Friedrichshafen

 

Gemeinde Immenstaad bleibt bei bisherigen Einwendungen

IMMENSTAAD - In einer gestern veröffentlichten Presseerklärung zum Thema "B-31-Umgehung Friedrichshafen" macht die Gemeinde Immenstaad zweierlei klar: Es bestehe weiterhin die Chance zur Einigung, und Immenstaad werde die bisherigen Einwendungen nicht zurückziehen.

Von unserem Redakteur Bernd Galler

Mit diesen beiden Aussagen klingt die von Bürgermeister Jürgen Beisswenger veranlasste Erklärung widersprüchlich und lässt Fragen offen. Wie ausgeführt wird, sieht die Gemeinde Immenstaad "derzeit keine Veranlassung, ihre bisherigen Einwendungen zurückzuziehen, erneuert aber ihr Gesprächsangebot und ist überzeugt, dass sich die Interessen sowohl unter rechtlichen wie verkehrstechnischen und verkehrspolitischen Aspekten in Einklang bringen lassen". Doch genau dies alles ist in Frage gestellt, solange Immenstaad auf seiner Ansicht beharrt, eine künftige Trassenführung an der nördlichen Gemarkungsgrenze von Immenstaad müsse zugunsten einer möglichen "Forstwiesentrasse" (Variante 7.5 a) offen gehalten werden. Damit wird insbesondere auch der Auffassung des Regierungspräsidiums Tübingen widersprochen, das selbst den mit Friedrichshafen ausgehandelten Kompromissvorschlag Mitte März strikt abgelehnt hatte. Bürgermeister Beisswenger konnte gestern dazu nicht mehr befragt werden.

Immenstaad widerspricht

Gemeinde Immenstaad bleibt bei bisherigen Einwendungen

In der Presseerklärung von Beisswenger, für den das Thema Chefsache ist, heißt es: Das Regierungspräsidium habe im Anschluss an ein Gespräch mit Vertretern von Immenstaad und Friedrichshafen erklärt, dass einem "Ausführungsvorbehalt" (der nur zweispurige Ausbau auf den letzten 1700 Metern zum Grenzhof) rechtliche und planerische Gründe entgegenstünden. Die Gemeinde Immenstaad habe deshalb ihre Stuttgarter Anwaltskanzlei gestern in einem Schreiben ans Regierungspräsidium "ausführen lassen, weswegen diese rechtlichen Bedenken nicht begründet sind". Damit scheint alles beim alten zu bleiben, wie auch ein weiterer Passus der jetzigen Erklärung vermuten lässt. Darin pocht die Seegemeinde auf ihre Einstellung, man wolle vermeiden, mit der Planfeststellung der Ortsumgehung Friedrichshafen werde die Weiterführung der B 31 neu über die Gemarkung Immenstaads vorweg festgelegt und andere Alternativen würden vorzeitig ausgeschlossen. Dieser Befürchtung haben die Verkehrsexperten aus Tübingen bekanntlich stets widersprochen.

Offen bleibt, ob Immenstaad auf eine gerichtliche Klärung zusteuert. Auch wird kein Termin genannt, an dem - wie angeboten - ein Vertreter der Häfler Verwaltungsspitze zur Ratssitzung nach Immenstaad eingeladen wird.

 (Stand: 13.04.2006 00:16)