IMMENSTAAD - In einer
gestern veröffentlichten Presseerklärung zum Thema "B-31-Umgehung
Friedrichshafen" macht die Gemeinde Immenstaad zweierlei klar: Es bestehe
weiterhin die Chance zur Einigung, und Immenstaad werde die bisherigen
Einwendungen nicht zurückziehen.
Von unserem Redakteur Bernd
Galler
Mit diesen beiden Aussagen
klingt die von Bürgermeister Jürgen Beisswenger veranlasste
Erklärung widersprüchlich und lässt Fragen offen. Wie ausgeführt wird, sieht
die Gemeinde Immenstaad "derzeit keine Veranlassung, ihre bisherigen
Einwendungen zurückzuziehen, erneuert aber ihr Gesprächsangebot und ist
überzeugt, dass sich die Interessen sowohl unter rechtlichen wie
verkehrstechnischen und verkehrspolitischen Aspekten in Einklang bringen
lassen". Doch genau dies alles ist in Frage gestellt, solange Immenstaad
auf seiner Ansicht beharrt, eine künftige Trassenführung an der nördlichen
Gemarkungsgrenze von Immenstaad müsse zugunsten einer möglichen
"Forstwiesentrasse" (Variante 7.5 a) offen gehalten werden. Damit
wird insbesondere auch der Auffassung des Regierungspräsidiums Tübingen
widersprochen, das selbst den mit Friedrichshafen ausgehandelten
Kompromissvorschlag Mitte März strikt abgelehnt hatte. Bürgermeister Beisswenger konnte gestern dazu nicht mehr befragt werden.
Immenstaad widerspricht
Gemeinde
Immenstaad bleibt bei bisherigen Einwendungen
In der Presseerklärung von Beisswenger, für den das Thema Chefsache ist, heißt es: Das
Regierungspräsidium habe im Anschluss an ein Gespräch mit Vertretern von
Immenstaad und Friedrichshafen erklärt, dass einem
"Ausführungsvorbehalt" (der nur zweispurige Ausbau auf den letzten
1700 Metern zum Grenzhof) rechtliche und planerische Gründe entgegenstünden.
Die Gemeinde Immenstaad habe deshalb ihre Stuttgarter Anwaltskanzlei gestern in
einem Schreiben ans Regierungspräsidium "ausführen lassen, weswegen diese
rechtlichen Bedenken nicht begründet sind". Damit scheint alles beim alten
zu bleiben, wie auch ein weiterer Passus der jetzigen Erklärung vermuten lässt.
Darin pocht die Seegemeinde auf ihre Einstellung, man wolle vermeiden, mit der
Planfeststellung der Ortsumgehung Friedrichshafen werde die Weiterführung der B
31 neu über die Gemarkung Immenstaads vorweg festgelegt und andere Alternativen
würden vorzeitig ausgeschlossen. Dieser Befürchtung haben die Verkehrsexperten
aus Tübingen bekanntlich stets widersprochen.
Offen bleibt, ob Immenstaad
auf eine gerichtliche Klärung zusteuert. Auch wird kein Termin genannt, an dem
- wie angeboten - ein Vertreter der Häfler
Verwaltungsspitze zur Ratssitzung nach Immenstaad eingeladen wird.
(Stand: 13.04.2006 00:16)