Stadt erlaubt Rodung von Hochstammbäumen

FRIEDRICHSHAFEN - Ein Aufschrei der Entrüstung geht derzeit durch die Reihen von Naturschützern: Zwischen Riedern und Efrizweiler wurden auf dem Flurstück 518 rund 100 Hochstammbäume gefällt. Sie alle waren mindestens 50 Jahre alt - wenn nicht noch älter. Das Grundstück gehört der Stadt. Sie hat das Roden der Bäume erlaubt.

"Uns ist das Dilemma bekannt", sagt Friederike Voß, Pressesprecherin der Stadt Friedrichshafen. Wohl wisse man bei der Stadtverwaltung, dass das neun Hektar große Flurstück als Stadtbiotop kartiert ist und daher als besonders schützenswert gilt.

Denn in dem Hochstammgarten, der offenbar vor allem aus alten Apfelbäumen bestand, brüteten nicht zuletzt seltene Vogelarten wie beispielsweise der Grünspecht. Insofern kritisierenaufgebrachte Naturschützer den "Verstoß gegen den Artenschutz" und bedauern, dass das "Vogelparadies" zwischen Riedern und Efrizweiler nun unwiederbringlich verloren sei.

Nachdem die Bäume offenbar Anfang der Woche geschlagen worden sind, sieht man dort auf den betreffenden zwei Hektar jetzt nur noch Reisighaufen.

"Vernünftige Tauschflächen"

Voss versichert freilich: "Es ist alles mit rechten Dingen zugegangen." Das Amt für Vermessung und Liegenschaften (AVL) habe insofern unter Druck gestanden, als es die stadteigene Biotopfläche bei Efrizweiler als Tauschobjekt brauche: Bekanntlich müssen (vornehmlich Fischbacher) Landwirte, deren Ländereien für den Bau der B 31 neu gebraucht werden, mit angemessenen Grundstücken entschädigt werden. Eine solche Ausgleichsfläche sei das betreffende Areal bei Efrizweiler.

Dabei müsse die Stadt den Landwirten "vernünftige Tauschflächen anbieten", wie Voß ausführt - insbesondere wenn es sich um einen Biobauern handelt, wie im aktuellen Fall. Schließlich könne es "zwei bis drei Jahre dauern", ehe eine Fläche die Biostandards nach nicht gedüngtem Boden erfülle.

Zwar hat der besagte Biobauer Voss zufolge die alten Apfelbäume "schweren Herzens" gefällt - die Hochstammexemplare ließen sich, so die Pressesprecherin, freilich "nicht wirtschaftlich pflegen und beernten". Daher habe die Stadt, der das Grundstück noch gehört, dem Biolandwirt erlaubt, die Bäume in dem Biotop zu schlagen.