Tunnelverlängerung ohne Planfeststellungsverfahren
genehmigt
Von Anton
Fuchsloch
Ein ergänzendes, unter Umständen zeitaufwendiges Planfeststellungsverfahren für
den Neubau der B 31 zur Verlängerung des Tunnels in Waggershausen
ist vom Tisch. Wie das Regierungspräsidium (RP) Tübingen am Montag mitteilte,
ist ein solches Verfahren nun doch nicht nötig. Die Tunnelverlängerung ist
damit genehmigt. Damit ist die letzte planrechtliche Hürde für das Bauvorhaben
überwunden.
Als
Begründung für die überraschende Entscheidung führt die Behörde im wesentlichen zwei Faktoren an: Zum Einen
wollte sie Bürokratie vermeiden, zum andern räumen Gesetze „bei unwesentlichen
Änderungen“ eine solche Möglichkeit ausdrücklich ein. Voraussetzung für die
Entscheidung seien außerdem die Kostenübernahme der Tunnelverlängerung durch
die Stadt Friedrichshafen und die Zustimmung des Bundes als Vorhabensträger
gewesen.
„Wir freuen
uns, über die Genehmigung“, sagte Oberbürgermeister Andreas Brand in einer
ersten Stellungnahme. Die Stadt stehe zu ihren Zusagen und stelle die
veranschlagten Mittel (insgesamt 22,7 Millionen Euro) zur Verfügung. Damit
hätten RP und Stadt ihre Hausaufgaben gemacht. „Jetzt ist Berlin am Zug, und
wir erwarten, dass auch Frau Bundeskanzlerin Merkel ihr Wort hält“, so Brand.
Der OB erinnert damit an ihre Rede bei der Eröffnung der Eurobike Ende August,
wo sie deutlich machte, dass es eigentlich nur noch an dem ergänzenden
Planfeststellungsverfahren liegt. „Wenn das Regierungspräsidium damit fertig
ist, stehen die Chancen für eine Finanzierung gut“, sagte die Kanzlerin vor
knapp drei Monaten.
„Wir hoffen
darauf, dass der Bund im Zuge der Koalitionsverhandlungen mehr Geld für die
Infrastruktur und damit den Ausbau der B 31 bereitstellt. Nur mit mehr Geld für
Straße und Schiene lassen sich die zentralen Infrastrukturvorhaben in unserer
Stadt verwirklichen. Wir setzen auf ein klares Bekenntnis durch Bund und Land“,
sagte der OB.
Mahnung an
die Kanzlerin
„Das ist
eine ausgesprochen positive Entwicklung“, sagt Bundestagsabgeordneter Lothar Riebsamen (CDU). „Ich nehme die Kanzlerin beim Wort und
werde sie daran erinnern, dass die letzte Hürde gefallen und der Weg für einen
Baubeginn geebnet ist.“ Nachdem die B 31 sowohl im Investitionsrahmenplan wie
auch im Bundesverkehrswegeplan bestplatztiert sei,
halte er es für möglich, das Bauvorhaben im Haushaltsplan 2015 unterzubringen.
Wenn eine Maut oder Vignette nach österreichischem Vorbild dazu einen Beitrag
leisten könnte, wäre es gut. Aber es sollte auch ohne diese Hilfe gelingen, so Riebsamen.
„Ich habe
nie damit gerechnet, dass ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren je
Schwierigkeiten bereiten könnte“, sagte Martin Hahn (Grüne). Der
Landtagsabgeordnete ist dennoch froh, dass des RP die Sache gut abgewickelt
hat. Die große frage sei, was die
Koalitionsverhandlungen bringen. Es müsse einfach mehr in den Etat, sonst werde
nichts vorangehen. Die Frage einer Maut ist für ihn dabei zweitranig. Sie werde
nicht das Geld bringen, das uns fehlt, meint Hahn. Als Etappensieg hat der
Sprecher der Bürgerinitiative Pro B 31, Rolf Schilpp,
die Nachricht aus Tübingen aufgenommen. Jetzt hätten alle bis auf dem Bund ihre
Hausaufgaben gemacht. Der nächste Schritt sei eine Finanzierungszusage. „Wir
werden jetzt die Aussage der Kanzlerin einfordern“, so Schilpp.
Er setzt fest auf einen Spatenstich im Jahr 2015, mahnt aber auch das Land, die
Ausführungsplanung, die Ausschreibung und Vergabe voranzutreiben.
(Erschienen:
04.11.2013 19:51)
Kommentar:
Letzte Instanz: Berlin
Von Anton
Fuchsloch
Es geht als doch. Ohne den üblichen bürokratischen Aufwand. Die B 31 neu
zwischen Friedrichshafen-West und Immenstaad ist
planerisch und rechtlich in trockenen Tüchern. Im Grunde ist sie das schon seit
drei Jahren. 2010 wurde die Planfeststellung vom Bundesverwaltungsgericht
bestätigt – in letzter Instanz. Die Verlängerung des Tunnels in Waggershausen von 600 auf 700 Meter war nicht mehr als eine
Zugabe und Verbesserung: weniger Lärm für die Anwohner, mehr Grün auf der Tunnelüberdecklung und nicht mehr Flächenverbrauch. Das
waren schlagende Argumente. Doch im Hinblick auf die komplizierte Gesetzeslage
gibt der gesunde Menschenverstand nicht immer den letzten Ausschlag. Ein
Verfahren muss nach Recht und Gesetz durchgezogen werden, und das kann schon
mal dauern. Befürchtungen, dass es deshalb zu weiteren Verzögerungen kommt und
der Bund sich um die Finanzierung keine Gedanken machen muss, waren nicht von
der Hand zu weisen. Doch diesmal hat die Kanzlerin die Landesbehörde an der
Ehre gepackt. Dazu kommt, dass sich die Stadt Friedrichshafen schwer ins Zeug
legt, für die Mehrkosten der Tunnelverlängerung in Höhe von 11,2 Millionen Euro
aufkommt und auch noch für Unterhalt und Betrieb eine Ablöse von 11,5 Millionen
Euro zahlt. Jetzt gibt es keine Ausrede, kein Taktieren mehr. Das nächste muss
eine Finanzierungszusage aus Berlin sein, und die darf nicht mehr lange auf
sich warten lassen.
(Erschienen:
04.11.2013 19:51)