Der Weg für die 7.5-Trasse ist jetzt frei

IMMENSTAAD Schwer gerungen haben viele Gemeinderäte mit der Entscheidung für oder gegen eine Klage gegen den Ende Juni eingetroffenen Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums zur Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen, Bauabschnitt II B Colsmann-Straße - Grenzhof.

Intensiv und an den Fakten orientiert wurden am Montagabend noch einmal die Positionen von Befürwortern und Gegnern einer Klage ausgetauscht. Bürgermeister Jürgen Beisswenger gab einen historischen Abriss zum Verfahren, das 1995 mit der Vorstellung des Planungsfalls 7 begann. In vielen Anläufen hat die Gemeinde seither Alternativvorschläge und Einwendungen eingebracht, die jedoch vom Regierungspräsidium nicht übernommen wurden.

Zwischen 1995 und 2008 sei der Verkehr von 16F300 auf 18F600 Fahrzeuge pro Tag, der LKW-Transit-Verkehr um etwa 25 Prozent gestiegen, so Beisswenger. Für die Planungsfall-7.5-Variante gebe es inzwischen einen breiten politischen Konsens in der Region, auf Landes- und auf Bundesebene.

Die geplanten Ortsumfahrungen für Bermatingen, Markdorf, Kluftern, die Planfeststellung für Überlingen und der Neubau der B 30 zwischen Ravensburg und Friedrichshafen würden Fakten schaffen.

Lärmschutz: Anspruch gestattet

Dem Hauptantrag der Gemeinde - die Zurückweisung der gesamten Planfeststellung - habe das Regierungspräsidium nun nicht entsprochen, auch nicht den Hilfsanträgen zweispuriger Verlauf ab Eichenmühle und Flüsterasphalt zum Lärmschutz. Ansprüche auf Lärmschutzfenster, dort wo die Grenzwerte erreicht würden, seien gestattet. Die Einwendungen von Immenstaader Privatpersonen seien abgelehnt worden.

Die Verpflichtung des Bundes zur Aufstellung von Ampeln auf der Dornierkreuzung nach Fertigstellung der B 31 betrachtete Beisswenger durch das Thema MTU im Gewerbegebiet Kluftern für überholt. Hier müsse nach anderen Lösungen gesucht werden.

Jurist legt Fakten dar

Der juristische Vertreter der Gemeinde, Rechtsanwalt Alexander Kukk von der Stuttgarter Anwaltskanzlei Quaas & Partner, legte noch einmal den Verfahrensverlauf aus juristischer Sicht dar und stellte die Position der Gemeinde und des Regierungspräsidiums gegenüber.

Dabei kam er zu dem Ergebnis, dass eine Anfechtungs-Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, da die Gemeinde nicht "unmittelbar in ihren eigenen Rechten verletzt" worden und "keine gemeindlichen Einrichtungen in ihrem Betrieb gefährdet" seien. Durch die Einwendungen der Gemeinde seien jedoch beim Regierungspräsidium umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen und Gutachten initiiert worden, die Verbesserungen hervorbrächten. Eine Klage hätte lediglich einen "kassatorischen Effekt", das heißt, sie würde zwar die Entscheidung aufheben, aber keine Neuplanung hervorrufen können, da das planerische Ermessen beim Regierungspräsidium bleibe.

Klage wäre keine Lösung

Bürgermeister Jürgen Beisswenger wies mit Blick auf die Liste von 470 Bürger-Unterschriften, die sich für eine Klage ausgesprochen hatten, darauf hin, dass laut Gemeindeordnung ein Bürgerentscheid bei Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren nicht möglich sei.

Durch eine Klage könnten die steigenden Verkehrsprobleme in der Region nicht gelöst werden. Die Verlegung der B 31 nach Norden habe nicht nur Nachteile, sondern eröffne der Gemeinde auch Entwicklungschancen. Ähnlich wie vor 50 Jahren als die Bürger schon einmal von der Verlegung der B 31 Richtung Norden profitieren konnten. Drei Gemeinderäte stimmten für eine Klage, alle anderen waren dagegen.

(Erschienen: 06.08.2008)