Westknoten als Kreisel

 

Vorplanung der Ortsumfahrung Bermatingen-Ahausen - Teil 1: Westabschnitt

 

Bermatingen (sam) Die Ortsumfahrung Bermatingen-Ahausen hat ein Gesicht bekommen. Das Straßenbauamt Überlingen hat die Vorplanungen fertiggestellt, die den Beratungen im Gemeinderat und dem Bürgerentscheid zugrunde liegen werden. Nachdem der SÜDKURIER gestern Grundlinien und Stellungnahmen zur 4,7 Kilometer langen Ortsumfahrung zwischen dem Bermatinger Westknoten und dem Haslacher Hof vorgestellt hat, sollen nun die Straßenabschnitte im Einzelnen erläutert werden. Bis 2010 soll die neue Ortsumfahrung rund 15000 Fahrzeuge täglich aufnehmen, lauten die offiziellen Prognosen.

Aus Richtung Neufrach kommend wird nördlich der Bahnlinie ein Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 35 Meter und einem Flächenverbrauch von rund zwei Hektar den Verkehr der Landesstraße 205 aus dem Salemer Becken aufnehmen. Die alte Landestraße 205, die Ortsdurchfahrt Bermatingen, soll voraussichtlich zur Kreisstraße abgestuft werden, während der Hauptverkehrsstrom auf die ebenfalls vom Westkreisel abzweigende Ortsumfahrung, die Landesstraße 205 neu, gelenkt werden soll. Hier regte der ehemalige Straßenbauamtsleiter Berthold Frei an, die Ortsdurchfahrt durch eine so genannte T-Einmündung als "untergeordnet" kenntlich zu machen.

Straßenbauamtsleiter Hartmut Kohler hingegen favorisiert eine Kreisellösung, da ansonsten durch den Schrägeinschnitt die auf rund 1,5 Millionen Euro geschätzte und nach 50 Meter folgende Bahnunterführung deutlich teurer würde. Das Unterführungs-Bauwerk soll eine lichte Weite von 13,3 und eine lichte Höhe von 4,7 Meter erhalten.

Wirtschaftsweg

Unmittelbar südlich der Bahnunterführung wird ein Wirtschaftsweg mit 60 Tonnen Belastbarkeit und einer Weite von 18 Metern und ebenfalls einer Höhe von 4,7 Meter über die Ortsumfahrung geführt. Im anschließenden Bereich der "Weitwiesen" und der "Hegelwiesen" wird die Trasse auf einen rund 1,5 Meter hohen Damm angehoben, um zum Bereich der alten Ziegelei, die von der Ortsumfahrung angeschnitten wird, wieder auf Geländeniveau abzufallen.

Der Abstand zur Wohnbebauung an der Ziegeleistraße beträgt rund 250 Meter. Lärmschutzmaßnahmen sind laut Straßenbauamtsleiter von Landesseite nicht vorgesehen, da die Grenzwerte durchgängig unterschritten würden. Jedoch werde mit der Gemeinde darüber geredet, ob der Aushub für entsprechende Maßnahmen genutzt werden könnte. Es obliege laut Kohler der Gemeinde, die dafür benötigte Fläche bereitzustellen. Danach folgt der Straßenverlauf in östlicher Richtung dem Nordrand des Trinkwasserschutzgebietes und wird wieder auf 1,5 Meter angehoben.