Immenstaad (mom) Der Immenstaader Gemeinderat bleibt bei seinem Nein
zur derzeitigen Planung der Friedrichshafener
B31-Umgehung. Nachdem der Gemeinderat zuletzt Anfang April als so genannter
"Träger eigener Belange" den Planfeststellungsbeschluss
zurückgewiesen hatte, tat er dies in seiner Sitzung am Montag noch einmal,
diesmal als "Träger öffentlicher Belange". Die Gemeinde geht davon
aus, dass das Planfeststellungsverfahren rechtswidrig ist, da Lärmwirkungen,
Immissionsrichtwerte und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr nicht
ausreichend untersucht worden seien.
Die Einigkeit der
Immenstaader Gemeinderäte war ungewöhnlich: der Tagesordnungspunkt B31 dauerte
nur wenige Minuten, die Beschlussfassung war einstimmig. Nun wird am nächsten
Montag beim Regierungspräsidium in Tübingen die Stellungnahme der Gemeinde
eingereicht, die zuvor von Rechtsanwalt Alexander Kukk
verfasst worden war.
Wichtige Punkte sind die
nach Meinung der Gemeinderäte mangelnden Untersuchungen der zusätzlichen
Lärmbelastung. So sei lediglich an der Spiegelbergstraße geprüft worden,
richtigerweise hätte aber auch an anderen Punkten entlang der B31 die
Lärmzunahme durch den Bau der Umgehung geprüft werden müssen, so etwa am
Sommerberg, am Tobelweg oder an der Meersburger
Straße. Die berechnete zusätzliche Lärmbelastung sei dazu falsch beurteilt
worden. Sie liege tags sehr nahe an der Grenze zur Gesundheitsgefährdung,
nachts überschreite sie die zulässigen Grenzwerte. Daher fordert die Gemeinde,
sollten sie mit ihrem Nein zum Planfeststellungsbeschluss scheitern, zumindest
passive Schallschutzmaßnahmen sowie so genannter "Flüsterasphalt"
eingesetzt werden müsse.
SPD-Gemeinderätin Irene
Belzig wies in der kurzen Debatte darauf hin, dass es das Anliegen der Gemeinde
sein müsse, eine Klage einzureichen, wenn es nötig werde. Dem stimmte der
Gemeinderat zu, die Klagedrohung Immenstaads steht also nach wie vor.