Immer noch offene Fragen zur Bermatinger Ortsumfahrung :


Stand Ende 2002, W.Jürgensmeyer

A.    Trasse

 

  1.  Wo verläuft die geplante Trasse ?
  2. Welche Straßenquerschnitte sind vorgesehen ?
  3. Wo verläuft die Straße auf einem Damm ? und in welcher Höhe ?
  4. Wieviel Hektar Gemeindefläche kostet die Straße mit ihren Anbindungsknoten und den anderen Nebenbauwerken ?
  5. Wer ist betroffen (Flurstücke, Privat-/Gemeindefläche) ?
  6. Wie sieht der Knoten zwischen Bermatingen und Ahausen aus (kreuzungsfrei, Kreisverkehr, stumpfer Stoß)?
  7. Wie sieht das Anbindungsbauwerk zur L205alt aus?
  8. Wie wird die Bahn gequert ?
  9. Wie sieht der Knoten zur B33 (Haslacher Hof) aus ?
  10. Wie werden Radfahrer und Fußgänger an/um/in den Knoten geführt ?
  11. Ist eine Straßenführung zur Kombination der Trassen P7.2a und P7.15 möglich ? ( d.h. Weiterführung der OU südlich der Bahn nach Neufrach mit dem Ziel, diese Hinterland-Trasse über die L205/L200 zum Andelshofer Weiher an die B31neu/A81 anzuschließen )
  12. Was bedeutet „Freihaltestreifen 20 Meter“ rechts und links neben der OU ?

 

B.    Verfahren

 

  1. Wie lautet der gesamte Zeitplan für Vorverfahren, Bau und Inbetriebnahme ?
  2. Wird ein Planfeststellungsverfahren oder ein einfacheres Verfahren angewendet?
  3. Soll eine Zweck-Flurbereinigung vor- oder nachgeschaltet werden ? Wenn ja, wer zahlt und wie viele Grundstückseigentümer sind betroffen, die nicht direkt an der Trasse liegen ?
  4. Nutzt Bermatingen einen Fachanwalt für seine Interessenwahrung gegenüber dem Regierungspräsidium ?
  5. Unterstützt Bermatingen ggf. Betroffene durch Information und Rechtsbeistand ?
  6. Wie wird sichergestellt, dass es sich bei der Ortsumfahrung nicht um ein Teilstück einer späteren Hinterland-Fernstraße handelt ( Kombination der P7,2a zur P7,15 ab Bermatingen )?
  7. Wie löst sich der Widerspruch auf zwischen „Kreisstraßen-Ortsumfahrung für einen DTV-Wert bis 20 000 KFZ/Tag“ gegenüber einer verbleibenden „Landesstraße L205alt im Ort“ mit aktuellem DTV von ca. 11 000 KFZ/Tag ?
  8. Wann wird die L205alt im Ort zurückgestuft zu einer Gemeindeverbindungsstraße Bermatingen / Markdorf ?
  9. Was bedeutet es für Bermatingen/Ahausen, wenn die vierspurige Straße P7.5 oder eine andere seenahe Alternative nicht oder erst nach frühestens 30 Jahren kommt ? ( mit und ohne Ortsumfahrung )
  10. Wie soll nach einer Generation das Straßennetz um Bermatingen/Ahausen aussehen ? Welche Verkehrs-Scenarien werden in Bermatingen und Ahausen gewünscht ? Wie soll sich das Dorf soziologisch entwickeln ? ( nur als Wohnstätte, oder auch als vollwertiges Dorf mit funktionierender Infrastruktur ? )
  11. Wer ist in Bermatingen/Ahausen neben den UVP-Bearbeitern und den offiziellen Naturschutzverbänden als Interessenvertreter der Landschaft anzusehen ?
  12. Sind von Bermatingen West bis Kreisverkehr Neufrach drei leistungsfähige Bahnunterführungen geplant ( Bermatingen, Wespach, Neufrach ) ?
  13. Nach welchen Entscheidungskriterien wird vom Gemeinderat die Entscheidung Pro oder Kontra Ortsumfahrung verlangt ( erfolgt eine öffentliche, qualifizierte, nachvollziehbare Abwägung )? Wie wird das dokumentiert? Gibt es eine Entscheidungsmatrix ?
  14. Welche anderen Entlastungsalternativen als eine OU wurden untersucht ?
  15. Warum wurde bisher keine optimierte Null-Lösung untersucht (z.B. Mimmenhausen/Neufrach – Ahausen – B33-„Ittendorf Nord“)?
  16. Wann wird die Null-Lösung für den Raum Bermatingen/Ahausen ernsthaft untersucht ( ggf. erst nach Anordnung des Verwaltungsgerichts ) ?
  17. Welche Unterhaltskosten für eine Kreisstraßen-OU muß die Gemeinde tragen?
  18. Wie und wo erfolgt der ökologische Flächenausgleich für den Verlust durch eine OU ?

