Minister
Hermann: Schwerpunkt im Straßenbau liegt im Erhalt
27.03.2013
Verteilung der Mittel nach
Dringlichkeit
Viele Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg sind in Folge wachsender
Verkehrsbelastung und nicht ausreichender Erhaltungsmaßnahmen in den
vergangenen Jahren dringend sanierungsbedürftig. Wie die Ergebnisse der
jüngsten Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) zeigen, hat sich der Zustand
der Bundes- und Landesstraßen seit der letzten Erhebung weiter verschlechtert.
„Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung und der Bund auf den Erhalt
des umfangreichen Straßennetzes in Baden-Württemberg einen besonderen
Schwerpunkt legen und die Mittel dafür deutlich erhöht haben. Zu lange wurde in
den früheren Jahren Neubau von Straßen auf Kosten der Substanz finanziert“,
sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am Mittwoch in Stuttgart bei der
Vorstellung der aktuellen Zustandserfassung und –bewertung
der Bundes- und Landesstraßen.
Staatssekretärin Gisela Splett betonte: „Durch die
abschnittsweise Zusammenfassung sanierungsbedürftiger Strecken und die
Berücksichtigung der Verkehrsbelastung ist es jetzt möglich, die begrenzten
Gelder noch zielgenauer nach der Dringlichkeit der jeweiligen Maßnahmen
einzusetzen. Damit setzen wir die beim Neu- und Ausbau begonnene Priorisierung auch beim Straßenerhalt fort.“
Verschlechterung des Zustandes von
Straßen und Brücken
Wie notwendig die stärkeren Anstrengungen für den Erhalt der Straßen sind, wird
durch die aktuellen Werte der alle vier Jahre durchgeführten ZEB deutlich: Bei
den Bundesstraßen im Land verschlechterte sich zwischen 2007 und 2011 der
Gesamtzustandswert von 2,5 auf 2,7 (die Notenskala für die Fahrbahn reicht von
1,0 bis 5,0). Bei den Landesstraßen ging der Wert zwischen 2008 und 2012 von
2,9 auf 3,1 zurück. Inzwischen befinden sich 20 Prozent der Bundesstraßen (ca.
800 km) und 27,8 Prozent der Landesstraßen (ca. 2.700 km) in einem sehr
schlechten Zustand (Note 4,5 bis 5,0). Auch bei den Brücken ist eine leichte
Verschlechterung bei der Bausubstanz zu verzeichnen.
Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist die signifikant gestiegene Belastung
der Straßen und Brücken in Folge der Zunahme des Schwerverkehrs in den
vergangenen Jahrzehnten, die Zunahme des durchschnittlichen Alters der Bauwerke
und häufige Frost-Tau-Wechsel in den zurückliegenden Wintern. Hinzu kommen die
in den vergangenen Jahren nicht ausreichenden Finanzmittel zur Umsetzung aller
notwendigen Erhaltungsmaßnahmen.
Verstärkung und Verstetigung der
Erhaltungsmittel
Der jährliche Bedarf für die Erhaltungsaufwendungen an den Fahrbahnen und
Bauwerken der Bundesautobahnen beläuft sich auf rund 140 Mio. Euro und an den
Fahrbahnen und Bauwerken der Bundesstraßen auf rund 110 Mio. Euro. Für die
Brückenertüchtigung besteht ein zusätzlicher Bedarf von rund 100 Mio. Euro. Im
Jahr 2013 stehen für die Erhaltung der Bundesfernstraßen rund 300 Mio. Euro zur
Verfügung. Die Erhaltungsmittel sollen bis 2015 auf rund 350 Mio. Euro
angehoben werden, so dass in den kommenden Jahren ausreichend Geld für den
Erhalt der Bundesstraßen zur Verfügung stehen wird.
