Petitionen gegen B 31-Planung sind vom Ausschuss abgewiesen

FRIEDRICHSHAFEN (af) Der Petitionsausschuss des Landtags hat der Bürgerinitiative Pro Kluftern eine Abfuhr erteilt. Die Petitionen gegen die B 31-Planfeststellung seien abgewiesen, teilte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulrich Müller gestern mit. Der Landtag müsse diese Entscheidung zwar bestätigen, aber das sei reine Formsache.

Dem immer wieder verschobenen Planfeststellungsbeschluss für die vierspurige Umgehung von Friedrichshafen stehe nun nichts mehr im Wege, sagte der CDU-Abgeordnete. Müller, der dem Petitionsausschuss zwar nicht angehört, aber in der Kommission vor Ort war, begrüßt die Entscheidung, die offenbar ohne Gegenstimme gefallen ist. Sie mache den Weg frei für den Planfeststellungsbeschluss.

Die beiden Petenten --Pro Kluftern und die Vereinigte Verkehrsinitiative der Bodenseeregion (VVB) - wollten geprüft haben, ob nicht ein Anschluss zur K 7742 (FN-Raderach-Markdorf) genüge. Als Petition gewertet wurde auch ein Schreiben der Bürgerinitiative Pro B 31, in dem diese ersucht hatte, die Petition von Pro Kluftern zurückzuweisen. Die geplante Umfahrung von Kluftern im Zuge des Neubaus der K 7743 habe direkt nichts mit der B 31 zu tun. "Das sind einfach zwei Paar Stiefel", sagte Müller, auch wenn Pro Kluftern mit der Präjudizierung der beiden BF31-Anschlüsse "Kluftern" und "Schnetzenhausen" argumentiere. Um diese beiden zu beseitigen und durch einen anderen zu ersetzen, müsste das Planfeststellungsverfahren zum Teil neu aufgerollt werden, was den Bau weiter verzögern würde. Im Übrigen seien Alternativen hinreichend geprüft, so dass die jetzige Lösung als die beste gelten könne. Die K 7743 neu sei nicht Gegenstand des B 31-Verfahrens, betonte Müller. Er ist sich aber sicher, dass im Zuge der Planung durch den Landkreis das Thema Lärmschutz mit großer Aufmerksamkeit und Sensibilität behandelt werde. Es werde hier eine Lösung geben - auch im Sinne der Betroffenen, ist der Abgeordnete überzeugt.

Einer möglichen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss durch die Bürgerinitiativen könne man gelassen entgegensehen. Zum einen hätte sie keine aufschiebende Wirkung, das heißt man könnte mit dem Bau beginnen ohne das Verfahren abzuwarten. Zum anderen würde sie sich in überschaubarer Zeit erledigen.

Was unmittelbar nach dem Planfeststellungsbeschluss zur Verfügung stehen müsse, seien Bundesmittel. Hier erinnerte der Abgeordnete jedoch an die Aussagen der Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium, Karin Roth, die bei ihrem Besuch im März über fehlende Mittel im Bundesfernstraßenbau klagte. Die vorhandenen Mittel würden zurzeit nicht mal ausreichen, um jene Vorhaben weiterzuführen, für die sogar bereits bauvorbereitende Maßnahmen getroffen worden sind.

(Erschienen: 30.04.2008)