So geht's jetzt weiter

Auf einen Blick

Heute werden Pläne und Gutachten, zusammengeheftet in fünf Aktenordnern, an das Regierungspräsidium Tübingen überstellt. Die Behörde muss den Bau der Umgehungsstraße genehmigen. Bevor sie das so genannte Planfeststellungsverfahren (entspricht der Genehmigung eines Hausbaus) eröffnet, prüft sie, ob die Unterlagen vollständig sind. Ist das der Fall, wird das eigentliche Verfahren eingeleitet. Die Bürger haben dabei die Möglichkeit, alle Unterlagen einzusehen. Vorgeschrieben ist auch eine mündliche Erörterung voraussichtlich in Markdorf. Das Verfahren ist abgeschlossen, wenn das Regierungspräsidium den Planfeststellungsbeschluss fast. Dagegen kann innerhalb eines Monats geklagt werden. Ist dies nicht der Fall, können die Bagger anrücken. (fxh)

 (Erschienen: 08.05.2008)