 

C.    Umwelt

 

  1. Wie stellt sich die Lärmverteilung in Abhängigkeit zu verschiedenen Verkehrsprognosen und Ausbauvarianten einer OU über dem Gemeindegebiet dar ?
  2. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind für Anlieger der L205neu und ggf. an der L205alt planerisch vorgesehen ? Wer zahlt ?
  3. Welche Lärmpegel bestehen heute an der L205alt und welche dort nach dem Bau einer Ortsumfahrung ?
  4. Wie viele Bürger sind in Bermatingen und Ahausen vor und nach dem Bau einer Ortsumfahrung von Straßenlärm betroffen ?
  5. Wird die L205alt heruntergestuft bzw. umgewidmet?
  6. Welche Verkehrsbeschränkungen sind danach im Ort möglich und geplant (wie z.B. Rotampeln mit v< 40 Km/h) ?
  7. Wie vereinbaren sich die „schwerwiegenden ökologischen Bedenken“ aus der Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung zur Bodensee-Autobahn A98 und zur Hinterland-Trasse P7.2a mit der auf ca. gleicher Trasse verlaufenden Ortsumfahrung ?
  8. Welche Emmissionsdaten für die L205 alt und neu gibt es (Abgase, Lärm) ?
  9. Wie groß ist der inversionsgefährdete Raum durch zusätzlichen PKW/LKW-Fernverkehr auf der OU ( z.B. Smogeinfluß ) ?
  10. Sind die Emmissionstrends der PKW´s bzw. LKW´s bezüglich Lärm und Abgasen bekannt ( z.B. heute schon absolut <20% von 1980 mit schnell sinkender Tendenz bei Dieselabgasen und Lärm; seit 1999 minus 2% PKW-Verkehr pro Jahr)?
  11. Wie wird die Trinkwasserversorgung von Bermatingen dauerhaft geschützt (bei Bau und Betrieb der OU ) ?
  12. Werden die Gärtchen und die Weiher westlich vom Trinkwasserbrunnen zugeschüttet ?
  13. Wann wird das Gewerbegebiet im Westen von Bermatingen bis an die Ortsumfahrung ausgedehnt ?
  14. Wird der Abschnitt L205-Westteil bis Knoten K4749 mit 50 km/h begrenzt w erden ( Lärmschutz für die Siedlung ?)
  15. Wird die Bahnunterführung Bermatingen West schwerlast-tauglich ausgeführt ?

D.    Prognosen

  1.  Wie hoch und sind die tageszeitlich erfassten aktuellen Verkehrszahlen auf der L205, K7749, K7782 ?
  2. Wie lauten die Prognosen 2010/20 mit und ohne Ortsumfahrung zu diesen Straßen? Welche Basiswerte wurden dazu benutzt; welche Annahmen getroffen?
  3. Wie hoch ist der Verkehrsanteil heute, dessen Quelle und/oder Ziel die Gemeinde Bermatingen/Ahausen selbst ist ? ( Zeit- und ortsnahe Zählungen sind eine unverzichtbare Information zur Beurteilung des Entlastungsgrades durch eine neue Ortsumfahrung.)
  4. Um wieviel PKW/LKW wird der Fern- und Durchgangsverkehr bis zum Bau einer seenahen P7-Variante auf unserer OU zunehmen ?
  5. Um wieviel PKW/LKW wird der Fern- und Durchgangsverkehr nach dem Bau einer seenahen P7-Variante auf einer bestehenden OU abnehmen ?
  6. Wie wirkt sich die Entlastung der L205 durch den Ausbau der L204 im Deggenhausertal aus ? ( Strecke Salem/Frickingen – Ravensburg )
  7. Wie wirkt sich die geplante Erweiterung des Salemer Gewerbegebietes mit der Bahnunterführung (K7759) und der OU Neufrach auf den Durchgangsverkehr in Bermatingen und speziell Ahausen aus ?
  8. Wie stark wird Ahausen durch den geplante „Vollausbau der K7782“ zusätzlich belastet ( Mühlhofen-Ahausen-Ittendorf-Kippenhausen ) ?
  9. Welchen Einfluß auf Ahausener Verkehr hat der weitere Ausbau des Salemer Gewerbegebietes im Richtung Mimmenhausen?
  10. Welche max. Leistungsfähigkeit haben die zwei Kreisverkehre (L205 und B33) in Markdorf als natürliche Begrenzung für die Verkehrszunahme der L205alt ?
  11. Welche Erhaltungsaufwendungen heute und nach dem Bau einer OU für die Straßen in und um Bermatingen / Ahausen trägt die Gemeinde, desgleichen für die „Kreisstraßen-OU“ zusätzlich einschließlich der Lärmschutzverbauung und der Zusatzflächen neben der OU? ( Stand 6/99 ist das BW Landes- und Kommunalstraßen-Netz zu 37% in schlechtem bis sehr schlechtem Zustand; der Status quo-Bedarf erfordert >1.5 EUR/m², es werden aber je nach Straßenkategorie nur 19-50% der erforderlichen Mittel lt. „Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen“ ausgegeben ).
  12. Warum soll trotz sinkender Bevölkerungszahl noch weiterer Straßen-Neubau betrieben werden?
  13. Warum wird mit unrealistischen Verkehrsprognosen Straßenbau begründet?
  14. Wann gibt es aktuelle, widerspruchsfreie Verkehrsprognosen? ( Alle Prognosen für 2010 setzen in absolut unrealistischer Weise bereits die Befahrbarkeit der B30neu RV-FN und der B31neu FN-West voraus. Außerdem werden Ausweichverkehre und die langjährigen Bauphasen nicht berücksichtigt. Die Basiszahlen der Straßenbauer-Prognosen sind 4-6 Jahre alt und alles andere als schlüssig ! )

