IMMENSTAAD Schwer gerungen haben viele
Gemeinderäte mit der Entscheidung für oder gegen eine Klage gegen den Ende Juni
eingetroffenen Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums zur
Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen, Bauabschnitt II B Colsmann-Straße - Grenzhof.
Intensiv und an den Fakten
orientiert wurden am Montagabend noch einmal die Positionen von Befürwortern
und Gegnern einer Klage ausgetauscht. Bürgermeister Jürgen Beisswenger
gab einen historischen Abriss zum Verfahren, das 1995 mit der Vorstellung des
Planungsfalls 7 begann. In vielen Anläufen hat die Gemeinde seither
Alternativvorschläge und Einwendungen eingebracht, die jedoch vom
Regierungspräsidium nicht übernommen wurden.
Zwischen 1995 und 2008 sei
der Verkehr von 16F300 auf 18F600 Fahrzeuge pro Tag, der LKW-Transit-Verkehr um
etwa 25 Prozent gestiegen, so Beisswenger. Für die
Planungsfall-7.5-Variante gebe es inzwischen einen breiten politischen Konsens
in der Region, auf Landes- und auf Bundesebene.
Die geplanten
Ortsumfahrungen für Bermatingen, Markdorf, Kluftern, die Planfeststellung für Überlingen und der
Neubau der B 30 zwischen Ravensburg und Friedrichshafen würden Fakten schaffen.
Dem Hauptantrag der
Gemeinde - die Zurückweisung der gesamten Planfeststellung - habe das
Regierungspräsidium nun nicht entsprochen, auch nicht den Hilfsanträgen
zweispuriger Verlauf ab Eichenmühle und Flüsterasphalt zum Lärmschutz.
Ansprüche auf Lärmschutzfenster, dort wo die Grenzwerte erreicht würden, seien
gestattet. Die Einwendungen von Immenstaader Privatpersonen seien abgelehnt
worden.
Die Verpflichtung des
Bundes zur Aufstellung von Ampeln auf der Dornierkreuzung nach Fertigstellung
der B 31 betrachtete Beisswenger durch das Thema MTU
im Gewerbegebiet Kluftern für überholt. Hier müsse
nach anderen Lösungen gesucht werden.
Der juristische Vertreter
der Gemeinde, Rechtsanwalt Alexander Kukk von der
Stuttgarter Anwaltskanzlei Quaas & Partner, legte
noch einmal den Verfahrensverlauf aus juristischer Sicht dar und stellte die
Position der Gemeinde und des Regierungspräsidiums gegenüber.
Dabei kam er zu dem Ergebnis,
dass eine Anfechtungs-Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, da die Gemeinde
nicht "unmittelbar in ihren eigenen Rechten verletzt" worden und
"keine gemeindlichen Einrichtungen in ihrem Betrieb gefährdet" seien.
Durch die Einwendungen der Gemeinde seien jedoch beim Regierungspräsidium
umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen und Gutachten initiiert worden,
die Verbesserungen hervorbrächten. Eine Klage hätte lediglich einen "kassatorischen Effekt", das heißt, sie würde zwar die
Entscheidung aufheben, aber keine Neuplanung hervorrufen können, da das
planerische Ermessen beim Regierungspräsidium bleibe.
Bürgermeister Jürgen Beisswenger wies mit Blick auf die Liste von 470
Bürger-Unterschriften, die sich für eine Klage ausgesprochen hatten, darauf
hin, dass laut Gemeindeordnung ein Bürgerentscheid bei Entscheidungen in
Rechtsmittelverfahren nicht möglich sei.
Durch eine Klage könnten
die steigenden Verkehrsprobleme in der Region nicht gelöst werden. Die
Verlegung der B 31 nach Norden habe nicht nur Nachteile, sondern eröffne der
Gemeinde auch Entwicklungschancen. Ähnlich wie vor 50 Jahren als die Bürger
schon einmal von der Verlegung der B 31 Richtung Norden profitieren konnten.
Drei Gemeinderäte stimmten für eine Klage, alle anderen waren dagegen.
(Erschienen: 06.08.2008)