FRIEDRICHSHAFEN (müh) Der
Kompromissvorschlag steht: Um das Planfeststellungsverfahren für den Weiterbau
nicht zu gefährden, soll die B 31 westlich von Friedrichshafen nach der
Überquerung der Brunnisach zunächst nur zweispurig bis zur Kläranlage
Immenstaad gebaut werden. Dies teilte Baubürgermeister Hornung dem Rat mit.
Dieter Hornung reagierte
gestern während der Gemeinderatssitzung auf eine Anfrage aus der CDU-Fraktion.
Carl Deppler wollte wissen, wie eine einvernehmliche Lösung mit Immenstaad
aussehen könne. "Wir haben Immen-staad am 9. Januar einen Vorschlag
unterbreitet, der jetzt von Juristen des Regierungspräsidiums überprüft
wird", informierte Hornung. Der Kompromiss aus Friedrichshafener
Perspektive sieht vor, dass die neue B 31 zwischen Colsman-Knoten und
Immenstaad zunächst nur bis zur Brunnisach vierspurig gebaut wird. Dann könne die
neue Straße bis zum Anschluss an die alte B 31 beim Grenzhof beziehungsweise
Klärwerk zweispurig verlaufen.
Hintergrund für den
Vorschlag sind vor allem technische Notwendigkeiten. Hornung erläuterte, dass
der Knoten Spaltenstein zum Anschluss der bestehenden Kreisstraße sowie die
Unterführung der Bahntrasse und die Überquerung der Brunnisach unbedingt
vierspurig erfolgen müssten, da hier eine Erweiterung später technisch kaum
machbar, das heißt vor allem nicht finanzierbar sei. Damit komme man der
Forderung aus Immenstaad, die Vierspurigkeit zunächst nicht bis zum Grenzhof zu
planen, entgegen. In einer späteren Ausbaustufe könne die B 31 dann wie im
Planungsfall 7 vorgesehen Richtung Westen nördlich von Immenstaad vierspurig
fortgesetzt werden.
Hornung machte deutlich,
dass bis auf die Einwendungen aus Immen-staad die Raumschaft ziemlich
geschlossen hinter den vorliegenden Planungen stehe. "Wir kommen
Immen-staad entgegen, weil wir das Gesamtprojekt nicht gefährden dürfen und
wollen." Erste Signale aus der Nachbargemeinde auf den Vorschlag seien
positiv. Bei Einverständnis müsse Immenstaad seine Einwendungen zurückziehen.
Hornung: "In Tübingen wird gerade geprüft, wie die Planung korrigiert
werden kann." Denkbar sei zum Beispiel ein so genannter Ausführungsvorbehalt,
der es erlaube, zunächst nur zwei Spuren ab der Brunnisach-Überquerung zu
verwirklichen, die Gesamtplanung und spätere vierspurige Weiterführung
Richtung Meersburg aber nicht gefährde. Hornung: "Wir dürfen
allerdings in keinem Fall eine neue Grundsatzdebatte um die B 31
anfangen."