Westknoten
als Kreisel |
Vorplanung
der Ortsumfahrung Bermatingen-Ahausen - Teil 1:
Westabschnitt |
Bermatingen (sam) Die
Ortsumfahrung Bermatingen-Ahausen hat ein Gesicht
bekommen. Das Straßenbauamt Überlingen hat die Vorplanungen fertiggestellt, die
den Beratungen im Gemeinderat und dem Bürgerentscheid zugrunde liegen werden.
Nachdem der SÜDKURIER gestern Grundlinien und Stellungnahmen zur 4,7 Kilometer
langen Ortsumfahrung zwischen dem Bermatinger
Westknoten und dem Haslacher Hof vorgestellt hat, sollen nun die
Straßenabschnitte im Einzelnen erläutert werden. Bis 2010 soll die neue
Ortsumfahrung rund 15000 Fahrzeuge täglich aufnehmen, lauten die offiziellen
Prognosen.
Aus Richtung Neufrach kommend wird nördlich der Bahnlinie ein
Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 35 Meter und einem Flächenverbrauch von
rund zwei Hektar den Verkehr der Landesstraße 205 aus dem Salemer
Becken aufnehmen. Die alte Landestraße 205, die Ortsdurchfahrt Bermatingen, soll voraussichtlich zur Kreisstraße abgestuft
werden, während der Hauptverkehrsstrom auf die ebenfalls vom Westkreisel
abzweigende Ortsumfahrung, die Landesstraße 205 neu, gelenkt werden soll. Hier
regte der ehemalige Straßenbauamtsleiter Berthold Frei an, die Ortsdurchfahrt
durch eine so genannte T-Einmündung als "untergeordnet" kenntlich zu
machen.
Straßenbauamtsleiter
Hartmut Kohler hingegen favorisiert eine Kreisellösung, da ansonsten durch den
Schrägeinschnitt die auf rund 1,5 Millionen Euro geschätzte und nach 50 Meter
folgende Bahnunterführung deutlich teurer würde. Das Unterführungs-Bauwerk soll
eine lichte Weite von 13,3 und eine lichte Höhe von 4,7 Meter erhalten.
Wirtschaftsweg
Unmittelbar südlich der
Bahnunterführung wird ein Wirtschaftsweg mit 60 Tonnen Belastbarkeit und einer
Weite von 18 Metern und ebenfalls einer Höhe von 4,7 Meter über die
Ortsumfahrung geführt. Im anschließenden Bereich der "Weitwiesen" und
der "Hegelwiesen" wird die Trasse auf einen rund 1,5 Meter hohen Damm
angehoben, um zum Bereich der alten Ziegelei, die von der Ortsumfahrung
angeschnitten wird, wieder auf Geländeniveau abzufallen.
Der Abstand zur
Wohnbebauung an der Ziegeleistraße beträgt rund 250 Meter. Lärmschutzmaßnahmen
sind laut Straßenbauamtsleiter von Landesseite nicht vorgesehen, da die
Grenzwerte durchgängig unterschritten würden. Jedoch werde mit der Gemeinde
darüber geredet, ob der Aushub für entsprechende Maßnahmen genutzt werden
könnte. Es obliege laut Kohler der Gemeinde, die dafür benötigte Fläche
bereitzustellen. Danach folgt der Straßenverlauf in östlicher Richtung dem
Nordrand des Trinkwasserschutzgebietes und wird wieder auf 1,5 Meter angehoben.