10.03.2007
05:47
Die Rodung
alter Hochstämme auf der als Stadtbiotop kartierten Fläche in Efrizweiler
sorgte vor zwei Wochen bei Naturschützern für großen Ärger (der SÜDKURIER
berichtete). Jetzt haben der Verein Pro Kluftern und
die BUND-Ortsgruppe eine Beschwerde gegen die Stadtverwaltung beim Landratsamt
Bodenseekreis eingelegt. Die von der Stadt genehmigte Rodung wird nun rechtlich
geprüft.
Friedrichshafen-Kluftern - Die Stadtverwaltung habe, so
heißt es in dem Beschwerdebrief an das Landratsamt, bei der Fällaktion gegen
Umwelt- und Naturschutzgesetze verstoßen. Geschützte Nist-, Brut- und
Zufluchtsstätten und das Stadtbiotop seien "vernichtet" worden.
"Wir wollen endlich wissen, ob die Stadt dazu überhaupt befugt war",
sagt Gerhard Schwaderer von der BUND-Ortsgruppe
Kluftern. Zudem wolle man mit der Beschwerde ein Zeichen setzen, um weitere
Rodungen zu vermeiden.
Wie berichtet, hatte
Biolandwirt Bruno Brugger aus Spaltenstein die
Streuobstwiese im Zuge einer Tauschaktion erhalten, da sein eigenes Grundstück
für den geplanten Bau der B31-Umgehung gebraucht wurde. Eine andere Möglichkeit
habe es nicht gegeben, weil besondere Ansprüche an die Bodenqualität für die
Biolandwirtschaft gestellt werden, so der Erste Bürgermeister, Dieter Hornung.
Der Verein Pro Kluftern und die BUND-Ortsgruppe wollen diese Erklärung jedoch
nicht so einfach hinnehmen.
"Ich habe bereits die
Anweisung zur Prüfung der Beschwerde gegeben. Wir nehmen das sehr ernst",
sagt Wilfried Franke, Leiter des Dezernats für Umwelt und Technik des
Landratsamts Bodenseekreis. Allerdings, so räumt Franke ein, haben
Streuobstwiesen juristisch keinen Schutzstatus, insofern sie nicht als
Naturdenkmal oder Naturschutzgebiet ausgewiesen sind. Der Hintergrund: Bei der
Novellierung des Naturschutzgesetzes im Jahr 2006 wurden Streuobstwiesen nicht
als geschützte Biotope aufgenommen.
Dennoch war die
Streuobstwiese im Jahr 2003 als Stadtbiotop kartiert worden. "Diese
Kartierung hat keinen rechtlichen Charakter, sondern ist ein Leitbild der Stadt
Friedrichshafen", erklärt Andrea Gärtner, Pressesprecherin der Stadt. Sie
versichert, Stadtbiotope hätten trotz der Rodungsaktion noch einen großen
Stellenwert bei der Stadt. In diesem speziellen Fall sei man nach einer Güterabwägung
jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Rodung unvermeidlich sei. Dieter
Hornung geht noch weiter: "Wenn es geeignete Grundstücke gibt, wird die
Stadt auch in Zukunft weitere Hochstämme pflanzen." In den Ohren der
Naturschützer mag das wie blanker Hohn klingen. Gefällt sind die Bäume
innerhalb eines Tages, wachsen müssen sie Jahrzehnte. Ob dies zulässig war,
wird sich in zehn bis 14 Tagen herausstellen - so lange dauert die Prüfung des
Landratsamts.