13.04.2006 05:19 |
Immenstaad gibt nicht klein bei |
Keine
Einigung im B-31-Straßenstreit - Anwalt bringt Bedenken vor - Weiter
gesprächsbereit |
Die
Gemeinde Immenstaad sieht keine Veranlassung, im B-31-Straßenstreit mit der
Stadt Friedrichshafen ihre bisherigen Einwendungen zurückzuziehen. Sie
erneuert ihr Gesprächsangebot und ist überzeugt, dass sich die Interessen
sowohl unter rechtlichen wie verkehrstechnischen und -politischen Aspekten in
Einklang bringen lassen. Das teilte Immenstaads Bürgermeister Beisswenger gestern mit. |
Immenstaad/Friedrichshafen |
VON WOLFGANG BOLLER |
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Immenstaad/Friedrichshafen
(wob) Im Erörterungstermin des Regierungspräsidiums am 14. Dezember 2005
hatte die Gemeinde Immenstaad ihre seit 1996 bekannte Position nochmals
verdeutlicht: Sie will vermeiden, dass mit der Planfeststellung der
Ortsumgehung Friedrichshafens die Weiterführung der B31 neu (Planungsfall 7.5)
über die Gemarkung Immenstaads vorweg festgelegt wird und Alternativen
vorzeitig ausgeschlossen werden. Der Rechtsanwalt Immenstaads hatte dabei
angekündigt, gerichtlich gegen einen Planfeststellungsbeschluss vorgehen zu
wollen, wenn dieser die Immenstaader Interessen nicht berücksichtige. Er will
Verfahrensfehler ausgemacht haben, die eine Klage ermöglichen sollen. Zu keinem Zeitpunkt, so
heißt es in der Mitteilung Beisswengers, habe
Immenstaad die vitalen Interessen der Stadt Friedrichshafen nach einer
Entlastung und der Region nach Verbesserung des Straßennetzes in Frage
gestellt. Mit dem Vorschlag, zunächst nur zwei der vier Spuren auf den
letzten 1700 Metern zum Grenzhof herzustellen und die Umgehung
Friedrichshafens nicht mit den offenen Fragen der erst in vielen Jahren
anstehenden Fortführung des Planungsfalles 7 nach Westen zu verknüpfen, habe
Immenstaad einen pragmatischen Vorschlag gemacht. Die Umgehung könne damit
voll funktionsfähig gebaut werden. Die Landtagsabgeordneten
Ulrich Müller (CDU) und Norbert Zeller (SPD), das Bündnis "Pro B31
neu", Friedrichshafens Oberbürgermeister Büchelmeier,
Erster Bürgermeister Hornung und die Gemeinderatsfraktionen in
Friedrichshafen hätten sich ebenfalls im Grundsatz für diese Lösung
ausgesprochen, so Beisswenger. Immenstaads
Bürgermeister fürchtet nun, dass die immer wieder geforderte Einigkeit in der
Region und der Nachbargemeinden nun am ablehnenden Votum des
Regierungspräsidiums scheitert. Denn das Regierungspräsidium hatte im März
erklärt, einem Ausführungsvorbehalt, also einem vorerst nur zweispurigen Bau
des letzten Teilstücks, stünden rechtliche und planerische Gründe entgegen. Die Gemeinde Immenstaad
hat gestern die Stuttgarter Anwaltskanzlei Quaas
& Partner in einem Schreiben an das Regierungspräsidium im Einzelnen
ausführen lassen, weswegen diese rechtlichen Bedenken nach Auffassung der
Gemeinde Immenstaad nicht begründet sind. Der Inhalt dieses Schreibens ist
nicht bekannt. Beisswenger weist darauf hin, dass die für
die Weiterführung der B31 nach Westen von der Stadt Friedrichshafen und vom
Regierungspräsidium in Gespräch gebrachte Trasse nördlich des Immenstaader
Sportzentrums vom Regierungspräsidium selber im Juli 2002 aus ökologischen
und forstwirtschaftlichen Gründen als "deutlich schlechtere Variante"
verworfen worden sei. Auch ein Spitzengespräch im Oktober 2002 mit dem
Regierungspräsidium und der Friedrichshafener
Verwaltungsspitze habe keine Änderung dieser ablehnenden Haltung gebracht.
Deshalb habe der Immenstaader Gemeinderat am 9. Juli 2002, am 18. November
2002 und am 7. Juli 2003 im Planfeststellungsverfahren erneut gefordert,
durch Zurückstellung von zwei Spuren bis zum Grenzhof auch eine künftige
Trassenführung an der nördlichen Gemarkungsgrenze von Immenstaad offen zu
lassen. |
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