Auf einen Blick
Heute werden Pläne und
Gutachten, zusammengeheftet in fünf Aktenordnern, an das Regierungspräsidium
Tübingen überstellt. Die Behörde muss den Bau der Umgehungsstraße genehmigen.
Bevor sie das so genannte Planfeststellungsverfahren (entspricht der
Genehmigung eines Hausbaus) eröffnet, prüft sie, ob die Unterlagen vollständig
sind. Ist das der Fall, wird das eigentliche Verfahren eingeleitet. Die Bürger
haben dabei die Möglichkeit, alle Unterlagen einzusehen. Vorgeschrieben ist
auch eine mündliche Erörterung voraussichtlich in Markdorf. Das Verfahren ist
abgeschlossen, wenn das Regierungspräsidium den Planfeststellungsbeschluss
fast. Dagegen kann innerhalb eines Monats geklagt werden. Ist dies nicht der
Fall, können die Bagger anrücken. (fxh)
(Erschienen: 08.05.2008)