17.04.2007 00:09
FRIEDRICHSHAFEN (af)
Straßenplaner und Juristen im Tübinger Regierungspräsidium kommen ganz schön
ins Schwitzen: 2700 Einwendungen - das sind fast 1000 mehr als bei der ersten
Runde - sind im Änderungsverfahren der Planfeststellung B 31 neu Friedrichsafen-West eingegangen.
Was kommt von den
unmittelbar Betroffenen, was von Anwälten? Was sind Sammeleinwendungen? Gibt es
neue Gesichtspunkte und Argumente? Kann den Einwendungen abgeholfen werden? Mit
diesen und anderen Fragen setzen sich Straßenplaner und Juristen im
Regierungspräsidium Tübingen seit 2. April auseinander. An jenem Montag der
Karwoche endete die Einspruchsfrist für das Änderungsverfahren nach der zweiten
Offenlegungsrunde der B 31-Pläne.
Trotz der geradezu
überwältigenden Zahl der Einwendungen hält das Regierungspräsidium an seinem
Terminplan fest und will den Planfeststellungbeschluss
noch im Laufe dieses Jahres erlassen, wie Pressesprecherin Grit Puchan gestern auf Anfrage versicherte. Um den Berg von
2700 Schreiben, von denen manche bis zu 100 Seiten stark sind, abzutragen, sei
die Zahl der Mitarbeiter im Planungsreferat und im Rechtsreferat aufgestockt
worden.
Ob es nach der ersten
Sichtung und Bewertung der Einwendungen zu einem nochmaligen Erörterungstermin
kommt, ist noch unklar. "Wir müssen das nach der neuen Regelung nicht nochmal machen", sagt Puchan.
Es komme darauf an, ob neue Aspekte zu Tage treten, die einer mündlichen
Erörterung bedürfen.
Grundsätzlich
zählten jetzt nur noch Einwendungen, die auf Änderungen eingehen, welche nach
der ersten Offenlegungs- und Eröterungsrunde im April
vergangenen Jahres eingearbeitet wurden. Sie betreffen vor allem Maßnahmen des
Lärmschutzes, Änderungen am vorgesehenen Netz der Geh- und Radwege sowie der
Wirtschafts- und Waldwege. Auf Grund neuer Lärmberechnungen sei zusätzlicher
aktiver Lärmschutz vorgesehen. Lärmschutzwälle, Lärmschutzwände,
Geländemodellierungen und Seitenablagerungen seien zum Teil verlängert, erhöht
oder neu geplant worden.