10.03.2007 05:47



Friedrichshafen-Kluftern

Rodung hat ein Nachspiel

VON SABINE STRAUSS

Die Rodung alter Hochstämme auf der als Stadtbiotop kartierten Fläche in Efrizweiler sorgte vor zwei Wochen bei Naturschützern für großen Ärger (der SÜDKURIER berichtete). Jetzt haben der Verein Pro Kluftern und die BUND-Ortsgruppe eine Beschwerde gegen die Stadtverwaltung beim Landratsamt Bodenseekreis eingelegt. Die von der Stadt genehmigte Rodung wird nun rechtlich geprüft.

Friedrichshafen-Kluftern - Die Stadtverwaltung habe, so heißt es in dem Beschwerdebrief an das Landratsamt, bei der Fällaktion gegen Umwelt- und Naturschutzgesetze verstoßen. Geschützte Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten und das Stadtbiotop seien "vernichtet" worden. "Wir wollen endlich wissen, ob die Stadt dazu überhaupt befugt war", sagt Gerhard Schwaderer von der BUND-Ortsgruppe Kluftern. Zudem wolle man mit der Beschwerde ein Zeichen setzen, um weitere Rodungen zu vermeiden.

Wie berichtet, hatte Biolandwirt Bruno Brugger aus Spaltenstein die Streuobstwiese im Zuge einer Tauschaktion erhalten, da sein eigenes Grundstück für den geplanten Bau der B31-Umgehung gebraucht wurde. Eine andere Möglichkeit habe es nicht gegeben, weil besondere Ansprüche an die Bodenqualität für die Biolandwirtschaft gestellt werden, so der Erste Bürgermeister, Dieter Hornung. Der Verein Pro Kluftern und die BUND-Ortsgruppe wollen diese Erklärung jedoch nicht so einfach hinnehmen.

"Ich habe bereits die Anweisung zur Prüfung der Beschwerde gegeben. Wir nehmen das sehr ernst", sagt Wilfried Franke, Leiter des Dezernats für Umwelt und Technik des Landratsamts Bodenseekreis. Allerdings, so räumt Franke ein, haben Streuobstwiesen juristisch keinen Schutzstatus, insofern sie nicht als Naturdenkmal oder Naturschutzgebiet ausgewiesen sind. Der Hintergrund: Bei der Novellierung des Naturschutzgesetzes im Jahr 2006 wurden Streuobstwiesen nicht als geschützte Biotope aufgenommen.

Dennoch war die Streuobstwiese im Jahr 2003 als Stadtbiotop kartiert worden. "Diese Kartierung hat keinen rechtlichen Charakter, sondern ist ein Leitbild der Stadt Friedrichshafen", erklärt Andrea Gärtner, Pressesprecherin der Stadt. Sie versichert, Stadtbiotope hätten trotz der Rodungsaktion noch einen großen Stellenwert bei der Stadt. In diesem speziellen Fall sei man nach einer Güterabwägung jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Rodung unvermeidlich sei. Dieter Hornung geht noch weiter: "Wenn es geeignete Grundstücke gibt, wird die Stadt auch in Zukunft weitere Hochstämme pflanzen." In den Ohren der Naturschützer mag das wie blanker Hohn klingen. Gefällt sind die Bäume innerhalb eines Tages, wachsen müssen sie Jahrzehnte. Ob dies zulässig war, wird sich in zehn bis 14 Tagen herausstellen - so lange dauert die Prüfung des Landratsamts.