E.    allgemein

  1. Wann ist der Komplex Ortsumfahrung durch Beantwortung unserer und weiterer wichtiger Bürgerfragen entscheidungsreif ? (Jetzt ist er es bestimmt noch nicht, auch wenn Herr Prof. Dr. Jany, CDU, Kreistagsmitglied und stellvertretender Bermatinger Bürgermeister bereits im April 2001 auf höchst fragwürdiger Basis den Kreistag informierte, „ ... dass die Willensbildung in der Gemeinde Bermatingen bereits im Februar < 2001 > des Jahres positiv abgeschlossen wurde“, s. Kreistagsprotokoll zu dieser Sitzung ).
  2. Wie stellt sich die anteilige Finanzierung der Ortsumfahrung einschließlich interner Sonderaufwendungen ( z.B. erweiterter Lärmschutz an der neuen Trasse und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung / -Sicherung des Dorfkerns ) im Gemeindehaushalt dar ? Was wird dafür alles zurückgestellt bzw. aufgegeben?
  3. Wann wird das vom Kreistag geforderte Bürgervotum eingeholt ?
  4. Welche finanziellen Konsequenzen hat im Bürgerentscheid ein mehrheitliches NEIN der Bürger zu einer doch gebauten OU  ( z.B. als Landesstraße auf Betreiben des RegPräs und/oder von Minister Müller )?
  5. Wie sieht der Dorfkern-Entwicklungsplan von Bermatingen für die nächsten 20 Jahre aus ? Warum wird er nicht in einem ständigen Bürgerausschuß bearbeitet
  6. ( z.B. durch einen kostengünstigen Agenda 21-Kreis plus beratende Fachleute )?
  7. Warum gibt es noch keinen qualifizierten Gesamtgemeinde-Entwicklungsplan?
  8. Wie und wann werden die Bürger offiziell über das Pro und Kontra einer OU und ihre Alternativen informiert? Wird vor den Sommerferien ein Zwischenstand im Gemeindeblatt veröffentlicht?


( Seit dem Kreistagsbeschluß für die Planungsfreigabe einer gemeinsame Ortsumfahrung Markdorf/Bermatingen im April 2001 hat bis zum Jahresende 2002 weder der Gemeinderat, noch der alte oder der neue Bürgermeister oder eine Gemeinderatsfraktionen auch nur eine einzige neutrale, fachkundige Bürgerinformation zur Sache abgegeben, die die wichtigsten der oben angeführten Fragen ausreichend beantwortet. Es liegt der Schluß nahe, dass sich bei genaueren Untersuchungen die Ortsentlastung in Form der heute bekannten Ortsumfahrungs-Planung als grandiose, alle belastende Fehlplanung herausstellt, oder daß das Thema Ruck Zuck in undemokratischer Weise ohne sachkundige Bürgerschaft und mit einem übertölpelten Gemeinderat abgehandelt werden soll.  Warum auch immer ;  siehe u.a. den Versuch oben : „Dr.Jany im Kreistag“ )