06.03.2007 00:09

Stadt missachtet den Artenschutz

Zum Artikel-"Stadt erlaubt Rodung von Hochstammbäumen" SZ vom 2. März:

"Aus Verantwortung für die-nachfolgenden Generationen und die Natur selbst muss es unser Ziel sein, möglichst schonend mit den natürlichen Ressourcen unserer reizvollen, aber zugleich empfindlichen Landschaft umzugehen. Ihr Schutz wird deshalb ein wesentlicher Bestandteil aller städtischen Aktivitäten sein." So steht es im Stadtleitbild von Friedrichshafen. Aber Papier ist geduldig und im Zweifelsfall kümmern sich die Verantwortlichen einen Deut um solche Leitbilder.-Jüngstes Beispiel: die Rodung von 100 alten Apfelbäumen auf einer-Streuobstwiese in Efrizweiler, geschehen auf einem städtischen Grundstück und von oberster Stelle abgesegnet.

In der Stadtbiotopkartierung wird die Bedeutung dieser Obstwiese als "hoch" eingestuft. Sie ist ein Rückzugsgebiet für bedrohte und streng geschützte Tierarten. Aber die Verantwortlichen machen sich nicht einmal die Mühe, diesen Sachverhalt von Fachleuten überprüfen zu lassen. Jetzt müssen sie sich fragen lassen, ob die Rodung nicht gegen die Paragrafen 42,43 BNatSchG im Zusammenhang mit Artikel 12 FFH RL verstößt. So gehört beispielsweise-der Grünspecht zu den nach europäischem Recht streng geschützten Arten. Neben der Missachtung des Artenschutzes kann man an dieser Aktion sehen, wie die Stadt mit den Belangen ihrer Ortschaften umspringt. So wurde der Ortsvorsteher von Kluftern erst nachträglich von der Abholzaktion in Kenntnis gesetzt. Außerdem zeigt der Vorgang, welchen Stellenwert Umwelt und Natur haben, wenn völlig übertriebener Straßenbau die Szene beherrscht.

Da die Stadt auf der Gemarkung Kluftern in großem Stil Flächen gekauft hat und noch weitere erwerben wird, kann man sich schon einmal ausmalen, was passieren wird, wenn die Straßenbauer weiterhin das Sagen haben.

Gerhard Schwaderer, Friedrichshafen