06.03.2007 00:09
Zum Artikel-"Stadt
erlaubt Rodung von Hochstammbäumen" SZ vom 2. März:
"Aus Verantwortung für
die-nachfolgenden Generationen und die Natur selbst
muss es unser Ziel sein, möglichst schonend mit den natürlichen Ressourcen
unserer reizvollen, aber zugleich empfindlichen Landschaft umzugehen. Ihr
Schutz wird deshalb ein wesentlicher Bestandteil aller städtischen Aktivitäten
sein." So steht es im Stadtleitbild von Friedrichshafen. Aber Papier ist
geduldig und im Zweifelsfall kümmern sich die Verantwortlichen einen Deut um
solche Leitbilder.-Jüngstes Beispiel: die Rodung von
100 alten Apfelbäumen auf einer-Streuobstwiese in
Efrizweiler, geschehen auf einem städtischen Grundstück und von oberster Stelle
abgesegnet.
In der
Stadtbiotopkartierung wird die Bedeutung dieser Obstwiese als "hoch"
eingestuft. Sie ist ein Rückzugsgebiet für bedrohte und streng geschützte
Tierarten. Aber die Verantwortlichen machen sich nicht einmal die Mühe, diesen
Sachverhalt von Fachleuten überprüfen zu lassen. Jetzt müssen sie sich fragen
lassen, ob die Rodung nicht gegen die Paragrafen 42,43 BNatSchG
im Zusammenhang mit Artikel 12 FFH RL verstößt. So gehört beispielsweise-der
Grünspecht zu den nach europäischem Recht streng geschützten Arten. Neben der
Missachtung des Artenschutzes kann man an dieser Aktion sehen, wie die Stadt
mit den Belangen ihrer Ortschaften umspringt. So wurde der Ortsvorsteher von
Kluftern erst nachträglich von der Abholzaktion in Kenntnis gesetzt. Außerdem
zeigt der Vorgang, welchen Stellenwert Umwelt und Natur haben, wenn völlig
übertriebener Straßenbau die Szene beherrscht.
Da die Stadt auf der
Gemarkung Kluftern in großem Stil Flächen gekauft hat und noch weitere erwerben
wird, kann man sich schon einmal ausmalen, was passieren wird, wenn die
Straßenbauer weiterhin das Sagen haben.
Gerhard Schwaderer,
Friedrichshafen