14.11.2006 00:16
Ein Sturm im Wasserglas ist im Gange,
hauptsächlich aber ein Verwirrspiel von Seiten der Hauptakteure des Rats und
der Gruppe "Pro B 31". Diese tun alles, auch Unseriöses, um die von
einer knappen Ratsmehrheit abgenickte
Verkehrs-Strangulation Klufterns mit populistischem
Getöse schönzureden. Der geneigte Leser soll - neben der notwendigen, auch von Kluftern akzeptierten B 31 neu - den für Kluftern durch Fehlplanungen angesagten Verkehrs-Gau für
ebenfalls unabdingbar halten. Und wenn Kluftern sich
dagegen wehrt, wird vorwurfsvoll jammernd behauptet, Kluftern
wolle die B 31 neu verhindern. Herr Schilpp belässt
seine Gefolgsleute einfach in ihrer offensichtlichen Desinformiertheit
und polemisiert mit unzutreffenden Behauptungen munter gegen Kluftern. Pro B 31-Mitglieder könnten zur eigenen
Information im Zahlenwerk von Modus Consult zum
Beispiel nachlesen, dass, entgegen Herrn Schilpps in
der SZ vom 11. November publizierten Behauptungen, gerade durch den Knoten bei
der Villa Wagner der Verkehr in der engen Fischbacher
Dornierstraße zunimmt. Die Meinungsmacher von Pro B 31 sollten von der
Stimmungsmache zu rationaler Betrachtung der Faktenlage zurückkehren. Es ist
doch alles so einfach: Zubringerstraßen wie die falsch geplante K 7743 sind
Sekundärsysteme der wichtigeren Bundesstraßen. Sie können da oder dort in die
Bundesstraßen einmünden, wo es eben passt und sinnvoll ist. Der Zubringer K
7743, gegen den sich Kluftern zu Recht wehrt, kann
deshalb ohne jede Verschlechterung der Verkehrssituation für Fischbach oder
andere Friedrichshafener Teilorte durchaus anderswo,
zum Beispiel am Rupberg über den von der Wagner Villa
dahin verschobenen Knoten in die B 31 neu einmünden. Das ist den Hauptakteuren
von Rat und Pro B 31 bekannt. Sie wollen dies nur vernebeln. Sie scheuen selbst
eine kleine, noch nicht einmal sichere Verzögerung, die durch die Verlegung
entstehen könnte.
Skrupellos beharrt man auf der beschlossenen
Fehlplanung. Man verschweigt bewusst, dass kompetenteste Fachleute diese
Zubringerplanung der R.P.-Subunternehmer als
stümperhaft beurteilen, dass für diese Planung statt längst vorhandener
gültiger Ökologie-Gutachten auch für Laien getürkt anmutende neue
Gegengutachten mit gegenteiligem Inhalt benutzt wurden. Man verschweigt vor
allem, dass es als Alternative eine allseits verträgliche, von Fachleuten als
durchführbar erklärte Trassenführung für diesen Zubringer gibt. Der Rat und
sein Ableger Pro B 31 werden sich mit diesen Fakten noch folgenschwer
konfrontiert sehen.
Rudolf Moser, Lettenhof, Markdorf