31.01.2006 05:17

Köberle pocht auf Planungsfall 7.5

Staatssekretär betont bei Verkehrskonferenz: Bündelung des Verkehrs auf der B30neu und der B31neu beste Konzeption

 

Friedrichshafen

 

Staatssekretär betont bei Verkehrskonferenz: Bündelung des Verkehrs auf der B30neu und der B31neu beste Konzeption

Friedrichshafen - "Seit dem Verzicht auf die A98 am nördlichen Bodenseeufer hat der Ausbau der Achse B30/B31, der so genannte Planungsfall 7.5, eine hohe Bedeutung." Das sagte Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle am gestrigen Montagabend bei einer Verkehrskonferenz in Friedrichshafen. Dies werde auch dadurch dokumentiert, dass das Land bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2003 beim Bund für die gesamte Ausbaustrecke die Einstufung in den vordringlichen Bedarf beantragt und erreicht habe. "Mit der Bündelung des Verkehrs auf der B30neu und der B31/B31neu wird die verkehrlich, städtebaulich, ökologisch und wirtschaftlich vorteilhafteste Konzeption umgesetzt", betonte Köberle.

Unter dem "Planungsfall 7.5" werde eine Gesamtkonzeption verstanden, zu der unter anderem sechs Straßenprojekte entlang der B31 und ein Projekt im Bereich der B 30 gehören. Auch im übrigen Straßennetz seien weitere Baumaßnahmen erforderlich. Damit erhalte man ein funktionierendes Straßen-Gesamtsystem. Dieses sei auf die unterschiedlichen Verkehrsbedürfnisse in den einzelnen Teilräumen zugeschnitten, ohne eine Verlagerung auf andere Straßen zu erzeugen. So sei zum Beispiel die Strecke mit den Ortsumgehungen Bermatingen, Markdorf und Kluftern ein wichtiger Baustein.

Nach den bisher gebauten Abschnitten und entsprechend dem Planungsstand hatten die Abschnitte auf der B31 von Überlingen/West bis Überlingen/Ost und die Ortsumfahrung Friedrichshafen von Immenstaad bis Friedrichshafen/Waggershausen höchste Priorität. Besonders bei der Ortsumfahrung Friedrichshafen bedauere das Land die Widerstände gegen das Straßenbauprojekt. "Ich meine, dass wir mit der sich momentan im Rechtsverfahren befindlichen Planung eine für alle Betroffenen akzeptable und ökologisch sinnvolle Lösung haben. Wir werden die Bedenken der Betroffenen angemessen prüfen, um abschließend einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zu erhalten", versicherte Köberle. Der Baubeginn für die genannten Projekte hänge dann von der Bestandskraft des jeweiligen Planfeststellungsbeschlusses und den vom Bund für den Bundesfernstraßenbau zur Verfügung gestellten Mitteln ab.

Ergänzend sei zu erwähnen, dass die Planung und der Bau des gesamten Bundesstraßenkonzepts nach dem "Planungsfall 7.5" mit einer Länge von rund 44 Kilometern und Kosten von rund 290 Millionen Euro nur nach und nach erfolgen könne. "Ich kann Ihnen aber versichern, dass das Regierungspräsidium Tübingen als Planungsbehörde die notwendigen Planungsschritte mit Nachdruck und den notwendigen personellen und finanziellen Kapazitäten betreibt," ergänzte Köberle. So sei beispielsweise auch der Ausbau der B30 von Friedrichshafen bis Ravensburg bereits in Planung. Die Planungen an der Strecke mit den Ortsumgehungen Bermatingen, Markdorf und Kluftern seien so weit fortgeschritten, dass im nächsten Jahr mit den notwendigen Rechtsverfahren begonnen werden könne.

Ein weiterer Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssituation am Bodensee sei der Bau der geplanten Anschlussstellen bei der B31 auf bayerischem Staatsgebiet bei Lindau/Schönau und Rickatshofen. "Die zentrale Bedeutung der beiden Anschlussstellen für die Verkehrsentlastung der Bodenseeufergemeinden Kressbronn, Nonnenhorn, Wasserburg und Bodolz ist für mich unbestritten", betonte der Staatssekretär.