B 31 kann gebaut werden

Die Klagen gegen den vierspurigen Neubau der B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen sind erfolglos geblieben.

(FRIEDRICHSHAFEN/sz) Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat heute alle sieben Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Die B 31 kann gebaut werden. Geklagt hatten mehrere Einzelkläger, die sich gegen die teilweise Inanspruchnahme ihrer landwirtschaftlich genutzten Grundstücke durch das Planvorhaben sowie gegen die zu erwartende Lärmbelastung wehren.

Zusammen mit dem ebenfalls klagenden BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg) haben die Kläger vor allem geltend gemacht, die Planung verstoße gegen Vorschriften des Arten- und Habitatschutzrechts, weil Teile des Mühlbachs mit seinem Bachmuschelvorkommen durch die Planung in Anspruch genommen würden. Außerdem seien mehrere Planungsalternativen, die tatsächlich zur Verfügung gestanden hätten, zu Unrecht nicht erwogen worden. Die Planung sei deshalb in mehrfacher Hinsicht abwägungsfehlerhaft. Sie beruhe nicht zuletzt auf einer fehlerhaften Verkehrsprognose.

Der VGH ist der Argumentation der Kläger nicht gefolgt. Die Revision wurde nicht zuzulassen. Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteile durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

(Erschienen: 07.08.2009)