Friedrichshafen

 

15.02.2007 00:10

Ab Montag kann jeder die neuen B 31-Pläne anschauen

FRIEDRICHSHAFEN - Das Ringen um die B 31 neu im Westen Friedrichshafens geht in eine neue Runde: Ab kommenden Montag liegen geänderte Pläne für das Großprojekt in Friedrichshafen und Immenstaad öffentlich aus. Ein erneuter Erörterungstermin ist wahrscheinlich.

Änderungsverfahren heißt das ganze Procedere. Laut einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums (RP) Tübingen wurde es nötig, weil sich die ursprünglichen Pläne unter anderem wegen der Einwendungen privat betroffener Grundstückseigentümer und Stellungnahmen von Behörden im Planfeststellungsverfahren verändert haben. Gegenstand der neuen öffentlichen Auslegungen sind laut Regierungspräsidium ausschließlich die Planänderungen.

Frist bis zum 19. März

Diese liegen von kommenden Montag, 19. Februar, bis einschließlich Montag, 19. März, bei der Stadt Friedrichshafen im Technischen Rathaus in der Charlottenstraße zur allgemeinen Einsicht aus. Auch in der Gemeinde Immenstaad sind Teile der Planunterlagen in der gleichen Zeit während der Dienststunden im Bürgermeisteramt einzusehen.

Nach Auskunft des RP handelt es sich im Wesentlichen um Unterlagen, aus denen die Anwohner entlang der B 31 in Immenstaad erkennen können, ob für sie eine zusätzliche Lärm- und Schadstoffbelastung entstehen könnte. Weiter schreibt das RP: "Die wesentlichen Änderungen an der Planung umfassen unter anderem Maßnahmen des Lärmschutzes, Änderungen am vorgesehenen Netz der Geh- und Radwege sowie der Wirtschafts- und Waldwege. Die vorgesehene Grünbrücke im Bereich des Buschachwaldes soll auf eine Länge von 50 Metern vergrößert werden. Ferner werden Maßnahmen des Artenschutzes erforderlich."

Auf Grund neuer Lärmberechnungen, die wegen der Fortschreibung des Verkehrsgutachtens auf das Jahr 2020 notwendig wurden, sei zusätzlicher aktiver Lärmschutz vorgesehen. Lärmschutzwälle, Lärmschutzwände, Geländemodellierungen und Seitenablagerungen werden zum Teil verlängert, erhöht oder neu geplant.

Jeder, dessen Belange durch die Planänderungen berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (also bis zum 2. April) schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der Stadt Friedrichshafen, der Gemeinde Immenstaad oder beim Regierungspräsidium Tübingen erheben. Weitere Informationen werden die Stadt Friedrichshafen und die Gemeinde Immen- staad noch veröffentlichen.

Planfeststellung 2007 geplant

Ob nach der Auslegung der Pläne ein weiterer Erörterungstermin notwendig wird und wann dieser gegebenenfalls stattfinden kann, hängt vom Inhalt und der Anzahl der neuen Einwendungen ab. Das Regierungspräsidium Tübingen teilt mit, dass der Termin im Falle eines Falles möglichst noch vor den Sommerferien stattfinden soll, um den angestrebten Zeitplan einhalten zu können. Der sieht vor, dass der Planfeststellungsbeschluss noch im Jahr 2007 ergeht.