FRIEDRICHSHAFEN - Ein
Aufschrei der Entrüstung geht derzeit durch die Reihen von Naturschützern:
Zwischen Riedern und Efrizweiler wurden auf dem Flurstück 518 rund 100
Hochstammbäume gefällt. Sie alle waren mindestens 50 Jahre alt - wenn nicht
noch älter. Das Grundstück gehört der Stadt. Sie hat das Roden der Bäume
erlaubt.
"Uns ist das Dilemma
bekannt", sagt Friederike Voß, Pressesprecherin der Stadt Friedrichshafen.
Wohl wisse man bei der Stadtverwaltung, dass das neun Hektar große Flurstück
als Stadtbiotop kartiert ist und daher als besonders schützenswert gilt.
Denn in dem
Hochstammgarten, der offenbar vor allem aus alten Apfelbäumen bestand, brüteten
nicht zuletzt seltene Vogelarten wie beispielsweise der Grünspecht. Insofern
kritisierenaufgebrachte Naturschützer den "Verstoß gegen den
Artenschutz" und bedauern, dass das "Vogelparadies" zwischen
Riedern und Efrizweiler nun unwiederbringlich verloren sei.
Nachdem die Bäume offenbar
Anfang der Woche geschlagen worden sind, sieht man dort auf den betreffenden
zwei Hektar jetzt nur noch Reisighaufen.
"Vernünftige
Tauschflächen"
Voss versichert freilich:
"Es ist alles mit rechten Dingen zugegangen." Das Amt für Vermessung
und Liegenschaften (AVL) habe insofern unter Druck gestanden, als es die
stadteigene Biotopfläche bei Efrizweiler als Tauschobjekt brauche: Bekanntlich
müssen (vornehmlich Fischbacher) Landwirte, deren Ländereien für den Bau der B
31 neu gebraucht werden, mit angemessenen Grundstücken entschädigt werden. Eine
solche Ausgleichsfläche sei das betreffende Areal bei Efrizweiler.
Dabei müsse die Stadt den
Landwirten "vernünftige Tauschflächen anbieten", wie Voß ausführt -
insbesondere wenn es sich um einen Biobauern handelt, wie im aktuellen Fall.
Schließlich könne es "zwei bis drei Jahre dauern", ehe eine Fläche
die Biostandards nach nicht gedüngtem Boden erfülle.
Zwar hat der besagte
Biobauer Voss zufolge die alten Apfelbäume "schweren Herzens" gefällt
- die Hochstammexemplare ließen sich, so die Pressesprecherin, freilich
"nicht wirtschaftlich pflegen und beernten". Daher habe die Stadt,
der das Grundstück noch gehört, dem Biolandwirt erlaubt, die Bäume in dem
Biotop zu schlagen.