Pressemitteilung

14.02.2007

 

Planfeststellungsverfahren zur Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen, Bauabschnitt II B (Immenstaad - Waggershausen);
Regierungspräsidium leitet Änderungsverfahren ein



Das Regierungspräsidium Tübingen führt das Planfeststellungsverfahren zur Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen/Waggershausen (Kreisstraße 7739), Bauabschnitt II B, mit geänderten Plänen fort.
Die Durchführung eines Änderungsverfahrens wurde aufgrund zahlreicher Planänderungen, die sich unter anderem aus Einwendungen privat betroffener Grundstückseigentümer und Stellungnahmen von Behörden im Planfeststellungsverfahren ergeben haben, erforderlich.

Gegenstand der neuen Auslegungen sind ausschließlich die Planänderungen.
Diese liegen von Montag, 19.02.2007, bis einschließlich Montag, 19.03.2007, bei der Stadt Friedrichshafen im Technischen Rathaus zur allgemeinen Einsicht aus.

Auch in Immenstaad werden Teile der Planunterlagen in der gleichen Zeit während der Dienststunden im Bürgermeisteramt ausgelegt.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Unterlagen, aus denen die Anwohner entlang der B 31 in Immenstaad erkennen können, ob für sie eine zusätzliche, durch das Vorhaben hervorgerufene Lärm- und Schadstoffbelastung entstehen könnte.

Die wesentlichen Änderungen an der Planung umfassen unter anderem Maßnahmen des Lärmschutzes, Änderungen am vorgesehenen Netz der Geh- und Radwege sowie der Wirtschafts- und Waldwege. Die vorgesehene Grünbrücke im Bereich des Buschachwaldes soll auf eine Länge von 50 Metern vergrößert werden. Ferner werden Maßnahmen des Artenschutzes erforderlich.

Aufgrund neuer Lärmberechnungen, die wegen der Fortschreibung des Verkehrsgutachtens auf das Jahr 2020 notwendig wurden, ist zusätzlicher aktiver Lärmschutz vorgesehen. Lärmschutzwälle, Lärmschutzwände, Geländemodellierungen und Seitenablagerungen werden zum Teil verlängert, erhöht oder neu geplant.

Jeder, dessen Belange durch die Planänderungen berührt werden, kann bis spätestens zwei  Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (also bis zum 02.04.2007) schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der Stadt Friedrichshafen oder bei der Gemeinde Immenstaad sowie beim Regierungspräsidium Tübingen erheben. Weitere Informationen können den ortsüblichen Bekanntmachungen in Friedrichshafen und Immenstaad entnommen werden.

Ob ein weiterer Erörterungstermin notwendig wird und wann dieser gegebenenfalls stattfinden kann, hängt vom Inhalt und der Anzahl der neuen Einwendungen ab. Das Regierungspräsidium möchte den Termin möglichst noch vor den Sommerferien durchführen, um den angestrebten Zeitplan, der bisher einen Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2007 vorsieht, einhalten zu können.