13.12.2006
00:07
Immenstaad - In einem
Schreiben an das Tübinger Regierungspräsidium hat Bürgermeister Jürgen Beisswenger auf einen Beschluss des Markdorfer
Gemeinderats zum Planungsfall 7.5 vom 5. Dezember reagiert. Er fordert die
Planungsbehörde auf, bei der rechtsverbindlich festgestellten Linienführung zu
bleiben und sich nicht auf die Markdorfer Vorschläge
einzulassen.
Der
Markdorfer Gemeinderat wie auch zuvor schon der Ittendorfer Ortschaftsrat hat sich in der oben genannten
Sitzung einstimmig gegen die rechtskräftig verbindliche Linienführung des
Bundesverkehrsministeriums vom 21. April 2006 ausgesprochen. Die geplante
Straße (B 31 neu) trenne Ittendorf und den größten
Ortsteil Reute, was für die gesellschaftliche Leben
abträglich sei. Ferner werde durch die amtliche Linienführung wertvolles
Kulturland vernichtet und landwirtschaftliche Betriebe massiv geschädigt.
Für Ittendorf
sei der Planungsfall 7.5 "der Supergau", hatte Ortsvorsteher Thomas Geßler bei der besagten Sitzung deutlich gemacht. Dem
Regierungspräsidenten will Bürgermeister Bernd Gerber die Markdorfer
Forderungen bei dessen Antrittsbesuch am 15. Dezember mit einem freundlichen
Händedruck überreichen.
Bis dahin wird Hermann Strampfer das Schreiben aus Immenstaad schon auf seinem
neuen Tübinger Schreibtisch haben. Und es dürfte ihm besser gefallen als die Markdorfer Resolution. Denn Bürgermeister Jürgen Beisswenger bestärkt das Regierungspräsidium in seinem
Brief vom 11. Dezember, bei der ausgehandelten Position zu bleiben und sich
nicht durch die Markdorfer Vorschläge beirren zu
lassen.
Markdorf
und Ittendorf setzt nämlich im Gegenzug zum
Planungsfall 7.5 W 2 weiterhin auf die Varianten 9.3 Weingartswald
und 0.1 Ausbau der bestehenden B 31. Die Begründung ist rein ortsbezogen: der
Teilort Reute würde vom Ortsteil Ittendorf abgetrennt
und mit Verkehrslärm belastet, was unzumutbar sei.
Damit fordere die Stadt
Markdorf Varianten, die wiederum die Bürger von Immenstaad,Kippenhausen, Hagnau und
Stetten massiv belasten würden, argumentiert Beisswenger.
Denn das hieße, der von der B 33 und der B 31 im Zuge des Planungsfalles 7.5
gebündelte Verkehr würde näher Richtung Seegemeinden rücken. Diesen
Verschiebebahnhof - Entlastung der B 33 Ortsdurchfahrt Ittendorf,
Belastung der bisherigen B31-Anlieger - machen Immenstaad und die
Nachbargemeinden nicht mit.
Eingriffe sind nicht
vertretbar
Bürgermeister Beisswenger weist in seinem Brief deshalb auf die
raumordnerischen Aspekte, die vom Regierungspräsidium eingehend geprüft worden
seien. Die von Markdorf geforderten Varianten zögen nämlich unvertretbare
Eingriffe in die Uferlandschaft nach sich, widersprächen der den Seegemeinden
landesplanerisch zugewiesenen Aufgaben der Ferienerholung und des
Sonderkulturbaus. Außerdem hätten sie negative Auswirkungen auf den
Trinkwasserspeicher Bodensee.
Kreisumlage entlastet
Markdorf
Einzig die nunmehr
linienbestimmte Trasse des Planungsfalles 7.5 habe die gesetzliche
Vorrangwirkung der Freihaltung gegenüber Orts- und Landesplanungen, "deren
Einhaltung wir das Regierungspräsidium Tübingen bitten, sehr sorgfältig in den
kommenden Jahren, gerade nördlich des Weingartswaldes
zu sichern", heißt es in dem Brief aus Immenstaad.
Bürgermeister Beisswenger erinnert den Regierungspräsidenten auch daran,
dass es Mittel der oben genannten Gemeinden sind, die über die Kreisumlage eine
Entlastungsstraße für die Stadt Markdorf mitfinanzieren. Es handelt sich dabei
um den Neubau der K 7734 zwischen der B 33 und der L 207, die bekanntlich der
Kreis bauen und finanzieren will.