme gegriffen werden. Die zweite Klage stammt offenbar aus einem anderen Stadtteil. Bei dem Kläger dürfte es sich um einen Landwirt handeln, der durch den Bau der vierspurigen Straße seine Existenz gefährdet sieht. Das sind aber vorerst nur Vermutungen. Spätestens bei einer Verhandlung werden Ross und Reiter genannt.

(Erschienen: 22.08.2008)