FRIEDRICHSHAFEN (af) Der Petitionsausschuss des Landtags hat
der Bürgerinitiative Pro Kluftern eine Abfuhr erteilt. Die Petitionen gegen die
B 31-Planfeststellung seien abgewiesen, teilte der CDU-Landtagsabgeordnete
Ulrich Müller gestern mit. Der Landtag müsse diese Entscheidung zwar
bestätigen, aber das sei reine Formsache.
Dem immer wieder
verschobenen Planfeststellungsbeschluss für die vierspurige Umgehung von
Friedrichshafen stehe nun nichts mehr im Wege, sagte der CDU-Abgeordnete.
Müller, der dem Petitionsausschuss zwar nicht angehört, aber in der Kommission
vor Ort war, begrüßt die Entscheidung, die offenbar ohne Gegenstimme gefallen
ist. Sie mache den Weg frei für den Planfeststellungsbeschluss.
Die beiden Petenten --Pro Kluftern und die Vereinigte
Verkehrsinitiative der Bodenseeregion (VVB) - wollten geprüft haben, ob nicht
ein Anschluss zur K 7742 (FN-Raderach-Markdorf)
genüge. Als Petition gewertet wurde auch ein Schreiben der Bürgerinitiative Pro
B 31, in dem diese ersucht hatte, die Petition von Pro Kluftern zurückzuweisen.
Die geplante Umfahrung von Kluftern im Zuge des Neubaus der K 7743 habe direkt
nichts mit der B 31 zu tun. "Das sind einfach zwei Paar Stiefel",
sagte Müller, auch wenn Pro Kluftern mit der Präjudizierung der beiden
BF31-Anschlüsse "Kluftern" und "Schnetzenhausen"
argumentiere. Um diese beiden zu beseitigen und durch einen anderen zu
ersetzen, müsste das Planfeststellungsverfahren zum Teil neu aufgerollt werden,
was den Bau weiter verzögern würde. Im Übrigen seien Alternativen hinreichend
geprüft, so dass die jetzige Lösung als die beste gelten könne. Die K 7743 neu
sei nicht Gegenstand des B 31-Verfahrens, betonte Müller. Er ist sich aber
sicher, dass im Zuge der Planung durch den Landkreis das Thema Lärmschutz mit
großer Aufmerksamkeit und Sensibilität behandelt werde. Es werde hier eine Lösung
geben - auch im Sinne der Betroffenen, ist der Abgeordnete überzeugt.
Einer möglichen Klage gegen
den Planfeststellungsbeschluss durch die Bürgerinitiativen könne man gelassen
entgegensehen. Zum einen hätte sie keine aufschiebende Wirkung, das heißt man
könnte mit dem Bau beginnen ohne das Verfahren abzuwarten. Zum anderen würde
sie sich in überschaubarer Zeit erledigen.
Was unmittelbar nach dem
Planfeststellungsbeschluss zur Verfügung stehen müsse, seien Bundesmittel. Hier
erinnerte der Abgeordnete jedoch an die Aussagen der Staatssekretärin im
Bundesverkehrsministerium, Karin Roth, die bei ihrem Besuch im März über
fehlende Mittel im Bundesfernstraßenbau klagte. Die vorhandenen Mittel würden
zurzeit nicht mal ausreichen, um jene Vorhaben weiterzuführen, für die sogar
bereits bauvorbereitende Maßnahmen getroffen worden
sind.
(Erschienen: 30.04.2008)