Friedrichshafen

 

B 31: Experten hören sich Einwände an

FRIEDRICHSHAFEN - Die Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen ist Thema einer Anhörung, zu der die Straßenbauexperten des Regierungspräsidiums Tübingen nach Friedrichshafen kommen. Von Mittwoch bis Freitag werden in der Fischbacher Mehrzweckhalle alle privat erhobenen Einwendungen erörtert.

Von unserem Redakteur Siegfried Großkopf

"Herr des Verfahrens" dieser privaten Einspruchs-Erörterungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (Bauabschnitt II) ist das Regierungspräsidium Tübingen, die Stadt sitzt mehr auf der Zuhörerbank. Friedrichshafen und die Gemeinde Immenstaad waren bereits vor einigen Wochen (wir berichteten) im Dorfgemeinschaftshaus in Schnetzenhausen gehört worden.

Private Einwender dürfen da sein

Jedem Privaten, der Einwendungen erhoben hat oder dessen Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden, ist die Teilnahme an der jetzigen Anhörungsrunde freigestellt. Wie die Straßenbaubehörde mitteilt, ist die Vertretung durch einen Bevollmächtigten möglich.

Die Erörterung der von Rechtsanwälten erhobenen Einwendungen beginnt am morgigen Mittwoch, 26. April, ab 10 Uhr sowie am Donnerstag, einen Tag später, ab 9 Uhr. Die nicht von Anwälten erhobenen Einwendungen werden, gegliedert nach betroffenen Landschaftsbereichen, werden wie folgt erörtert: Am Donnerstag ab 14 Uhr Einwendungen, die sich auf die Bereiche Lipbach, Kluftern, Efrizweiler, Riedern, Buchschach, Manzeller Bach, Eichenmühle, Brunnisachtal, Hof Hofen und Spaltenstein beziehen.

Am Freitag, 28. April, ab 9 Uhr werden die Einwendungen erörtert, die die Bereiche Immenstaad, Fischbach, Fischbacher Senke, Grenzhof und Manzell betreffen. Ab 10 Uhr desselben Tages ist geplant, Einsprüche, die sich auf die Gebiete Schnetzenhausen, Neuhäuser und Rupberg beziehen, zu behandeln. Ab 14 Uhr werden schließlich die Einwendungen erörtert, die die Bereiche Sparbruck, Waggershausen, Heiseloch und Jettenhausen betreffen.

Sonstige Einwendungen, die durch die oben getroffene örtliche Eingrenzung nicht erfasst werden, sollen ab 15 Uhr desselben Tages behandelt werden.

Fortsetzung möglich

Wie das Regierungspräsidium mitteilt, sind die Erörterungstermine grundsätzlich nicht öffentlich. Die Öffentlichkeit kann jedoch zugelassen werden, sofern die jeweils Betroffenen damit einverstanden sind. Das Mitbringen von Ton- und Bildaufnahmegeräten ist ausgeschlossen. Rederecht steht nur den Personen zu, die Einwendungen erhoben haben oder durch die Maßnahme betroffen sind.

Möglicherweise werden die Erörterungsverhandlungen über die jetzt festgesetzten Termine hinaus fortgesetzt.}

Weiter geht's im Verfahren um die Verlegung der B 31 zwischen FN und Immenstaad (Bild), wie es im Behördendeutsch heißt. Archiv-Foto: Anja Köhler

 (Stand: 25.04.2006 00:16)