31.03.2007 00:07

Immenstaad will keine "Zwangspunkte"

IMMENSTAAD (gus) Einstimmig und ohne Diskussion haben die Immenstaader Gemeinderäte gestern ihre Einwände im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 31 beschlossen. Hauptkritikpunkt: Der vierspurige Ausbau bis zum Grenzhof, mit dem ein "Zwangspunkt" für die weitere Planung geschaffen werde.

"Die Planung hat sich nicht geändert und unsere Stellungnahme hat sich auch nicht geändert", sagte Bürgermeister Jürgen Beisswenger zu Beginn der knapp einstündigen Sitzung im Musiksaal der Stephan-Brodmann-Schule. Die damaligen Einwendungen seien zwar bei der erneuten Offenlegung berücksichtigt, aber unzureichend bearbeitet worden. So seien die Antragsunterlagen erneut nicht vollständig ausgelegt worden, was insbesondere auf die Studie des Büro Modus Consult zur Leistungsfähigkeit des Dornierknotens zutreffe.

Außerdem, so wird in dem Beschlussantrag kritisiert, verletze die Planfeststellung die Rechte der Gemeinde Immenstaad, weil die Trassenalternativen nicht ausreichend und fehlerhaft untersucht worden seien.

"Die Trassendiskussion muss schon heute geführt werden, weil durch den Ausbau Zwangspunkte geschaffen werden", führte Rechtsanwalt Alexander Kukk von der Stuttgarter Kanzlei "Quaas & Partner" aus. Ein solcher entstehe bei einem vierspurigen Ausbau bis zum sehr südlich gelegenen Grenzhof, der zudem im weiteren Verlauf eine Überlastung des Dornierknotens bedeute.

Gemeinde lehnt Plan ab

Geht es nach dem Willen der Gemeinde Immenstaad, so endet der vierspurige Ausbau bereits an der Abzweigung zur L 328 Richtung Kluftern, um bei einem späteren Weiterbau eine nördliche Trasse ins Kalkül ziehen zu können. Aus diesen Gründen lehnt die Gemeinde die Planfeststellung im westlichen Bereich der 7,5 Kilometer langen Ausbaustrecke ab und plädiert auf Offenlassung der Planfeststellung in diesem Bereich. Auch seien die Auswirkungen der Planfeststellung hinsichtlich der Lärm- und Schadstoffbelastungen nicht hinreichend untersucht worden. Hier sieht sich die Gemeinde durch ihre schon vor der Straßenplanung ausgewiesenen Baugebiete beziehungsweise Bebauungspläne wie Ruhbühl, Speckwiese, Happenweiler und Grund-Heiden betroffen, ohne dass es aussagekräftige Untersuchungen über zukünftige Belastungen gebe. Gleiches gelte für die öffentlichen Einrichtungen Kindergarten "Seegaddel", die Stephan-Brodmann-Schule, das Pflegeheim "St. Vinzenz-Palotti" und Schloss Hersberg.

Nach den Ausführungen des Anwalts hatte nur die SPD-Fraktion eine Stellungnahme vorbereitet, in dem Fraktionsvorsitzende Irene Belzig dem Antrag der Gemeinde zustimmte. Bevor am 15. Mai die Einwendungsfrist der Träger öffentlicher Belange endet, kommt der Gemeinderat am 7. Mai wieder zum Thema B 31 zusammen. Dann geht es um Themen wie Umweltschutz, Tourismus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr.