FRIEDRICHSHAFEN - Die Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und
Friedrichshafen ist Thema einer Anhörung, zu der die Straßenbauexperten des
Regierungspräsidiums Tübingen nach Friedrichshafen kommen. Von Mittwoch bis
Freitag werden in der Fischbacher Mehrzweckhalle alle
privat erhobenen Einwendungen erörtert.
Von unserem Redakteur Siegfried Großkopf
"Herr des Verfahrens" dieser privaten Einspruchs-Erörterungen im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (Bauabschnitt II) ist das
Regierungspräsidium Tübingen, die Stadt sitzt mehr auf der Zuhörerbank.
Friedrichshafen und die Gemeinde Immenstaad waren bereits vor einigen Wochen
(wir berichteten) im Dorfgemeinschaftshaus in Schnetzenhausen
gehört worden.
Private Einwender dürfen da sein
Jedem Privaten, der Einwendungen erhoben hat oder dessen Belange durch das
geplante Bauvorhaben berührt werden, ist die Teilnahme an der jetzigen
Anhörungsrunde freigestellt. Wie die Straßenbaubehörde mitteilt, ist die
Vertretung durch einen Bevollmächtigten möglich.
Die Erörterung der von Rechtsanwälten erhobenen Einwendungen beginnt am
morgigen Mittwoch, 26. April, ab 10 Uhr sowie am Donnerstag, einen Tag später,
ab 9 Uhr. Die nicht von Anwälten erhobenen Einwendungen werden, gegliedert nach
betroffenen Landschaftsbereichen, werden wie folgt erörtert: Am Donnerstag ab
14 Uhr Einwendungen, die sich auf die Bereiche Lipbach,
Kluftern, Efrizweiler, Riedern, Buchschach, Manzeller
Bach, Eichenmühle, Brunnisachtal, Hof Hofen und Spaltenstein beziehen.
Am Freitag, 28. April, ab 9 Uhr werden die Einwendungen erörtert, die die
Bereiche Immenstaad, Fischbach, Fischbacher Senke,
Grenzhof und Manzell betreffen. Ab 10 Uhr desselben
Tages ist geplant, Einsprüche, die sich auf die Gebiete Schnetzenhausen,
Neuhäuser und Rupberg beziehen, zu behandeln. Ab 14
Uhr werden schließlich die Einwendungen erörtert, die die Bereiche Sparbruck, Waggershausen,
Heiseloch und Jettenhausen betreffen.
Sonstige Einwendungen, die durch die oben getroffene örtliche Eingrenzung
nicht erfasst werden, sollen ab 15 Uhr desselben Tages behandelt werden.
Fortsetzung möglich
Wie das Regierungspräsidium mitteilt, sind die Erörterungstermine
grundsätzlich nicht öffentlich. Die Öffentlichkeit kann jedoch zugelassen
werden, sofern die jeweils Betroffenen damit einverstanden sind. Das Mitbringen
von Ton- und Bildaufnahmegeräten ist ausgeschlossen. Rederecht steht nur den
Personen zu, die Einwendungen erhoben haben oder durch die Maßnahme betroffen
sind.
Möglicherweise werden die Erörterungsverhandlungen über die jetzt festgesetzten
Termine hinaus fortgesetzt.}
Weiter geht's im Verfahren um die Verlegung der B 31 zwischen FN und
Immenstaad (Bild), wie es im Behördendeutsch heißt. Archiv-Foto: Anja Köhler
(Stand: 25.04.2006
00:16)