BUNDESSTRASSE 31

 

 

Schlichte Gemüter

 

 

Zur Diskussion über die B 31,.neu B 31-neu-Diskussion und kein Ende- und das ist gut so - und provoziert mich zu einem weiteren Leserbrief. Kritik gehört zum demokratischen Prozess. Die Art der Austragung von Konflikten durch die gewählten Repräsentanten einerseits und durch die Gesellschaft andererseits ist Seismograph dafür, ob der sich darin abzeichnende Prozess - auf beiden Seiten - (noch) demokratisch genannt werden kann oder ob er bereits zur bloßen Festigung eines in den Institutionen entstandenen Machtgefüges verkommen ist. Die Art der Austragung von Konflikten zeigt auch, ob versucht wird, Probleme ausgewogen, nach Lage der erkennbaren Sachverhalte, optimal auch für Minderheiten zu lösen (was zum Beispiel im B 31-neu-Fall durchaus möglich wäre), oder ob brachial mit der Abstimmungsgewalt der Mehrheit Interessen machthaltender Gruppen durchgesetzt werden. Leider ist bei der B 31-neu-Diskussion Letzteres abzulesen.

 

Es zeigt sich hier gelegentlich die gelinde gesagt - Schlichtheit des Gemütes jeweiliger Wortführer von Parteien und Gruppierungen, zum Beispiel wenn die Pro-B 31-Gruppe der Klufterner Gruppe sagt, es sei ausreichend, dass Letztere der Pro-B 31-Gruppe ihre Sorgen vortragen durfte, danach müsse sie nun die Entscheidung, die Pro-B 31 für richtig hält, akzeptieren. Naiver geht es nicht mehr.

 

Relevanter für Problernlösungen wären öffentliche Diskussionen direkt mit dem Gemeinderat, aber die gibt es praktisch kaum. Es gibt sie ja kaum intern bei Gemeinderatssitzungen, wo vielmals sonst wo vorentschiedene Beschlussvorlagen nur noch im Parteienproporz abgenickt werden. Eine bedauerliche Tendenz, die mangels Umsetzung demokratischer Grundregeln in den Parlamenten immer öfter zum Einsatz der hierfür vorgesehenen Notbremse, der Justiz, führt. Es ist zu hoffen, dass dies für den Fall B 31 neu nicht auch zutreffen muss.

 

 

 

Rudolf Moser Markdorf