Planfeststellungsverfahren
zur Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen, Bauabschnitt
II B (Immenstaad - Waggershausen);
Regierungspräsidium leitet Änderungsverfahren ein
Das
Regierungspräsidium Tübingen führt das Planfeststellungsverfahren zur
Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen/Waggershausen
(Kreisstraße 7739), Bauabschnitt II B, mit geänderten Plänen fort.
Die Durchführung eines Änderungsverfahrens wurde aufgrund zahlreicher
Planänderungen, die sich unter anderem aus Einwendungen privat betroffener
Grundstückseigentümer und Stellungnahmen von Behörden im
Planfeststellungsverfahren ergeben haben, erforderlich.
Gegenstand der neuen Auslegungen sind ausschließlich die Planänderungen.
Diese liegen von Montag, 19.02.2007, bis einschließlich Montag, 19.03.2007,
bei der Stadt Friedrichshafen im Technischen Rathaus zur allgemeinen Einsicht
aus.
Auch in Immenstaad werden Teile der Planunterlagen in der gleichen Zeit
während der Dienststunden im Bürgermeisteramt ausgelegt.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Unterlagen, aus denen die Anwohner
entlang der B 31 in Immenstaad erkennen können, ob für sie eine zusätzliche,
durch das Vorhaben hervorgerufene Lärm- und Schadstoffbelastung entstehen
könnte.
Die wesentlichen Änderungen an der Planung umfassen unter anderem Maßnahmen
des Lärmschutzes, Änderungen am vorgesehenen Netz der Geh- und Radwege sowie
der Wirtschafts- und Waldwege. Die vorgesehene Grünbrücke im Bereich des
Buschachwaldes soll auf eine Länge von 50 Metern vergrößert werden. Ferner
werden Maßnahmen des Artenschutzes erforderlich.
Aufgrund neuer Lärmberechnungen, die wegen der Fortschreibung des
Verkehrsgutachtens auf das Jahr 2020 notwendig wurden, ist zusätzlicher
aktiver Lärmschutz vorgesehen. Lärmschutzwälle, Lärmschutzwände,
Geländemodellierungen und Seitenablagerungen werden zum Teil verlängert,
erhöht oder neu geplant.
Jeder, dessen Belange durch die Planänderungen berührt werden, kann bis
spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (also bis zum
02.04.2007) schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der Stadt
Friedrichshafen oder bei der Gemeinde Immenstaad sowie beim
Regierungspräsidium Tübingen erheben. Weitere Informationen können den
ortsüblichen Bekanntmachungen in Friedrichshafen und Immenstaad entnommen
werden.
Ob ein weiterer Erörterungstermin notwendig wird und wann dieser
gegebenenfalls stattfinden kann, hängt vom Inhalt und der Anzahl der neuen
Einwendungen ab. Das Regierungspräsidium möchte den Termin möglichst noch vor
den Sommerferien durchführen, um den angestrebten Zeitplan, der bisher einen
Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2007 vorsieht, einhalten zu können.
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