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ÜBERLINGEN (sz) "Über den Bundesstraßenbau im Bodenseekreis kursieren viele falsche Behauptungen - da tut es gelegentlich mal ganz gut, wenn einfach wieder Fakten auf den Tisch kommen" - schreibt der CDU-Landtagsabgeordnete Ulrich Müller ein einer Pressemitteilung.

So wird von SPD - MdL Zeller immer wieder behauptet, der Landesrechnungshof habe das Land aufgefordert, eine Prioritätenliste zum Bundesstraßenbau aufzustellen und weil es diese nicht gebe, sei für die B 31 kein Geld da - natürlich verbunden mit dem Vorwurf, dass sein CDU-Kollege Ulrich Müller als früherer Landesverkehrsminister dafür verantwortlich sei.

Eine Landtagsdrucksache rückt die Dinge nun in beeindruckender Weise klar und zu Recht: Die Aufforderung des Landesrechnungshofes bezog sich nicht, wie immer wieder falsch behauptet wurde, auf eine Prioritätenliste gegenüber dem Bund, um festzulegen, wann was gebaut wird. Denn für was der Bund beim Bau wann Geld ausgibt, ist nichts was den Landesrechnungshof beschäftigt. Ihm geht es vielmehr um die Priorisierung der Planung. Denn die führt (in Abstimmung mit dem Bund) das Land durch und muss dafür auch Landesmittel zur Verfügung stellen. Der völlig richtige Gedanke des Rechnungshofs, dass man nicht Pläne ohne Aussicht auf Realisierung produzieren sollte, hat die Verkehrspolitik des Landes ohnehin schon bestimmt, was natürlich immer mit dem Vorwurf örtlicher Politiker verbunden war, dass man die eigene Straße auf jeden Fall planen müsse.

So beklagte Zeller z.B., dass der B 31 - Abschnitt zwischen Immenstaad und Überlingen nicht planerisch vorangetrieben werde. "Ich selbst habe bei der Diskussion am 3. Mai 2007 in Friedrichshafen klar Position bezogen, indem ich feststellte, dass für diese Abschnitte noch auf längere Zeit kein Geld in Aussicht sei und deshalb eine schnellere Planung Geldverschwendung wäre" - stellt Ulrich Müller dazu fest.

Wie aber sieht es denn jetzt mit der Rangfolge der Planungen aus, was die B 31 in Friedrichshafen, in Überlingen und die B 30 zwischen Friedrichshafen und Ravensburg anbelangt? In der Liste des Stuttgarter Innenministeriums werden zunächst die Straßen geschildert, deren Planfeststellung schon abgeschlossen ist und für die Planungsmittel nur noch für die Umsetzung des Plans (z.B. Baureifplanung, Ausschreibung, Bauüberwachung) benötigt werden. Die buchstäblich erste Maßnahme, die das Land in seiner Reihenfolge erwähnt, bei der es noch um den Abschluss der Planfeststellung geht, ist der 2. Abschnitt der B 31 in Friedrichshafen!

Ulrich Müller: "Mich wundert das nicht, weil allen Unkenrufen zum Trotz seit Jahren mit großem Einsatz an der Planung für diese Straße gearbeitet wird, erst auf der politischen, jetzt auf der rechtlichen Ebene, weil dieser Abschnitt erkennbar wichtig ist und weil wir schon weit gediehen sind - deswegen steht er zu Recht auf Platz 1 der noch nicht planfestgestellten Bundesstraßen im Land."

Das letzte Stück der B 31 - Umgehung bei Überlingen taucht kurz hinter Friedrichshafen auf und diese Maßnahme ist wiederum in der Spitzengruppe der Rangfolge des Landes, bei denen mit der Planfeststellung - hier noch einmal neu - begonnen werden muss. Bekanntlich ist der bisherigen Planung ja ein FFH - Gebiet in die Quere gekommen, aber die bisherige Planung kann weithin wieder verwendet werden, so dass die Umgehung Überlingen gleichfalls in durchaus überschaubarer Zeit fertig gestellt werden kann - und jetzt übrigens mit verbessertem Lärmschutz beim Andelshofer Weiher, weil die Straße tiefer gelegt wird.

Gemessen am bisherigen Planungsstand - bisher ist erst der Vorentwurf in Bearbeitung - hat auch die B 31 zwischen Friedrichshafen und Ravensburg einen guten Rangplatz. Aber sie steht, weil viel zu wenig Geld für den Straßenbau aus Berlin nach Baden-Württemberg fließt und deshalb eine schnelle Planung nichts brächte, schon weiter hinten in der Liste, was erst recht für die mittleren Abschnitte der B 31 im Bodenseekreis gilt. "Wer will, dass wir mehr und schneller planen, der muss uns erst einmal mehr Geld zum Bauen geben - das ist Sache des Bundesverkehrs- und Bundesfinanzministeriums - genau dies war der berechtigte Gedanke des Landesrechnungshofs: Keine Phantompläne, die veralten und ungültig werden. Erfreulich aber ist, dass die B 31 in Friedrichshafen und auch in Überlingen, was das Land anbelangt - nämlich bei der Planung - ganz vorn auf der Liste steht. Der Bund wird bald Gelegenheit bekommen, zu beweisen, wie wichtig ihm die B 31 ist, nämlich wenn er nach der Planfeststellung in Friedrichshafen und Überlingen das Geld zum Bau aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stellen muss" - schreibt Ulrich Müller in seiner Pressemitteilung. Der CDU - Abgeordnete macht dabei auch darauf aufmerksam dass in den nächsten Tagen das Landesverkehrsministerium die verschiedenen Anfragen der drei Bodenseekreisabgeordneten Müller, Wetzel und Zeller beantworten wird, die danach fragten, wer festlegt, wann welche Straße nach der Planung tatsächlich gebaut wird - der Bund oder das Land.