15.02.2007 00:10
FRIEDRICHSHAFEN - Das
Ringen um die B 31 neu im Westen Friedrichshafens geht in eine neue Runde: Ab
kommenden Montag liegen geänderte Pläne für das Großprojekt in Friedrichshafen
und Immenstaad öffentlich aus. Ein erneuter Erörterungstermin ist
wahrscheinlich.
Änderungsverfahren heißt
das ganze Procedere. Laut einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums (RP)
Tübingen wurde es nötig, weil sich die ursprünglichen Pläne unter anderem wegen
der Einwendungen privat betroffener Grundstückseigentümer und Stellungnahmen
von Behörden im Planfeststellungsverfahren verändert haben. Gegenstand der
neuen öffentlichen Auslegungen sind laut Regierungspräsidium ausschließlich die
Planänderungen.
Frist bis zum 19. März
Diese liegen von kommenden Montag, 19. Februar, bis einschließlich
Montag, 19. März, bei der Stadt Friedrichshafen im Technischen Rathaus in der
Charlottenstraße zur allgemeinen Einsicht aus. Auch in der Gemeinde Immenstaad
sind Teile der Planunterlagen in der gleichen Zeit während der Dienststunden im
Bürgermeisteramt einzusehen.
Nach Auskunft des RP
handelt es sich im Wesentlichen um Unterlagen, aus denen die Anwohner entlang
der B 31 in Immenstaad erkennen können, ob für sie eine zusätzliche Lärm- und
Schadstoffbelastung entstehen könnte. Weiter schreibt das RP: "Die
wesentlichen Änderungen an der Planung umfassen unter anderem Maßnahmen des
Lärmschutzes, Änderungen am vorgesehenen Netz der Geh- und Radwege sowie der
Wirtschafts- und Waldwege. Die vorgesehene Grünbrücke im Bereich des Buschachwaldes soll auf eine Länge von 50 Metern vergrößert
werden. Ferner werden Maßnahmen des Artenschutzes erforderlich."
Auf Grund neuer
Lärmberechnungen, die wegen der Fortschreibung des Verkehrsgutachtens auf das
Jahr 2020 notwendig wurden, sei zusätzlicher aktiver Lärmschutz vorgesehen.
Lärmschutzwälle, Lärmschutzwände, Geländemodellierungen und Seitenablagerungen
werden zum Teil verlängert, erhöht oder neu geplant.
Jeder, dessen Belange durch
die Planänderungen berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf
der Auslegungsfrist (also bis zum 2. April) schriftlich oder zur Niederschrift
Einwendungen bei der Stadt Friedrichshafen, der Gemeinde Immenstaad oder beim
Regierungspräsidium Tübingen erheben. Weitere Informationen werden die Stadt
Friedrichshafen und die Gemeinde Immen- staad noch
veröffentlichen.
Planfeststellung 2007
geplant
Ob nach der Auslegung der
Pläne ein weiterer Erörterungstermin notwendig wird und wann dieser
gegebenenfalls stattfinden kann, hängt vom Inhalt und der Anzahl der neuen
Einwendungen ab. Das Regierungspräsidium Tübingen teilt mit, dass der Termin im
Falle eines Falles möglichst noch vor den Sommerferien stattfinden soll, um den
angestrebten Zeitplan einhalten zu können. Der sieht vor, dass der Planfeststellungsbeschluss
noch im Jahr 2007 ergeht.