BUNDESSTRASSE 31
Schlichte Gemüter
Zur Diskussion über die B
31,.neu B 31-neu-Diskussion und kein Ende- und das ist gut so - und provoziert mich
zu einem weiteren Leserbrief. Kritik gehört zum demokratischen Prozess. Die Art
der Austragung von Konflikten durch die gewählten Repräsentanten einerseits und
durch die Gesellschaft andererseits ist Seismograph dafür, ob der sich darin abzeichnende
Prozess - auf beiden Seiten - (noch) demokratisch genannt werden kann oder ob
er bereits zur bloßen Festigung eines in den Institutionen entstandenen Machtgefüges
verkommen ist. Die Art der Austragung von Konflikten zeigt auch, ob versucht
wird, Probleme ausgewogen, nach Lage der erkennbaren Sachverhalte, optimal auch
für Minderheiten zu lösen (was zum Beispiel im B 31-neu-Fall durchaus möglich
wäre), oder ob brachial mit der Abstimmungsgewalt der Mehrheit Interessen machthaltender Gruppen durchgesetzt werden. Leider ist bei
der B 31-neu-Diskussion Letzteres abzulesen.
Es zeigt sich hier
gelegentlich die gelinde gesagt - Schlichtheit des Gemütes jeweiliger
Wortführer von Parteien und Gruppierungen, zum Beispiel wenn die Pro-B 31-Gruppe der Klufterner Gruppe
sagt, es sei ausreichend, dass Letztere der Pro-B
31-Gruppe ihre Sorgen vortragen durfte, danach müsse sie nun die Entscheidung,
die Pro-B 31 für richtig hält, akzeptieren. Naiver
geht es nicht mehr.
Relevanter für
Problernlösungen wären öffentliche Diskussionen direkt mit dem Gemeinderat,
aber die gibt es praktisch kaum. Es gibt sie ja kaum intern bei Gemeinderatssitzungen,
wo vielmals sonst wo vorentschiedene
Beschlussvorlagen nur noch im Parteienproporz abgenickt werden. Eine
bedauerliche Tendenz, die mangels Umsetzung demokratischer Grundregeln in den Parlamenten
immer öfter zum Einsatz der hierfür vorgesehenen Notbremse, der Justiz, führt.
Es ist zu hoffen, dass dies für den Fall B 31 neu nicht auch zutreffen muss.
Rudolf Moser Markdorf