B 31: Brückenbauer könnten 2010 anrücken

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Mannheim zum Weiterbau der B 31 zwischen Friedrichshafen und Immenstaad rückt ein Baubeginn in greifbare Nähe. Frühestens 2010 kann es mit Vorarbeiten losgehen. Hängt nun alles von der Politik ab?

(FRIEDRICHSHAFEN/müh) Die SZ liefert Antworten auf brennende Fragen.

Wie sehen nach dem VGH-Urteil die nächsten Schritte aus?

Jetzt wird's juristisch: Binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung durch das VGH müssen die Kläger (gegen den Planfeststellungsbeschluss B 31-West) eine "Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision" beim VGH Mannheim vorgelegt haben. Dann entscheidet zunächst der VGH-Senat in Mannheim. Lehnt er die Beschwerde ab, wovon auszugehen ist, werden die Akten innerhalb von zwei Monaten weitergereicht zum Bundesverwaltungsgericht (BVG) nach Leipzig. Dort dauert die Prüfung in der Regel drei bis vier Monate. Lehnt das BVG die Beschwerde ab, ist das B-31-Urteil Anfang 2010 endgültig rechtskräftig. Würde das BVG eine Revision doch zulassen, wäre frühestens Ende 2010 mit einem Urteil zu rechnen.

Was machen die Straßenplaner?

Beim Regierungspräsidium Tübingen werten die Straßenplaner das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichtes als "Startschuss" für die Ausführungsplanung. "Das Urteil hat Indizwirkung", sagte gestern ein Sprecher des RP der Schwäbischen Zeitung. Man gehe davon aus, dass es so bestehen bleibe. Zug um Zug plane man nun detailliert den Bau der B 31 zwischen Friedrichshafen und Immenstaad. Diese Ausführungsplanung dauert etwa zwei Jahre, also bis Frühherbst 2011. Trotzdem könne mit dem Bau einzelner Maßnahmen schon 2010 begonnen werden, zum Beispiel mit Brückenbauwerken oder dem Tunnel bei Waggershausen. Sollte es wider Erwarten doch eine Zulassung der Revision geben, werde man in Tübingen die Arbeiten wieder etwas drosseln müssen, heißt es beim RP.

Wovon ist die Realisierung der B 31 jetzt abhängig?

Der Bau dieses Abschnitts der B 31 ist jetzt von der Finanzierung abhängig. Die momentan rund 70 Millionen Euro müssten vom Bundesverkehrsministerium frei gegeben werden. Hiermit ist nach gegenwärtigem Sachstand in den nächsten Jahren nicht zu rechnen, da es in Baden-Württemberg einen großen Überhang an baureifen Straßen gibt, also Projekten, die ebenfalls nur noch aufs Geld warten.

Gibt es trotzdem eine Chance, mit dem Bau schnell zu beginnen?

Vielleicht. Die B 31 ist bereits im vordringlichen Straßenbaubedarf des Landes Baden-Württemberg an höchster Stelle positioniert, kam aber jüngst bei vorgezogenen Bauprojekten im Rahmen der Konjunkturprogramme des Bundes trotzdem nicht zum Zuge. Die Begründung: Rechtsunsicherheit. Diese "aufschiebende" Argumentation fällt nach dem VGH-Urteil nun weg. Ob das Geld für die B 31 bereitgestellt wird, ist nun eine politische Entscheidung. Denn das Bundesverkehrsministerium kann seine Prioritäten in Zusammenarbeit mit der Landesregierung Baden-Württemberg frei setzen.

Konkurriert der Weiterbau der B 31 mit dem Baubeginn für die B 30 südlich von Ravensburg?

Grundsätzlich konkurriert die B 31 mit jedem Vorhaben in Deutschland, bei dem es um Bundesgelder geht. Mit der B 30-Trasse von Ravensburg-Süd bis kurz vor Meckenbeuren aber nicht, weil diese bereits seit Anfang 2006 planfestgestellt und damit rechtskräftig ist. Es wurden schon zehn Millionen Euro in Vorarbeiten investiert. Nach dem Lückenschluss auf der A 96 südlich von Leutkirch und der Umfahrung Isny ist in der Region Oberschwaben nun eindeutig die B 30 an der Reihe - und zwar vor einem Baubeginn in Friedrichshafen. Im Übrigen profitiert Friedrichshafen sehr von einem zügigen Weiterbau der B 30, um dann später den Lückenschluss zur B 31 auf einer neuen Trasse Richtung Messe planerisch in Angriff zu nehmen.

Was können wir tun?

Unbedingt weiter politisch Druck machen: Gerade vor der Bundestagswahl im September sollten vor Ort alle Register gezogen werden, um die Berliner Politik von der Notwendigkeit des Ausbaus der B 31 zu überzeugen. Denn der Weiterbau dieser Straße gehört zweifellos zu den überfälligen Vorhaben in Baden-Württemberg. Gefordert sind vor allem: Oberbürgermeister Andreas Brand, Landrat Lothar Wölfle, die Landtagsabgeordneten Ulrich Müller, Norbert Zeller und Hans-Peter Wetzel, der Bundestagsabgeordnete Andreas Schockenhoff sowie natürlich alle Bürgerinnen und Bürger in der Region, die die Straße wollen. Die Bevölkerung sollte alle bevorstehenden Aktionen und Hilferufe Richtung Stuttgart und Berlin tatkräftig unterstützen.

Welche Folgen hat das VGH-Urteil für die geplante B 31-Trasse zwischen Überlingen und Immenstaad?

Einfach gesagt: Umso schneller mit dem Bau in FN begonnen wird, umso besser ist das für alle B-31-Projekte. Hier muss man grob zwischen zwei Abschnitten unterscheiden: Das 4,5 Kilometer lange Stück zwischen Überlingen-West und Überlingen-Ost ist wie die B 30-Süd bei Ravensburg planfestgestellt und damit in etwa zeitgleich mit Friedrichshafen an der Reihe. Der Neubau dieser Bundesstraße entlang des Provisoriums in Überlingen (Tierheimkreuzung bis Burgberg) wird etwa 31 Millionen Euro kosten. Der Ausbau der restlichen B 31 zwischen Überlingen und Immenstaad wird nach aktuellem Stand sicher erst zwischen 2020 und 2030 möglich sein.

 (Erschienen: 11.08.2009)