Für die Landesstraßen einschließlich der Bauwerkserhaltung sind jährlich 80
Mio. Euro zur Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes nötig. Mindestens 100
Mio. Euro werden gebraucht, um eine Verbesserung durch nachträgliche Sanierung
zu erreichen. Die Landesregierung hat daher die Erhaltungsmittel auf insgesamt
100 Mio. Euro verstärkt. Allerdings sind daraus die laufenden Rückzahlungen für
das von der Vorgängerregierung aufgelegte Landesinfrastrukturprogramm in Höhe
von rund 23 Mio. Euro jährlich bis 2014 zu finanzieren. Der Finanzbedarf für
die Brückenertüchtigung liegt bei jährlich rund 40 Mio. Euro und wird vom Jahr
2015 an fällig.
Nachhaltiger Einsatz der knappen
Haushaltsmittel
„Wir werden die knappen Haushaltsmittel zukünftig noch effizienter einsetzen“,
kündigte Minister Hermann an. Bei den Fahrbahnen werden bei der jährlichen
Mittelverteilung künftig die aktuelle Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) und die Verkehrsbelastung maßgeblich sein.
Auch bei den Brücken wird sich die Zuteilung der Erhaltungsmittel künftig
stärker an der landesweiten Verteilung des Bauwerkszustands orientieren. Durch
diese Vorgehensweise wird ein Höchstmaß an Transparenz im Erhaltungsmanagement
erreicht.“
Erprobung neuartiger, kostengünstiger
und umweltfreundlicher Bauverfahren
Die Straßenbauverwaltung des Landes hat im Jahr 2012 in mehreren Pilotprojekten
neuartige Bauverfahren im Erhaltungsbereich erprobt. Vor dem Hintergrund der
positiven Erfahrungen ist vorgesehen, diese Verfahren auch weiterhin dort zu
berücksichtigen, wo ihr Einsatz sinnvoll und wirtschaftlich ist.
Standardanpassung - Es muss nicht immer
First Class sein!
Angestrebt wird, die Sanierungsmaßnahmen bei den Landesstraßen baulich solide,
aber so einfach wie möglich zu gestalten, um möglichst viele Strecken instand
setzen zu können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Sanierung. Der Ausbau
schwach belasteter Strecken wird zurückgestellt. Hier muss nicht jede Kurve
begradigt und jede Kuppe beseitigt werden. Zur Gewährleistung der
Verkehrssicherheit sollen bei Bedarf verkehrsrechtliche Maßnahmen wie
Geschwindigkeitsbeschränkungen geprüft werden.
Gelder werden gezielt nach
Dringlichkeit eingesetzt
Nach den Worten von Staatssekretärin Splett wird die
Mittelverteilung künftig stärker am Bedarf ausgerichtet: „Bisher wurden
Haushaltsmittel für die Sanierung in Abhängigkeit vom Zustand und von den
Streckenlängen pauschal an die Regierungspräsidien verteilt. Dabei wurden der
Erhaltungszustand der Straßen und die Verkehrsbelastung nicht ausreichend
berücksichtigt. Auf Grundlage der Kriterien Straßenzustand (ZEB),
Verkehrsbelastung und Verkehrsfläche wurde nun eine Dringlichkeitsliste
erstellt, nach der die zu sanierenden Straßenabschnitte künftig vorrangig
bearbeitet werden sollen.“
Strategische Sanierung
Diese Dringlichkeitslisten dienen als Hilfestellung bei der Festlegung der
jährlichen Erhaltungsprogramme und als Maßstab für die Verteilung der
Haushaltsmittel an die Regierungspräsidien. „Die bedarfsorientierte Zuteilung
der Haushaltsmittel hat zur Folge, dass die schlechtesten Straßen zuerst
saniert und somit die Haushaltsmittel noch zielgenauer verwendet werden“,
erklärte Staatssekretärin Splett.
Die Listen werden jährlich aktualisiert, d. h. die im Laufe des Jahres
durchgeführten Maßnahmen werden aus den Listen entfernt. Inhaltlich werden die
Listen alle 4 Jahre aktualisiert, sobald die Daten der neuen Zustandserfassung
vorliegen und aus-gewertet sind.
Weitere Informationen sowie Karten mit Detailinformationen zur ZEB finden
Sie unter
Erhaltung von
Bundes- und Landesstraßen