31.01.2006 05:17 |
Köberle pocht auf
Planungsfall 7.5 |
Staatssekretär
betont bei Verkehrskonferenz: Bündelung des Verkehrs auf der B30neu und der
B31neu beste Konzeption |
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Friedrichshafen |
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Staatssekretär
betont bei Verkehrskonferenz: Bündelung des Verkehrs auf der B30neu und der
B31neu beste Konzeption |
Friedrichshafen -
"Seit dem Verzicht auf die A98 am nördlichen Bodenseeufer hat der Ausbau
der Achse B30/B31, der so genannte Planungsfall 7.5, eine hohe Bedeutung."
Das sagte Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle am
gestrigen Montagabend bei einer Verkehrskonferenz in Friedrichshafen. Dies
werde auch dadurch dokumentiert, dass das Land bei der Fortschreibung des
Bundesverkehrswegeplans 2003 beim Bund für die gesamte Ausbaustrecke die
Einstufung in den vordringlichen Bedarf beantragt und erreicht habe. "Mit
der Bündelung des Verkehrs auf der B30neu und der B31/B31neu wird die
verkehrlich, städtebaulich, ökologisch und wirtschaftlich vorteilhafteste Konzeption
umgesetzt", betonte Köberle.
Unter dem
"Planungsfall 7.5" werde eine Gesamtkonzeption verstanden, zu der
unter anderem sechs Straßenprojekte entlang der B31 und ein Projekt im Bereich
der B 30 gehören. Auch im übrigen Straßennetz seien weitere Baumaßnahmen
erforderlich. Damit erhalte man ein funktionierendes Straßen-Gesamtsystem.
Dieses sei auf die unterschiedlichen Verkehrsbedürfnisse in den einzelnen
Teilräumen zugeschnitten, ohne eine Verlagerung auf andere Straßen zu erzeugen.
So sei zum Beispiel die Strecke mit den Ortsumgehungen Bermatingen,
Markdorf und Kluftern ein wichtiger Baustein.
Nach den bisher gebauten
Abschnitten und entsprechend dem Planungsstand hatten die Abschnitte auf der
B31 von Überlingen/West bis Überlingen/Ost und die Ortsumfahrung
Friedrichshafen von Immenstaad bis Friedrichshafen/Waggershausen
höchste Priorität. Besonders bei der Ortsumfahrung Friedrichshafen bedauere das
Land die Widerstände gegen das Straßenbauprojekt. "Ich meine, dass wir mit
der sich momentan im Rechtsverfahren befindlichen Planung eine für alle
Betroffenen akzeptable und ökologisch sinnvolle Lösung haben. Wir werden die
Bedenken der Betroffenen angemessen prüfen, um abschließend einen
bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zu erhalten", versicherte Köberle. Der Baubeginn für die genannten Projekte hänge
dann von der Bestandskraft des jeweiligen Planfeststellungsbeschlusses und den
vom Bund für den Bundesfernstraßenbau zur Verfügung gestellten Mitteln ab.
Ergänzend sei zu erwähnen,
dass die Planung und der Bau des gesamten Bundesstraßenkonzepts nach dem
"Planungsfall 7.5" mit einer Länge von rund 44 Kilometern und Kosten
von rund 290 Millionen Euro nur nach und nach erfolgen könne. "Ich kann
Ihnen aber versichern, dass das Regierungspräsidium Tübingen als Planungsbehörde
die notwendigen Planungsschritte mit Nachdruck und den notwendigen personellen
und finanziellen Kapazitäten betreibt," ergänzte Köberle. So sei beispielsweise auch der Ausbau der B30 von
Friedrichshafen bis Ravensburg bereits in Planung. Die Planungen an der Strecke
mit den Ortsumgehungen Bermatingen, Markdorf und Kluftern seien so weit fortgeschritten, dass im nächsten
Jahr mit den notwendigen Rechtsverfahren begonnen werden könne.
Ein weiterer Beitrag zur
Verbesserung der Verkehrssituation am Bodensee sei der Bau der geplanten
Anschlussstellen bei der B31 auf bayerischem Staatsgebiet bei Lindau/Schönau
und Rickatshofen. "Die zentrale Bedeutung der
beiden Anschlussstellen für die Verkehrsentlastung der Bodenseeufergemeinden Kressbronn, Nonnenhorn, Wasserburg und Bodolz
ist für mich unbestritten", betonte der Staatssekretär.